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Autor Thema: Pfändung von Rentenzahlungen  (Gelesen 2449 mal)

Edgar5

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Pfändung von Rentenzahlungen
« am: 04. September 2009, 10:33:58 »

Guten Tag,

wie sieht die Pfändungstabelle bei Altersrente aus? Ist Sie identisch mit der von Arbeitseinkommen?

Besteht vielleicht die Möglichkeit bei einer Person die der Pflegestufe 3 zugeordnet wird eine Erhöhung der Freibeträge zubeantragen?

Hat hier jemand damit Erfahrung oder kann dazu was sagen?

Wie wird der eine halbe Unterhaltspflichige Person aus der Pfändungstabelle rausgelesen?
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Paula41

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Re: Pfändung von Rentenzahlungen
« Antwort #1 am: 04. September 2009, 10:53:17 »

Hallo,

wie kann man eine halbe unterhaltspflichtige Person haben?  :gruebel: Sind Sie vielleicht Magier?  :lollol: Entweder Sie sind jemandem zum Unterhalt verpflichtet oder Sie sind es nicht. Im schlimmsten Fall wird eben nur der tatsächliche Zahlbetrag zur Erhöhung der Freigrenze herangezogen. Aber auch das bedarf wohl eines Beschlusses.

Ansonsten, ja, Rente ist wie Arbeitseinkommen pfändbar. Wie das mit pflegebedürftigen Personen ist, weiß ich nicht. Aber beantragen lohnt immer!

mfg

Paula41
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Insokalle

Re: Pfändung von Rentenzahlungen
« Antwort #2 am: 04. September 2009, 12:19:42 »

Für die betroffenen ist es mit Sicherheit weniger witzig.
Paula, Sie lesen doch auch so gerne in Gesetzen, wie wäre es mit § 850c Abs. 4 ZPO? Rechnerisch kann das schon zu einer halben Unterhaltspflicht führen. Den Beschluss dazu wird es wahrscheinlich auch geben. 
Leider steht nirgends, wie die Berechnung zu erfolgen hat. Die Pfändungstabelle hilft da auch nicht unbedingt weiter. Das macht diese Regelung schwierig. Soweit ich weiß, gibt es sogar mehrere Möglichkeiten der Berechnung.

Bei pflegebedürftigen Personen kann ich mir schon einen höheren Bedarf vorstellen. Einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens würde ich mir wohl auch überlegen.
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