"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Mahnbescheidwiderspruch Schreiben vom örtlichen Amtsgericht, blicke nicht durch?  (Gelesen 13328 mal)

bernd

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

Wie der Titel naheleg, habe ich Schulden.
Ursprünglich gings um Schulden bei der Bank, mittlerweile habe ich es da mit einem inkasso zu tun (ob das Inkasso die Bank nur vertritt oder slebst die Shculden aufgekauft hat, müsste ich nochmal nachgucken)
Jedenfalls kam nach dem üblichen Mahnen und Fristsetzen irgendwann der gerichtliche Mahnbescheid, dem ich vollumfänglich widersprochen habe (halte sowohl die eigentliche Forderung als auch die Inkasso, Anwalt und Co. Gebühren für nicht ganz so korrekt).

jedenfalls kam Ewigkeiten nach dem Widerspruch ein Schreiben dass das Ganze ans örtliche Amtsgericht abgegeben worden ist.





Heute hatte ich nun per förmlicher Zustellung mit Datum von gestern einen dicken Brief im Briefkasten vom örtlichen Amtsgericht.


Auf dem ersten Blatt steht:
"In Sachen Inkassoname ./. MeinName wg. Forderung
Sehr geehrter Herr ...,
beachtrn Sie bitte die diesem Schreiben beigefügte Anspruchsbegründung sowie die beglaubigte Abschrift der Verfügung des Gerichts..."

Dann etwas gerede dass ich keine Originale schicken soll, immer geschäftszeichen angeben soll, mir zu erstellende Mehrfertigungen in Rehcnung gestellt werden, etc.
"Mit freundlichen Grüßen,
Auf Anordnung

..., Justizobersekretärin"

Auf der nächsten Seite steht dann

"Verfügung In Sachen Inkassoname ./. MeinName wg. Forderung

I. Aufforderungen, Anordnungen und Hinweise
1. Es wird ein schrifltiches Vorverfahren durchgeführt.
2.Hinweise an klagende Partei:
(sinngemäß) Wenn beklagte Partei Verteidigungsanzeigr nicht form und fristgerecht macht, kann Versäumnisurteil ergehen
3. An die beklagte Partei ergehen... folgende Aufforderungen:
3.1.Die beklagte Partei hat die Absicht der Verteidigung binnen einer
Notfrist von 2 Wochen
ab Zustellung der Anspruchsbegründung shcrifltich anzuzeigen.
Hinweis: Widerspruch gegen Mahnbescheid oder sonstige bisherige Erklärungen gelten noch nicht als Verteidigungsanzeige.

Belehrungen:
Frist kann nicht verlängert werden und ist nur dann gewahrt, wenn die Anzeige innerhalb der Frist bei gericht eingeht. geht sie nicht ein, kann es zum Velrust des Prozesses kommen.Gericht kann dann Versäumnisurteil erlassen; säumige Partei hat dann Gerichtskosten und Co. zu tragen.Aus dem Versäumnisurteil kann dann die Zwangsvollstreckungbetrieben werden.

Erklärt die Beklagtenpartei, dass sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkenne, so wird sie ohne mündliche Verhandlungdem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden.


3.2. Sie hat sich auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Notfrist schriftlich zu erwidern wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will."

Dann noch Belehrungen dass die Frist unbedingt einzuhalten ist und man wgeen Fristversäumnis den Prozess verlieren kann.




Dann sind da noch 2 zusammengetackerte Stapel Papier dabei, offenbar Schreiben des Inkasso ans Gericht.

Sind beide identisch, bis auf eine Anlage die nur bei einem dabei ist.
Das ohne Anlage hat "Abschrift" draufgestempelt, das mit Anlage dabei hat "beglaubigte Abschrift" draufgestempelt.

In beiden Steht:

"In Sachen Inkassoname ./. MeinName
zahle ich weitere Gerichtskosten von 222,50 Euro ein und beantrage,
die Sache zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht ... abzugeben.

Dort werde ich beantragen, die beklagtenseite zu verurteilen, an die Klägerin ... Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.2.2017 zu zahlen.
Im Übrigen
nehme ich die Klage zurück und beantrage, der Beklagtenseite gemäß ... auch insoweit die kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich,
gegen die Beklagte im Falle der .., ein Versäumnisurteil zu erlassen;
gegen die Beklagtenseite im Falle der ... ein Annerkennt- oder Anerkenntnis-Teil-Urteil zu erlassen."


Nächste Seite steht:
"Abschließend beantrage ich, der Klägerin eine Kurzausfertigung mit Vollstreckungsklausel zu erteilen.

