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Autor Thema: P-Konto  (Gelesen 2163 mal)

josef70

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P-Konto
« am: 06. August 2012, 23:07:27 »

Habe eine Frage zu folgendender Info
Gelesen auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW

Auch nach Zustellung einer Pfändung kann das Girokonto noch in ein P-Konto umgewandelt und so dessen spezieller Pfändungsschutz gesichert werden. Dies muss jedoch bei der Bank beantragt werden. Die Bank ist gesetzlich zur Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen verpflichtet. Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto gilt dann sogar rückwirkend für den kompletten Kalendermonat, in dem das Konto gepfändet wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.
Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.

Verstehe ich das richtig, das wenn ich am Freitag ein P-Konto einrichte " da vorher leider keinen Termin bekommen" über das Guthaben verfügen kann, welches ab dem ersten August eingegangen ist.
Habe eine Kontopfändung vom 20 Juli über 400 Euro Steuerschulden.
Seit dem 1 August hat sich eine Guthaben von ca 400 Euro angesammelt über das ich gerne verfügen möchte, da es für die Miete bestimmt war .
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: P-Konto
« Antwort #1 am: 07. August 2012, 19:03:46 »

richtig verstanden.
Gespeichert
 
 

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