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Autor Thema: Schuldenregulierung und eine Frage dazu  (Gelesen 2513 mal)

Crucxcess

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Schuldenregulierung und eine Frage dazu
« am: 04. September 2009, 12:44:05 »

Hallo allerseits,

ich bin jetzt seit 01.01.2008 in einer Schuldenregulierung über einen hier schon erwähnten RA aus Hamburg.
Dieser bekommt seitdem monatlich Geld von mir, womit er meine Gläubiger und dazu auch meine Schulden, weniger werden lassen soll.

Bisher lief alles reibungslos, d.h. wir zahlten und bekamen darüber hinaus nur vereinzelt Briefe von den Gläubigern, welche wir dann sofort wieder zu unserem RA geschickt haben.

Jetzt hatte ich heute einen Gerichtsvollzieher zu Hause, der mir in 2 Angelegenheiten, die beim RA vorliegen, eine Strafanzeige und 2 Vorladungen zum Gericht gebracht hat.

Nach einem empörten Anruf beim RA wurde mir gesagt, das ich da ruhig hingehen soll, da bei mir nichts zu Pfänden wäre, was ich für Blödsinn halte, da ich auch voll verdiene und ich keine Eidesstattliche Versicherung ausfüllen will, sondern dieses mit der fortwährenden Zahlung umgehen wollte.

Mein sicher angelegtes Geld beim RA, liegt auf einem Konto von ihm und gammelt da vor sich hin (es ist mittlerweile ein beachtlicher Betrag zustande gekommen), doch die Dame am Telefon sagte mir, dass davon nichts für jetzt vorliegenden Sachen ausgegeben werden soll.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Kann ich den Rechtsanwalt dazu "zwingen", meinen beiden Gläubigern das Geld von diesem Konto zu geben, oder muß ich jetzt vor Gericht antreten?

Ich bin damit absolut nicht zufrieden und überlege ernsthaft, ob es sich lohnt, dem RA hiermit das Aus für unsere Geschäftsbeziehung zu geben.

Immerhin bezahle ich ihn monatlich dafür, dass er sich um meine Schulden kümmert und diese sich dezimieren, und nicht dafür das er 1 1/2 Jahre "nur" Schriftverkehr mit meinen Gläubigern führt.

Danke im Vorraus für hilfreiche Antworten

Crucx
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paps

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Re: Schuldenregulierung und eine Frage dazu
« Antwort #1 am: 04. September 2009, 19:05:16 »

Das hätten Sie dann auch im anderen Tread posten können.

Und wie dort bereits erwähnt, lesen Sie die Vereinbarung, in welcher Reihenfolge die Gelder verwendt werden.
Ich gehe davon aus, dass allein die RA-Gebühren einen 4-Stelligen Betrag erreichen, ehe etwas an die Gläubiger geht.

Sie können die Geschäftsbeziehung beenden und den Restbetrag (sofern es einen geben wird) zurückfordern.
Gegen das Gebahren vorzugehen ist ehr aussichtslos, wenn kein Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt.


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Crucxcess

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Re: Schuldenregulierung und eine Frage dazu
« Antwort #2 am: 04. September 2009, 23:12:29 »

Vielen Dank erstmal für die Antwort, Paps.

In dem besagten Thread konnte ich dieses leider nicht posten, da keinen "Antworten-Button" gefunden habe. (Vielleicht war der Thread ja schon gesperrt?!)

Das Geld,nämlich 10% der Gesamtschulden, welches für den RA als Bezahlung dient, ist mittlerweile um das doppelte Überschritten, weswegen ich mich halt wunderte, das meine Gläubiger keinerlei Zahlungen bisher erhalten haben.

Eine jährliche Auskunft darüber, was bisher vom RA erreicht wurde, habe ich auch nicht erhalten, was ich als "kleinen" Vertragsbruch ansehe.

Ich habe am Montag ein Gespräch mit dem RA und werde dann mal sehen, was wir machen können, um problemlos die EV zu umgehen und eine weitere Partnerschaft als zahlender Mandant fortzuführen.

Ich verstehe halt auch nicht, warum Gläubiger, die sich partout nicht auf Schriftverkehr mit dem RA einlassen wollen, nicht von dem Geld ausgezahlt werden können. Bei diesen "kleinen" Beträgen, wäre der Topf mit dem bereits gezahlten Geld (abzüglich der RA-Provision) noch bei weitem nicht ausgeschöpft.

Danke nochmal für die Antwort und die Nachsicht, dass ich als Neuling mich hier erstmal zurechtfinden muß ;)

Gruß Crucx
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Feuerwald

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Re: Schuldenregulierung und eine Frage dazu
« Antwort #3 am: 05. September 2009, 00:45:43 »

der mir in 2 Angelegenheiten, die beim RA vorliegen,

eine Strafanzeige

-> und die bringt der GV ? Jetzt mal Klartext. Strafanzeigen mit Vorladung zum Gericht? Strafverfahen? Anhörung? Oder wie? Das wäre sehr ernst zu nehmen


und 2 Vorladungen zum Gericht gebracht hat

- wegen was? Abgabe der EV? Kaffee + Kuchen?






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