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Autor Thema: Schulden Finanzamt und Eingehungsberug  (Gelesen 2871 mal)

Penelope

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Schulden Finanzamt und Eingehungsberug
« am: 19. Januar 2008, 08:00:57 »

Hallo zusammen, und liebe Helfer hier im Forum, :wink: :wink:

ich habe mal wieder eine, nein zwei Fragen.  :gruebel:Wir sind vor einiger Zeit mit einem Beratungshilfeschein zu einem Anwalt gegangen, der meinem Mann bei  der Inso behilflich ist.
Mein Mann hat auch Schulden bei dem Finanzamt, die hatten ihm letzten Sommer mal das Kto. gesperrt weil er seine hohe Rate etwas verkleinert hat. Daher hat uns der Anwalt geraten, wenn wir das nicht wieder wollen, sollten wir vorerst die Raten weiterzahlen. Das war am 23.Nov. 2007. Da wir allerdings die HAuptschuld ziemlich fertig bezahlt hatten und es dann nur noch ca. 1700 Euro Verzugszinsen waren, haben wir dem Finanzamt einen Brief mit der Bitte um Erlaß der Zinsen gebeten und ob wir bis zu dieser Entscheidung nur noch 100,- Euro mtl. statt 360,- zahlen können.
Wir haben Anfang Dez.  keine Antwort erhalten und so wagten wir es am 15.Dez. 2007  nur 100,- Euro zu überweisen.   Kurz vor Weihnachten rief dann bei uns das Finazamt an, mein Mann hat mit dem MAnn geplaudert und am Ende kam heraus das er evtl. die Hälfte der  Verzugszinsen erlassen könnte, aber das muß er erst mit seinem Chef besprechen, er wollte sich wieder melden. Seitdem haben wir nichts mehr gehört, wir sind mittlerweile sicher,  das  der Anwalt das Finazamt schon benachrichtigt hat, das eine Inso ansteht. Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Details angegeben.
Meine Frage lautet nun: Was macht das Finanzamt, müssen wir jetzt immernoch mit einer Kto-Sperrung oder ähnlichem rechnen?????

Meine 2. zweite ist: Diese Woche kam jetzt ein Schreiben vom Anwalt in dem er uns hinweist:

"In Ihrem Fall ist nicht die Summe aller Forderungen außergewöhnlich, jedoch aber die Anzahl der Gläubiger insgesamt einerseits sowie andererseits der Zeitraum der Entstehung. Ein Strafrechtlich oder aber Insolvenzrechtlich vertretener Gläubiger könnte bei der Auswertung dieser Liste und der Entstehungsdaten sowie Menge der Gläubiger auf die Idee kommen, dass Sie in einigen Fällen oder auch nur in wenigen Fällen in Kenntnis Ihrer Zahlungsunfähigkeit neue Verbindlk. eingegangen sein könnten. Dies hätte im ersten Schritt zur Folge, dass man an den Strafbestand des Eingehungsbetruges denken könnte."

Meine Frage hierzu: Passiert es öfter das in solchen oder ähnlichen Fällen, die Inso gefährdet ist. Was kann passieren??

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
liebe Grüße an alle
Penelope
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paps

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Re: Schulden Finanzamt und Eingehungsberug
« Antwort #1 am: 19. Januar 2008, 15:35:43 »

zu Frage 1 :
Ohne Glaskigel? Sicherlich wird das Finanzamt keine Entscheidung treffen, bevor nicht Ihr weiterer Werdegang klar ist.
In Abhängigkeit der Formulierung durch den Anwalt, wird die Entscheidung ausfallen.
Grundsätzlich gibt es ja zwei Richtungen des Anschreibens.
Ist es ein offizieller Einigungsversuch, wird das FA von der Forderung ehr nicht abrücken, da es sich sonst bei der Quote schlechter stellt.
Wurde nur darauf hingewiesen, dass sonst über ein Insolvenzverfahren nachgedacht werden muß, weil nicht alle Verbindlichkeiten in vollem Umfang bedient werden können, könnte ein Erlass erfolgen.

edit Frage 2 vergessen:

zu Frage 2:

Gut der Anwalt weist darauf hin, dass er als Anwalt eines Gläubigers wohl so handeln würde. Denmzufolge es auch ein Gläubiger tun könnte.
Ob es denn so kommt? Ist ehr unwahrscheinlich.
Sie selber müssen wissen, ob sie vorsätzlich in betrügerischer Absicht neue Verbindlichkeiten eingegangen sind.

Einer Anmeldung als vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung im Verfahren können sie widersprechen, der Gl müßte dann zivilrechtlich die Delikthaftigkeit feststellen kassen.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2008, 15:46:46 von paps »
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Penelope

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Re: Schulden Finanzamt und Eingehungsberug
« Antwort #2 am: 20. Januar 2008, 08:38:33 »

Hallo Paps und alle anderen,

vielen Dank für die schnelle antwort, leider habe ich sie falsch formuliert das sie falsch verstanden wurde.  :sad:

Es ist ja so, das wenn die Inso angestrebt wird, sämtliche Ratenzahlungen eingestellt werden sollten. Wir haben das beim Finanzamt nicht getan, da wir angst hatten das sie uns wieder das Kto. sperren wenn wir einfach die Zahlungen stoppen. Jetzt weiß das Finanzamt vom Anwalt, das eine Inso oder zumindest eine Schuldenbereinigungsplan in Arbeit ist.
Wir haben jetzt am 15.01.09 die Rate nicht bezahlt.

Jetzt ist die Frage: ob das Finanzamt, obwohl  es weiß, das in unserem Fall bald eine Inso oder ein Schuldenbereinigungsplan geplant ist, unser Kto. mit der Restschuld Sperrt.
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ThoFa

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Re: Schulden Finanzamt und Eingehungsberug
« Antwort #3 am: 20. Januar 2008, 13:13:37 »

Hallo,

man sollte sich das Leben nicht unnötig schwer machen. Sofern der Weg in die Insolvenz klar ist, aber noch Zeit benötigt wird, sollten Sie ein neues Konto aufmachen und Ihre Geldeingänge dorthin umleiten. Dann ist es auch nicht mehr notwendig, dem FA geld in den Rachen zu werfen.

MfG

ThoFa

 
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