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Autor Thema: Mietkaution  (Gelesen 1898 mal)

sweetie

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Mietkaution
« am: 17. August 2010, 22:10:21 »

ich bin seit 2007 in Privatinsolvenz. Aus desem Grunde war ich mit meinen beiden Töchtern einige Monate ohne zu Hause.
Im Mär 2008 konnte ich dann ein kleines Häuschen mieten, für das eine Mietkaution anfiel. Diese Mietkaution wurde von meinem Freund gestellt und diese direkt von ihm an meine Vermieterin überwiesen. Mein Insolvenzverwalter hatte es so angeraten.
Nun bin ich ausgezogen und habe mir den Unmut meiner Vermieterin wegen der kurzen Mietdauer zugezogen. Diese hat sich nun mehr mit meinem Insolvenzverwalter kurzgeschlossen. Nach dem sie nun mehr unberechtigter Weise diverse Kosten von meiner Kaution abgezogen hat, wie z.B. Batterien für die Klingel etc pp., wurde die minimale Restsumme an den Verwalter ausgezahlt.
Dieser will nun die Kaution einbehalten, obwohl diese ja nie mir gehörte und wir ja so verfahren sind, wie er es wollte.
Kann mir jemand weiterhelfen und mir sagen wie mein Freund an sein Geld kommt?

Gruß und Danke im voraus
Sweetie
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paps

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Re: Mietkaution
« Antwort #1 am: 17. August 2010, 23:24:48 »

1.) Wenn 2007 eröffnet wurde, wurde dann nicht schon längst das Verfahren nach §3200 InsO aufgehoben?
Wenn dem so ist, steht dem Th die Kaution nicht zu.

2.) Sind Sie noch im laufenden Insolvenzverfahren, muß Ihr Freund unter Vorlage von Nachweisen einen Widerspruch beim Insolvenzgericht mit der Forderung auf Herausgabe der Kaution einlegen.
Was im Übrigen auch unter den bedingungen von 1.) ratsam wäre.

3.) Verbrauchsgegenstände/-Artikel und die Beseitigung normaler Gebrauchsspuren  können nicht mit der Kaution verrechnet werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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