Begründung:"
Und dann folgt die ganz Lebensgeschichte, auch wie die Bank mir das wegen Nichtzahlung gekündigt hat, erst das Inkasso mit dem Beitreiben beschäftigt hat, irgendwann das ans inkasso vekrauft hat, etc.

Die oben erwähnte Anlage, die nur bei einer der 2 Schrieben dabei ist, ist die Kündigung der Bank von damals.



-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



Nun bin ich gerade masslos überfordert, was das Alles bedeutet.
Offensichtlich ist, dass ich innerhalb von 2 Wochen Verteidigungsabsicht mitteilen muss sonst werde ich automatisch verurteilt.

Aber was heißen diese Dinge im Detail?

Ist das nun schon das richtige Gerichtsverfahren?
Oder was ist dieses komische Vorverfahren?
Ich blicke da nicht durch, wie läuft sowas ab?

Und was bedeuten diese Schreiben heir nun für mich?

Kommt irgendwann der punkt, wo ich ein paas Wochen zeit habe, um meine eigene Gegendarstellung abzugeben wieso und weshalb ich die Forderungen für falsch halte?
Bzw. mir einen Anwalt suchen und der das für mich regeln kann?

Müsste ich hierfür Beratungshilfe bekommen können?
Weil ich selbst blicke ehrlich gesagt gar nicht durch, was hier gerade passiert, wie so ein Verfahren abläuft, wann wie Fristen sind, was in welcher Reihenfolge passiert, wann mein Moment zur Gegendarstellung ist, wie ich mich überhaupt form- und sosntwas-gerecht wehre, etc.

Hätte ich da eventuell Anspruch auf Beratungshilfe?
Gespeichert
 

HausH


moin,

so wie ich es verstehe verklagen die dich nun, weil du den Mahnbescheid widersprochen hast. Solltest du bedürftig sein erhälts du Beratungshilfe, soweit ich es weiß musst du bei einem Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht den Fall vortragen. Damit gehst du dann zu einem Rechtsanwalt...du solltest dich sputen, das Schreiben was du vorliegen hast ist sicher mit einer Frist verbunden in der du Stellung nehmen sollst.


Wenn bei dir aber die Insolvenz droht ist es fraglich ob das alles noch die mühe wert ist (ist meine Meinung).

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

bernd

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

Klar, laut Umschlag kam das Schreiben am 21. (also gestern), wobei ich gestern Mittag noch in den briefkasten geguckt habe und es war noch nichts drin.
Ich habe hier eine "Notfrist" von 2 Wochen um meine verteidigungsabsicht zu äussern.

Zu der Frage ob sich das lohnt:
Wie ist das eigentlich, sagen wir mal, ich bekäme Beratungshilfe (kriegt man die bei so Sachen eigentlich immer oder eher Glückssache?), Anwalt würde mich vertreten bis zum Ende.

Und am Schluss velriere ich doch ooder zum überwiegenden Teil (Forderung grundsätzlich richtig aber eben 100 Euro weniger. oder sowas)

Dann werde ich ja sicherlich dazu verdonnert, die Kosten der Gegenseite, Gerichtskosten und Co. zu tragen.

Diese Schulden, würden die dann auch von einer anschließenden Insolvenz+RSB erlassen werden?
Oder sind die insolvenz-resistent, so wie bspw. Geldstrafen und Ähnliches auch, die man nicht durch RSB loswerden kann?

Gespeichert
 

HausH


moin noch mal,

soweit ich informiert bin, bin ja auch nur ein betroffener :), sind Gerichts-oder Anwaltskosten so wie andere Schulden zu behandeln, außer es waren Straftaten. Ist es also ein Zivilprozess und du verlierst ihn, dann sind diese Kosten mit in die Insolvenz zu nehmen.

daher schrieb ich ja, ob es die mühe noch wert ist. Warst du schon bei einem Schuldnerberater?
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

bernd

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

Insolvenzverwalter?
Was ist das?
Gespeichert
 

HausH


hab ich verbessert, ich meinte schuldnerberater…

Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

bernd

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

Das schon, der meinte nur, ich sollte warten bis die Gesetzesänderung auf 3 Jahre Insolvenz durch ist.
Ich habe ja kin Einkommen oder sound von daher könne mir eh nix passieren.

zu dem Brief heute konnte ich ihn noch nicht fragen.

