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Autor Thema: Neuanschaffungen vor und während der Insolvenz  (Gelesen 2035 mal)

Leandra

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Neuanschaffungen vor und während der Insolvenz
« am: 11. Februar 2017, 23:52:38 »

Wie ist das eigentlich mit Neuanschaffungen vor und während der Insolvenz?
 
Wenn man zum Beilspiel sich etwas Geld angespart hat um sich ein neues Bett oder einen Schreibtisch zu kaufen. Oder wenn ein Gerät defekt gehen sollte und man dieses durch ein neues ersetzt. Kann dieses Negativ ausgelegt werden?
 
Es handelt sich dabei ja um einen Vermögenswert (egal wie gering) welcher auch hätte verwertet werden können.
 
Gespeichert
 

KarlPaul

Antw:Neuanschaffungen vor und während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 12. Februar 2017, 09:27:23 »

Sparen während der Insolvenz ist offiziell ganz schlecht. Das Geld kann dann weg sein.
Wenn dann nur in Bar und mit niemanden darüber sprechen. Auch nicht dem Amt für Grundsicherung.
 
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Antw:Neuanschaffungen vor und während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 12. Februar 2017, 16:20:55 »

Alles, was grundsätzlich unpfändbar ist (Haushaltsgegenstände, Kleidung, weitere Details siehe § 811 ZPO) darf man vom pfändungsfreien Einkommen ohne Einschränkungen neu erwerben.
Gespeichert
 
 

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