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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mahnbescheid wegen Dispo, der hätte eingentlich nie gewährt werden dürfen  (Gelesen 4427 mal)

susi79

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Hallo,
 
angefangen hat es damit, das die Postbank mir 2002 einen Dispo von 1000 € eingeräumt hat, ohne Antrag und auf das Konto gingen auch nur Sozialleistungen ein.

Dann wurde mein Dispo 2006 auf 3500 € erhöht obwohl mein Konto dauerhaft mit 1200 € im Minus stand und immer noch kein Lohn sondern nur ALG2 auf das Konto einging. Und ich in meinem jugendlichen Leichtsinn hab natürlich den Dispo voll ausgeschöpft.

Im Mai 2008 wurde der Dispo von der Postbank gekündigt. Ich habe denen mehrmals eine Ratenzahlung angeboten, nur sind die nicht drauf eingegangen, da 50 € monatlich zu wenig wäre. Die wollten 200 € was ja überhaupt nicht machbar ist, als ALg2-Empfänger.

So dann ging die Forderung ans Inkassobüro verbunden mit 440 € Mehrkosten und vom Inkasso gings dann an den Anwalt und der schlug dann auch noch mal 400 € oben drauf! Und natürlich konnte der auch nicht auf mein Ratenzahlungsangebot eingehen.

Er hat mir zwar angeboten die Summe zu reduzieren auf 2500 € wenn ich innerhalb von 14 tagen zahle, aber wo soll ich das Geld her nehmen!
1000 € würde mir mein Vater leihen, aber mehr nicht!
S
o dann war ein Jahr funkstille udn jetzt bekamm ich vorgestern den Mahnbescheid in Höhe von 5200 € Euro! Meine Gedanken hier zu sind halt, ob ich Widerspruch einlegen soll, da die Bank ja genauso wie ich auch grob fahrlässig gehandelt hat und somit eine Mitschuld trägt? Bis jetzt weiß ich halt nur das es Sinn machen würde einen Teilwiderspruch ein zulegen wegen den Inkassokosten, denn die waren ja unnötig, da die Postbank ja wußte das ich zahlungsunfähig bin!

Bin jetzt am überlegen ob ich dem Anwalt schreibe und ihm folgende Optionen vorschlage:

1. Ratenzahlung: 40 € monatlich
2.Vergleich 1000 €
3. ich melde Privatinsolvenz an ( falls das bei so einer Summe überhaupt möglich ist)
4. oder er lässt halt alles so weiter laufen, steigert die Kosten, schickt mir den Gerichtsvollzieher und mit dem vereinbare ich dann ne Ratenzahlung

Wäre nett wenn mir jemand bei dieser heiklen Sache weiterhelfen könnte! Danke!
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tomwr


Also generell kommt bei der Eintreibung von Forderungen immer auch eine Kostenminderungspflicht des Gläubigers in Betracht (§254 BGB Mitverschulden ist hier die Rechtsgrundlage). Die Rechtsprechung zu der Erstattungsfähigkeit und Angemessenheit von Inkassokosten ist recht unterschiedlich.

Hierzu führe ich mal folgenden Link an:
http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/inka.pdf

Meiner persönlichen Meinung nach ist die Beantragung eines Mahnverfahrens nach die kostengünstigste Variante, weil der Gläubiger hier dann (ohne Widerspruch) die Möglichkeit der Pfändung nach Widerspruch des Schuldners hätte. Ein Rechtsanwalt wäre dann nicht erforderlich (und auch kein Inkassobüro) wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht.

Jetzt ist es aber so, dass ein rechtkräftiger Mahnbescheid mit anschließendem Vollstreckungsbescheid der vom Gläuiger mit beantragt werden kann, den Schuldner nur in wenigen Fällen zur freiwilligen Zahlung veranlaßt. Häufig erhöht das Einschalten eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts die Bereitschaft des Gläubigers zur Zahlung. Ich würde aber sagen, dass das Einschalten eines Gerichtsvollziehers (das häufig günstiger ist) mit Sicherheit mindestens die gleiche Bereitschaft erzeugt.

Zumindest wenn der Gläubiger einen nach kaufmännischen Richtlinien errichten Geschäftsbetrieb besitzt (davon ist bei einem Betrieb mit mehreren Mitarbeiter auszugehen, bei der Postbank mit eigener Rechtsabteilung erst recht), ist die Kenntnis der Rechtslage und der Möglichkeiten der Forderungseintreibung bei der Geschäftsführung vorauszusetzen und das Einschalten eines Anwalts meiner Meinung nach entbehrlich wenn man dem Prozedere mit dem Mahnbescheid folgt.

Das Mitverschulden der Postbank bei einem freiwillig eingeräumten Kredit ist mit Sicherheit gegeben, ändert aber nichts an der Rechtslage, dass man bei Inanspruchnahme für die Rückführung verantwortlich ist.
Wäre ja auch noch schöner wenn der Gläubiger behaupten könnte, selbst Schuld dass Ihr mir das Sofa oder den Fernseher oder Computer auf Kredit geliefert habt.

Betreffend dem aktuellen Mahnbescheid würde ich Widerspruch gegen die Höhe der Nebenkosten einreichen und Klage abwarten. Die wird wahrscheinlich erfolgen aber da der Streitwert sich dann nur an den Nebenkosten bemißt ist es insofern vertretbar. Und eigentlich kann ja auch nichts gepfändet werden bei einem ALG II Empfänger. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird irgendwann folgen, aber viel mehr Probleme sehe ich da nicht.