Ob es viel bringt, ist eine Sache.
Aber andererseits hätte ich es trotzdem gerne geklärt, wie viel der überteuerten Gebühren und forderungen überhaupt rechtens sind.
Gespeichert
 

Ehefrau


Wenn ich deine etwas wirren Ausführungen richtig verstanden habe, dann hast du wegen 100€ vollumfänglich Widerspruch eingelegt?
Dann hättest du wirklich blöd gehandelt, denn die Kosten die dir jetzt entstanden sind, sind um ein Vielfaches höher.
Falls dem so ist wie ich oben angenommen habe, dann zieh deinen Widerspruch fix zurück und erkläre das Verfahren für beendet.
Falls ich dich missverstanden habe, kannst du in 2 kurzen Sätzen nochmals ausführen was du bei welcher Forderungsssumme eigentlich erreichen willst?
Gespeichert
 

bernd

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

Ne, oben meinte ich dss zum Beispiel ruskommen kann dass zum Beispiel die Forderung an sich ihre Berechtigung hat aber eben die Inkassogebühren und Co. falsch sind und am Ende statt der geforderten 2800 eher 2300 Euro richtig wären.
Sowas meinte ich. Wo rauskommt, dass der Gläubiger zum Großteil im Recht ist und demnach eben die überwiegende Kostenlast auf mir landet (ich bspw 80 oder 90% der Gerichtskosten oder so zum Tragen habe)

Ich sags mal so: ich habe Shculden im hohen 6-stelligen Bereich.
Letztlich bleibt mir da nur Insolvenz, von Hartz 4 werde ich die in diesem leben nicht mehr abzahlen können (und selbst mit gutem Verdienst komme ich mit Insolvenz besser weg).

Nur ändert das nichts daran dass ich vorher klar gestellt haben möchte, was denen eigentlich rechtmässig zusteht.

geht n icht nur um die üblichen Inkassokosten sondern auch um die Grundforderung an sich.

Praktisch wird es für mich nicht viel ändern.

Ich sehe es nur nicht ein, dass die einen Schuldtitel über eine Summe erhalten, von der ihr womöglich gerade mal 60 oder 70% auch wirklich zustehen.
Dass das im Prinzip idiotisch ist, ist mir auch klar.
Aber wenn einem Gläubiger mit 3000 Euro behaupteter Forderung am Ende nur 1700 Euro zustünden, dann würde ich mich hinterher ärgern, es einfach so hingeniommen zu haben.
Und wer weiß, vielleicht kommen wir ja in Dimensionen, wo es vielleicht doch noch abzahlbar wäre?
Und wer weiß was in 6 Jahren Alles passiert, vielleicht kriege ich ja noch eine Erbschaft oder sowas, dann könnte ich es je nach wirklicher Schuldenhöhe vielleicht doch noch abzahlen :-)
Gespeichert
 

HausH


moin,

also ich verstehe Bernd schon, nur muss ich dazu anmerken das sich das (aus meiner Sicht) nicht wirklich lohnt. Die Änderung der Insolvenzzeit soll wohl demnächst stattfinden, ist dann Umsetzung von europäisches Recht in nationales, ich lass was von diesen Sommer soll ein Entwurf vorliegen. Da das ja zeit nahe ist, könnte man sich überlegen ob man das wirklich macht was Bernd vorhat...aber ehrlich, ob dem nun 2800 oder 2300 zustehen ist doch latte bei einer 6 stelligen Schuldsumme.

Schreib doch an das Gericht das du ein anerkenntnis abgeben würdest bei der Summe die du denkst, ansonsten würdest du durch die instanzen gehen :)

gruß HauH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

bernd

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

moin,

also ich verstehe Bernd schon, nur muss ich dazu anmerken das sich das (aus meiner Sicht) nicht wirklich lohnt. Die Änderung der Insolvenzzeit soll wohl demnächst stattfinden, ist dann Umsetzung von europäisches Recht in nationales, ich lass was von diesen Sommer soll ein Entwurf vorliegen. Da das ja zeit nahe ist, könnte man sich überlegen ob man das wirklich macht was Bernd vorhat...aber ehrlich, ob dem nun 2800 oder 2300 zustehen ist doch latte bei einer 6 stelligen Schuldsumme.

Schreib doch an das Gericht das du ein anerkenntnis abgeben würdest bei der Summe die du denkst, ansonsten würdest du durch die instanzen gehen :)

gruß HauH

Naja, das mit den 2300 vs 2800 bezog sich jetzt auf diesen Fall.

Die 70k setzen sich aus mehreren dieser Beiträge zusammen.

Wenn da, halt durch unzählige Verfahren, rauskäme dass es statt 70k eher nur 30-50k sind, könnte man nochmal überlegen ob es nicht doch Möglichkeiten zum Abzahlen gäbe.

