"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?  (Gelesen 3710 mal)

Quakilein

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?
« am: 28. Januar 2011, 22:04:48 »

Hallo zusammen,

wir waren bei einem Anwalt der mit dem Beratungshilfeschein das Schuldenbereinigungsverfahren erledigt hat. Nun haben wir ein Schreiben hier, das "eine Einigung nicht zustande kam" und wir nun die Möglichkeit haben, den Insolvenzantrag zu stellen. Nun waren wir auf der Seite www.justiz-nrw.de und dort gibt es mehrere Formulare - welches davon ist nun das richtige? -> Antragsformular für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren???

Wenn ja - gibt es dafür irgendwo eine Art 'Hilfe zum Ausfüllen'?

Ist es 'normal', dass der eine Teil - also das Schuldenbereinigungsverfahren von der Beratungshilfe übernommen wird und der Rest nicht?

Danke schonmal vorab für Antworten,

Grüße, Quaki
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?
« Antwort #1 am: 28. Januar 2011, 22:45:34 »

Der Beratungsschein gilt für den außergerichtlichen Einigungsversuch.
Die meisten Anwälte füllen dann aber auch den Antrag auf Verbraucherinsolvenz aus.

Sie müssen den Antrag samt Anlagen ausfüllen.
Dazu den Antrag auf Restschuldbefreiung.
Und den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten.

Also die Formulare unter Punkt 2,4,5
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Quakilein

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?
« Antwort #2 am: 29. Januar 2011, 07:18:37 »

Danke für diese schnelle Antwort!

Ja schade, unser Anwalt möchte für das Ausfüllen des Insolvenzantrages dann 300 Euronen (und klar - bitte vorab...)

OK - die Anträge habe ich mir schonmal runtergespeichert, bleibt noch die Frage, ob es eine 'Ausfüllhilfe' zu diesem Hauptantrag der Verbraucherinsolvenz gibt?
Gespeichert
 

tomwr

Re: Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?
« Antwort #3 am: 29. Januar 2011, 13:37:35 »

Normalerweise sind hinten noch Ausfüllhinweise zur Erläuterung, siehe dieses Beispiel von München (Antrag Verbraucherinsolvenz als PDF):

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/daten/00441/index.php

Ansonsten ist das meiste selbsterklärend, bei konkreten Fragen kannst Du Dich ja immer noch melden.
Gespeichert
 

Quakilein

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?
« Antwort #4 am: 08. Februar 2011, 16:15:52 »

Ich habe eine Frage zum Einkommen - er bekommt ein 'Übergangsgeld', da er sich in einer Umschulung, finanziert von der Rentenversicherung, befindet. Wo genau wird das eingetragen? Denn ein Arbeitseinkommen (Punkt 23.2.1) ist es ja nicht... wird das als 23.2.7 (sonstige monatliche Einkünfte) eingetragen?

Und wie ist die Frage nach 'Bargeld' gemeint - klar hat er Bargeld, halt das, wenn er etwas von seinem Übergangsgeld vom Konto abhebt. Ich denke, das ist eher gemeint, ob man 'wie in alten Zeiten' irgendwo ne Socke mit Erspartem liegen hat, oder?

/edit
Die angegebenen Nummern sind auf den Antrag von der o.g. Seite von justiz-nrw bezogen...

/edit2
Noch eine Frage... das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
Die alle auflisten ist ja nun ned schwer, aber woher bekomme ich die Daten alle? In den Briefen stehen die Hauptforderungen - aber die sind ja nicht brav aufgeschlüsselt nach Zinsen, Kosten etc.?
« Letzte Änderung: 08. Februar 2011, 16:54:30 von Quakilein »
Gespeichert
 

tomwr

Re: Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?
« Antwort #5 am: 08. Februar 2011, 21:03:39 »

Ich würde das Übergangsgeld so bezeichnen im Antrag und durchaus unter sonstige monatliche Einkünfte angeben. Das Gericht benötigt halt alle Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Im Grunde ist noch nicht mal die Form des Antrags (Verwendung der Formulare) notwendig, man könnte auch einen formlosen Antrag stellen und alle Angaben in einem Schreiben machen. Die Verwendung der Formulare macht es aber sowohl für den Schuldner als auch für das Gericht einfacher und ist daher vorzuziehen.

Bargeld sind im Grund größere Summen gemeint. Ich würde mal beim Ausfüllen des Antrags ins Portemonnaie schauen und das angeben was man so vorfindet, z.B. EUR 58,62. Bis zur Eröffnung der Insolvenz (Beschluss) kann der Schuldner eh über alles verfügen sofern das Gericht keine Sicherungsmassnahmen trifft. Das gilt auch für Kontoguthaben.

Im Gläubigerverzeichnis braucht man nur die Forderung angeben, wenn man nicht den genauen Wert hat reicht auch eine Schätzung. Eine Trennung nach Forderung, Kosten und Zinsen ist nicht notwendig. Meines Wissen verlangen das aber auch die Formulare nicht. Wichtig: Jeden Gläubiger nur einmal aufführen mit der Gesamtsumme.
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?
« Antwort #6 am: 08. Februar 2011, 22:15:45 »

Im Grunde ist noch nicht mal die Form des Antrags (Verwendung der Formulare) notwendig, man könnte auch einen formlosen Antrag stellen und alle Angaben in einem Schreiben machen. Die Verwendung der Formulare macht es aber sowohl für den Schuldner als auch für das Gericht einfacher und ist daher vorzuziehen.

Nur am Rande, aber hier irren Sie, vgl. § 305 Abs. 5 InsO i.V. VerbrInsVV
Gespeichert
 

tomwr

Re: Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?
« Antwort #7 am: 09. Februar 2011, 11:43:47 »

Ja in der Tat irre ich da. Mittlerweile ist die Verwendung der Formulare sowohl im Regelinsolvenz- als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend vorgeschrieben. Ich hatte dieses BGH Urteil http://lexetius.com/2002,2997 aus dem Jahre 2002 noch im Kopf, das bezog sich aber auf einen Anwendungsfall bei dem die Formulare noch nicht zur Verfügung standen (zum Zeitpunkt des Antrags jedenfalls).
« Letzte Änderung: 09. Februar 2011, 11:52:52 von tomwr »
Gespeichert
 

Quakilein

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Schuldenbereinigungsverfahren ist durch - was nun?
« Antwort #8 am: 11. Februar 2011, 09:24:54 »

Also wir haben das Übergangsgeld nun als Versorgungsbezüge eingetragen.

Nun hab ich das Problem - es wird immer nur das Geld OHNE den zu leistenden Unterhalt gezahlt, heißt, der Unterhalt wird immer direkt überwiesen. Rechne ich nun also dieses Übergangsgeld + Unterhalt = Gesamt'gehalt' was anzugeben ist, richtig?

Und bzgl. Anlage 7A -
a) MUSS das gemacht werden?
b) wenn ja - kann ich das einfach aus dem Schuldenbereinigungsplan des Anwalts entnehmen?

LG und danke für die Antworten - Quaki
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz