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Autor Thema: P-Konto und zuviel Geld erhalten.  (Gelesen 2873 mal)

Lothar33

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P-Konto und zuviel Geld erhalten.
« am: 16. August 2016, 03:14:22 »

Hallo, habe das Problem, das ich  bedingt durch einen Fehler des Jobcenter eine doppelte Zahlung erhalten habe. Problem aus dem Grund, das die doppelte Zahlung den Freibetrag überschreitet und der zuviel gezahlte Betrag nicht frei verfügbar ist. Das Jobcenter wird die doppelte Zahlung zurück verlangen , was ja auch klar ist. Wie kann der Betrag, der mir nicht gehört und auch noch in voller Höhe auf dem Konto ist, freigegeben werden so das dieser zurück überwiesen werden kann ?
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waldi

Re: P-Konto und zuviel Geld erhalten.
« Antwort #1 am: 16. August 2016, 08:45:32 »

Am sinnvollsten dürfte wohl sein, sich diesen Vorgang vom Jobcenter bescheinigen zu lassen und dies der Bank vorzulegen.
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eidechse

Re: P-Konto und zuviel Geld erhalten.
« Antwort #2 am: 16. August 2016, 17:21:26 »

Nach meiner Erfahrung sind Banken da reichlich wenig kooperativ und gucken schlicht darauf, ob der Freibetrag überschritten ist.

Ich würde da den IV auch noch mit ins Boot holen.
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waldi

Re: P-Konto und zuviel Geld erhalten.
« Antwort #3 am: 16. August 2016, 19:42:29 »

Zitat
Ich würde da den IV auch noch mit ins Boot holen.
Aber auch nur, sofern sich der Lapsus im Rahmen einer Insolvenz ereignet haben sollte ...
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eidechse

Re: P-Konto und zuviel Geld erhalten.
« Antwort #4 am: 18. August 2016, 10:46:07 »

Das kommt davon, wenn man dazu übergeht über die "Home-Seite" nur nach den neuesten Beiträgen guckt und dann übersieht, in welchem Unterforum die Fragen gestellt werden.

Von daher Hinweis von Waldi natürlich sehr angebracht.

Sollte hier wirklich kein Insolvenzverfahren laufen, dann würde ich mir als Schuldner auch überlegen, ob ich nicht schleunigst das Vollstreckungsgericht einschalte und einen entsprechenden Antrag auf Freigabe (zur Rücküberweisung) stelle. Wie gesagt, das was ich von "unseren" Schuldnern und deren Banken mitbekomme, ist nicht so ganz ohne. Die Banken gucken im Regelfall aufs Gesetz und gehen nur danach vor. Sprich bevor sie vom Gesetz abweichend handeln, wollen sie einen gerichtlichen Beschluss der das erlaubt, aber mindestens die entsprechende Zustimmung durch den IV (in unseren Fällen).
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