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Autor Thema: Nach bezahltem Vergleich: Forderung Restforderung beim Ehegatten  (Gelesen 2239 mal)

Abraxas

  • Grünschnabel
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Hallo alle da draußen,

zusammen mit meinem Ehemann habe ich einen Kreditvertrag unterzeichnet, deren Raten wir nicht mehr zahlen konnten.
Im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wurde 2011 mit meiner Person ein Vergleich geschlossen - ich habe 99,54 % der Forderung beglichen - den ich in 2016 vollständig erfüllt habe. Der Gläubiger hat mir dies entsprechend bestätigt.
Mein Mann hatte seinerzeit kein pfändbares Einkommen, weshalb der Vergleich an mich ging.

Beim gleichen Gläubiger bestand aus einem Dispo noch eine Forderung, wozu mein Mann eine freiwillige Zahlung für 72 Monate angeboten hat - um seinen guten Willen zu dokumentieren.
Die 72. Rate hat er nun bezahlt, jetzt kommt der Gläubiger noch mit einer Restforderung von Kosten und Zinsen aus dem Kreditvertrag (NICHT Dispo) an, er möchte noch knapp 3.000 Euro haben und bittet um einen Zahlungsvorschlag.

Der Vergleich lief damals über einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Aus dem Jahre 2011 liegen dort keine Unterlagen mehr vor. In unseren Unterlagen fehlt ausgerechnet das Dokument darüber, was seinerzeit schriftlich mit diesem Gläubiger vereinbart wurde, übermittelt wurde mir damals in einer Dauerauftragsübersicht lediglich die zu zahlende Rate.  Aus dem Schriftwechsel zu den Zahlungsverhandlungen zum Dispo war dem Gläubiger bekannt, dass mein Mann zahlungsunfähig war, deswegen hat wohl der Anwalt - so vermuten wir - den Vergleich gleich mit meiner Person verhandelt.

Hat jemand von euch Erfahrungswerte damit? Gibt es wirklich eine Rechtsgrundlage für den Gläubiger, die Forderung jetzt noch einzutreiben?
Ist die Forderung aus dem Kreditvertrag nicht bereits verjährt?
Wir wohnen zwischenzeitlich im Ausland, kann hier jetzt noch nachträglich die Forderung tituliert werden, damit der Gläubiger seiner Zahlungsaufforderung Nachdruck verleihen kann?

Wir sind total frustriert, weil wir dachten, dass wir endlich aus den Zahlungverpflichtungen raus waren und jetzt das...

Viele Grüße vom Pleitegeier Abraxas
Gespeichert
 

eidechse

Antw:Nach bezahltem Vergleich: Forderung Restforderung beim Ehegatten
« Antwort #1 am: 06. März 2017, 14:55:45 »

Man müsste wirklich genau wissen, was in dem geschlossenen Vergleich stand. Üblicher Weise steht in einem Vergleich im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren auch was zur Erledigung der Forderung drin.
Gespeichert
 
 

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