Im Rahmen der Klage würde ich dann die erforderliche Einschaltung eines Inkassobüros und außergerichtlich tätigem Rechtsanwalt verneinen und für eine Begründung mich auf eines der Urteile berufen.
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Inkassomitarbeiterin

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Hallo,

welche Kosten sind auf dem MB?? Sind Ink. UND RA-Geb. berechnet wurden?? Welcher Zinssatz??

Es dürfen nicht beides berechnet werden also entweder Ink. oder RA-Kosten. Anstonsten scheint mir der MB legitim was soll auch sonst gemacht werden. Die Forderung ist gerechtfertigt.

Dann zu Ihren Fragen

1. 40€ decken wahrscheinl. nicht mal Zinsen
2. ob der Vergleich erfolg hat hängt mit mehreren Faktoren zusammen. Sprich je schlechter die Schufa, das Alter des Schuldners (rauskommen aus H4), unterhaltspflichtige Personen,... desto höher die Vergleichsbereitschaft
3. Inso kann natürlich angemeldet werden aber wg 5000€??
4. Gerichtsvollzieher dürfen nur Raten bis max. 6 Monaten annehmen.
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susi79

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Hallo auf dem MB sind Inkassokosten 461,13 € und Anwaltsvergütung 402,82 € aufgelistet. Die Zinsen sind berechnet mit 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 3702,64 € (Hauptforderung)

Zu Punkt 2) Also bis jetzt hab ich wohl einen negativen Schufaeintrag. Ein Inkassounternehmen hat ein Vollstreckungsbescheid gegen mich erwirkt. Die Forderung bin ich aber am abbezahlen. So ich bin 31 Jahre alt, alleinerziehend und meine Kinder 6 und 10 Jahre alt sind, werde ich wohl nicht so schnell aus dem ALG2 Bezug rauskommen. ich hab zwar jetzt einen 400 € Job aber viel kommt dabei auch nicht rum da das monatliche Einkommen immer variiert zwischen 100 € und 400 €.
Hinzu kommt nun mein Gesundheitszustand. Im November 2009 wurde bei mir Krebs diagnostiziert, mir geht es zwar momentan relativ gut, aber niemand weiß wie lange das so bleiben wird, da jetzt noch eine Genmutation festgestellt wurden ist, die das Risiko erneut zu erkranken erheblich steigert.
So könnte das meine Chance auf einen Vergleich steigern?

Aber wenn ich das jetzt so alles lese, hab ich ja kaum eine Chance aus der Sache raus zu kommen bzw eine Einigung mit denen zu treffen die beide Seiten zufrieden stellt.
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mabubeh

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Den Inkassokosten von 461,13 € würde ich auf jeden Fall widersprechen
(Teilwiderspruch)
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Ich würde auch den Ink.-Kosten widersprechen. Dann wird wahrscheinlich ein VB mit verminderten Kosten kommen. Der wäre dann in Ordnung.

Den Vergleich würde ich schriftlich mit Kopie des H4-Bescheides (ggf Bankverb. schwärzen) unterbreiten. Anfangen würde ich übrigens mit 500€. Vergleichsverhandlungen dauern meist etwas und der Gläubiger wird sich wahrscheinlich auch erst nach Abgabe der EV drauf einlassen wenn überhaupt.
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susi79

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Hallo heute hab ich Post vom Anwalt bekommen, da ich ja Teilwiderspruch gegen die Nebenkosten im Mahnbescheid eingelegt habe. Der Anwalt fordert mich auf den Widerspruch zurück zunehmen da sonst weiter Unannehmlichkeiten auf mich zukommen würden. Außerdem schreibt er so als hätte ich dem gesamten Mahnbescheid widersprochen was ja so nciht richtig ist.
Ich sehe ja ein das die Postbank ihr Geld zu bekommen hat, aber warum sollte ich einem Inkassounternehmen über 400 Euro zahlen, für 3 Briefe die die mir geschrieben haben??!!
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Inkassomitarbeiterin

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Hallo heute hab ich Post vom Anwalt bekommen, da ich ja Teilwiderspruch gegen die Nebenkosten im Mahnbescheid eingelegt habe. Der Anwalt fordert mich auf den Widerspruch zurück zunehmen da sonst weiter Unannehmlichkeiten auf mich zukommen würden. Außerdem schreibt er so als hätte ich dem gesamten

Das Widerspruchsrücknahmeschreiben ist "normal", allerdings haben Sie den gesamten Kosten widersprochen also auch den Nebenkosten, RA-Kosten und den Zinsen?? Dann wäre nämlich die Klagewahrscheinlichkeit sehr hoch, da diese Kosten ja gerechtfertigt sind.
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susi79

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Ich habe gegen die RA-Kosten und Inkassokosten Widerspruch erhoben. Gegen die Zinsen nicht.
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Inkassomitarbeiterin

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RA-Kosten sind aber berechtigt und durchsetzungsfähig, weil ja Verzug vorlag. Wenn du Pech hast wird der RA klagen und mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen. Falls er dies wirklich tun sollte sinkt natürlich die Vergleichsbereitschaft ennorm vorallem bei einer "jungen" Forderung ohne EV. Ich würde schnellstmögl. mit den Vergleichsverhandlungen beginnen.

Schöne Weihnachten
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