"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Pfändbares Netto mit Kindesunterhalt --> Wie wird's gerechnet?  (Gelesen 3295 mal)

Inso-was-nun

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 144

Hallo,

ich habe da ein größeres Verständnisproblem in der Berechnung ...
und der Folge, wann was abgezogen wird ...

Rechnung A

2300 € wäre mein Nettoverdienst (Auszahlung)
  295 € wäre dann der Pfändbare Betrag für 2 Unterhaltspflichtige bezogen auf 2300 Euro (laut Pfändungstabelle)
====
2005 € bleiben

dann abzüglich Kindesunterhalt

329 € Unterhalt Kind 2 Düsseldorfer Tabelle plus
356 € Unterhalt Kind 1 Düsseldorfer Tabelle
====
685 € Gesamter Kindesunterhalt

Es bleiben 2005 € minus  685 € = 1320 Euro

Rechnung B

2300 € wäre mein Nettoverdienst (Auszahlung)

minus

329 € Unterhalt Kind 2 Düsseldorfer Tabelle plus
356 € Unterhalt Kind 1 Düsseldorfer Tabelle
====
685 € Gesamter Kindesunterhalt

1615 € bleiben als Netto minus Kindesunterhalt
    19 € wäre dann der Pfändbare Betrag für 2 Unterhaltspflichtige bezogen auf 1615 Euro (laut Pfändungstabelle)

Es bleiben 1615 € minus  19 € = 1596 Euro

Ich vermute, es ist leider die Rechnung A Rest= Netto - Pfändung - Unterhalt die richtige Version?  :? Das wird nämlich richtig heftig, wenn das Kind zum Studieren anfängt und der geforderte Unterhalt von 356 € auf 650 € hochschnellt.   :heulen:

Vielen Dank schon mal, hoffe es ist ein Thema von allgemeinem Interesse. Habe dazu im Internet rein gar nicht gefunden, da gibt es nur Unterbehaltsrechnungen aber alle ohne die Rücksichtnahme dass da noch ein Treuhänder weiteres Geld entnimmt.   

« Letzte Änderung: 12. Januar 2010, 22:38:39 von Inso-was-nun »
Gespeichert
*** Nicht mehr insolvent ***
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändbares Netto mit Kindesunterhalt --> Wie wird's gerechnet?
« Antwort #1 am: 12. Januar 2010, 23:44:27 »

Ich vermute, es ist leider die Rechnung A Rest= Netto - Pfändung - Unterhalt die richtige Version?

- so ist es.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Inso-was-nun

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 144
Re: Pfändbares Netto mit Kindesunterhalt --> Wie wird's gerechnet?
« Antwort #2 am: 13. Januar 2010, 17:46:59 »

Danke Feuerwald, ich wollte auch nur noch sichergehen. Habe gerade eine Vergleichsrechnung gemacht, wieviel mir mit 2 Unterhaltsberechtigten Kiddis (14 und 18) noch übrig bleibt.

Motiviert nicht gerade, wenn man sich die Unterschiede anschaut, was aus 500 Euro mehr Verdienst übrig bleibt.

(http://www.c-work.de/crest/Delta.jpg)

Satte 74 Euro 57 Cent.  :wow:
Gespeichert
*** Nicht mehr insolvent ***
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändbares Netto mit Kindesunterhalt --> Wie wird's gerechnet?
« Antwort #3 am: 13. Januar 2010, 22:32:10 »

Dann schauen Sie doch mal auf die Spalte mit den Steuern.  :whistle:
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Inso-was-nun

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 144
Re: Pfändbares Netto mit Kindesunterhalt --> Wie wird's gerechnet?
« Antwort #4 am: 13. Januar 2010, 22:50:41 »

Dann schauen Sie doch mal auf die Spalte mit den Steuern.  :whistle:

Paps, ich erkenne es leider nicht, was dazu Ihre Gedanken sind.

Habe ich einen Rechenfehler?
Interpretiere ich etwas falsch?
Ist etwas falsch oder ist etwas nicht falsch?
Ist es ein Hinweis wo die meisten Kosten abgehen?

Bitte um weitere Erklärung. Danke schon mal im Voraus.
Gespeichert
*** Nicht mehr insolvent ***
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändbares Netto mit Kindesunterhalt --> Wie wird's gerechnet?
« Antwort #5 am: 14. Januar 2010, 16:51:56 »

Der Gedanke, dass von 500,- mehr Netto effektiv nur 74 Euro übrigbleiben, leigt aber eben nicht nur an der Inso.
Sondern allein 204,- gehen an den Staat.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz