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Autor Thema: Schulden- Nach Elternzeit Raten untragbar  (Gelesen 1955 mal)

MizzGertaxis

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Schulden- Nach Elternzeit Raten untragbar
« am: 04. März 2011, 20:54:26 »

Guten Abend,

im Laufe der letzten Jahre habe ich 3 Kredite bei 3 verschiedenen Banken aufgenommen und somit ist ein grosser Berg Schulden zusammen gekommen,  zum heutigen stand noch knapp 28 000 Euro.

Die monatlichen Raten betragen jeden Monat 580 Euro, was vor meiner Schwangerschaft problemlos Monat für Monat zurück gezahlt wurde und auch jetzt mit dem Elterngeld konnte ich zahlen.

Nur läuft das Elterngeld in 2 Monaten aus und mir stehen nur noch Kindergeld zu Verfügung.
Da der Job in dem ich vor der Schwangerschaft gearbeitet habe, eine Schichtarbeit ist (tag-Nacht im kurzen Wechsel 12h am Tag) ist es mir nicht möglich diesen wieder anzutreten, denn mein Kind ist in 2 Monaten gerade mal ein Jahr alt.

Im grossen und ganzen reicht es einfach hinten und vorne nicht mehr.
Mein Lebensgefährte arbeitet nur als Leiharbeiten mit 1300 Euro wovon er noch etwas Unterhalt an sein 1. Kind zahlen muss. Ausserdem muss ich dazu sagen, das er nichts mit meinen Schulden zu tun hat.

Nun habe ich unser Baby in der Krippe angemeldet (monatlich 100Euro) um auf Minijobsuche zu gehen, was nicht sehr einfach ist.

Bitte geben Sie mir irgendein Rat, was man tun könnte um da irgendwie möglich wieder raus zu kommen, denn in den nächsten Monaten rutschen wir nur noch tiefer in den Schlamassel..

Waere eine Insolvenz die einzigste Lösung?
Oder überhaupt eine Lösung, denn ich bin ja ohne Einkommen.. In wie weit wird mein Lebensgefährte damit rein gezogen?


Bitte helfen Sie mir mit einem Rat..
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Schulden- Nach Elternzeit Raten untragbar
« Antwort #1 am: 04. März 2011, 21:30:31 »

Herzlich willkommen im Forum.

Sie haben den richtigen Schritt getan, sich mit Ihrer Zukunft auseinander zu setzen.

Nach meiner Meinung ist das beste für Sie, sich mit der Frage der Verbraucherinsolvenz vertraut zu machen. 28.000 € Schulden werden Sie mit Kind nicht abzahlen können. Die Insolvenz bietet Ihnen die Ruhe, die Sie benötigen, um Ihrem Kind eine sichere Zukunft zu ermöglichen.

Sie haften allein für Ihre Schulden, Ihr Lebensgefährte hat damit nichts zu tun und haftet auch nicht dafür!

Auch wenn es moralich angreifbar ist, stellen Sie die Zahlungen an die Gläubiger ein und bereiten Sich sich auf ein Insolvenzverfahren vor.
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Schuldnerberatung, es gibt dort auch in Ihrer Nähe solche, die für Sie kostenfrei tätig werden. Dort bekommen Sie vielleicht erst in einem Jahr einen Termin, das macht aber nichts.
In der Zeit bis dahin werden Ihnen die Gläubiger böse Briefe schreiben bis hin zu Kündigung und Mahnbescheid. Das müssen und können Sie ertragen. Sie können Ihre Schulden nicht bezahlen, werfen Sie kein gutes Geld den Gläubigern hinterher. Machen Sie sich auch keine Schuldgefühle, die Banken sind gegen solche Verluste versichert. Das haben Sie, mit allen anderen Bankkunden zusammen, ohnehin schon bezahlt.
Die Schuldnerberatung wird mit den Gläubigern über einen aussergerichtlichen Plan verhandeln; der wird zu 99 % abgelehnt. Danach können Sie in das Insolvenzverfahren gehen.
Im Insolvenzverfahren wird Ihr Vermögen verwertet, ich gehe davon aus, dass ab morgen nur noch Ihr Lebensgefährte Anschaffungen macht und Sie alles eigene Vermögen bis dahin verwertet haben. Hausrat ist davon natürlich nicht betroffen, aber Fernseher, Auto pp. sollte zukünftig nur noch dem Lebensgefährten oder einer anderen Vertrauensperson gehören.
Bis zum Insolvenzverfahren dauert es ab dem ersten Termin bei der Schuldnerberatung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwa 1 Jahr, genug Zeit also, seine Vermögensverhältnisse zu ordnen.

Sie haben aufgrund es Kindes bis zu einem eigenen Einkommen von etwa 1350 € keine Pfändungen zu erwarten. Ob das Geld Ihres Lebensgefährten für die Familie reicht müssen Sie selbst abschätzen, ansonsten können Sie zusätzlich noch staatliche Hilfe beantragen, wenn Sie keine Beschäftigung finden.

Im Insolvenzverfahren haben Sie nichts zu befürchten, arbeiten werden Sie aufgrund des Kindes nicht müssen.

Sechs Jahre nach Eröffnung des Verfahrens sind Sie dann schuldenfrei und können für Ihr Kind und hoffentlich immer noch mit Ihrem Lebensgefährten die Zukunft gestalten.
« Letzte Änderung: 04. März 2011, 21:33:32 von Der_Alte »
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