Da ich mich mit Gerichtsverfahren und Co. nicht auskenne (bisher war das höchste ein gerichtlicher Mahnbescheid, bei dem offensichtlich war, dass man nur widersprechen muss innerhalb von 14 Tagen)
habe ich einfach Angst dass ich die ganzen Abläufe, Aufforderungen, gerichtsschreiben und Co. shclicht nicht verstehe oder kapiere und da durch Fristversäumnisse oder unterlassene Antwort irgendwie ungewollt verurteilt werde :-/

Ich werde wohl wirklich gleich morgen früh nach einem Beratungsschein+Anwalt gucken.
Gespeichert
 

eidechse


Da die Diskussion hier doch etwas abgedriftet ist und die Fragen meines Erachtens entweder gar nicht oder falsch beantwortet wurden, schale ich mich hier noch mal ein.

Zitat von: bernd
Ist das nun schon das richtige Gerichtsverfahren?

Ja, das ist das richtige Gerichtsverfahren.

Zitat von: bernd
Oder was ist dieses komische Vorverfahren?

Das Gericht hat zwei Möglichkeiten für die Verfahrensabwicklung. Die eine ist die Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens, was hier geschehen ist. Da werden erstmal nur Schriftsätze gewechselt und noch kein Termin bestimmt. Die andere wäre die Anordnung eines frühen ersten Termins. Da wird dann bereits sehr früh ein Termin bestimmt (allerdings gibt es natürlich auch dort die Möglichkeit sich vorher von Beklagtenseite zu äußern.)

Zitat von: bernd
Und was bedeuten diese Schreiben heir nun für mich?

Kommt irgendwann der punkt, wo ich ein paas Wochen zeit habe, um meine eigene Gegendarstellung abzugeben wieso und weshalb ich die Forderungen für falsch halte?
Bzw. mir einen Anwalt suchen und der das für mich regeln kann?

Als allererstes müssen Sie nun bis spätestens zum 05.07.2019 gegenüber dem Gericht erklären, ob Sie sich verteidigen wollen oder nicht. Am 05.07.2019 muss dieses Schreiben bei Gericht vorliegen. Dann haben Sie noch weitere zwei Wochen, also bis zum 19.07.2019 Zeit um die Klageerwiderung, Sie nennen das Gegendarstellung, an das Gericht zu senden.

Zitat von: bernd
Müsste ich hierfür Beratungshilfe bekommen können?

Beratungshilfe wird es nicht geben, da es diese nur für außergerichtliche Angelegenheiten gibt. Sobald ein gerichtliches Verfahren läuft, nennt sich das ganze Prozesskostenhilfe. Das Problem wird bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe jedoch darin liegen, dass es die nur bzw. nur insoweit gibt, wie die Rechtsverteidigung gegen den Klageanspruch Aussicht auf Erfolg verspricht. Es gibt also keine Überprüfung eines geltendgemachten Anspruchs auf Staatskosten, nur weil man meint, die Forderung wäre nicht richtig.

Von daher wird die Sache mit dem Anwalt finden vermutlich auch nicht so einfach werden. Die wollen nämlich auch bezahlt werden und wenn es nicht über Prozesskostenhilfe läuft müssen Sie das halt selbst übernehmen.

In diesem Zusammenhang wäre es im Übrigen auch hilfreich, wenn Sie zumindest grob beschreiben könnten, warum Sie meinen, dass die von Seiten des Inkassos bzw. vorher von der Bank geltend gemachte Hauptforderung nicht stimmt.
Gespeichert
 

bernd

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

Mal eine andere Frage:
Wenn ich das ganze Verfahren ohne Anwalt (also nur erste Instanz bis hin zum Urteil) durchlaufe, werde ich da an eine Situation kommen wo ich Geld hinlegen muss oder es geht nicht weiter bzw. geht weiter mit meiner Verurteilung?

Ich denke da jetzt so an die Gerichtskosten, die der Gläubiger direkt hinlegen musste, damit das Verfahren weitergeht.
Gibts da sowas auch als Beklagter?
Wo ich entweder nen gewissen betrag direkt bezahlen muss oder mein Part ist gelaufen und ich werde per default verurteilt?

Weil wenn ich einen Anwalt nehmen würde, würde der sofort sein Geld wollen. Das ist klar.
Aber gibt es ohne Anwalt auch so Zahlungsposten, die direkt anfallen und ohne deren Begleichung ich mich schlicht nicht weiter verteidigen kann oder so?

Also wenn ich das Alles selnbst mache, kommen da keine Kosten auf mich zu?
(ausser eben am Ende beim Urteil, falls ich dort verurteilt werde)
Gespeichert
 

Ehefrau


Ganz ehrlich, dass ist mir alles zu wirr und zu viele eventuell etc pp.

Pack die konkreten Fakten mit Zahlen auf den Tisch, dann kann man auch vernünftige Antworten geben.
In solchen Verfahren ändern oftmals winzige Details die gesamte Sicht, die auch einen veränderten Ratschlag nach sich ziehen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz