Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Snowy87 am 03. Juli 2016, 20:46:10

Titel: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: Snowy87 am 03. Juli 2016, 20:46:10
Hallo,

bin neu hier!
Wenn ich Insolvenz anmelde, alle Gläubiger angebe und zwei davon (während der Insolvenz) noch bedient werden , werden dann
diese Restschulden am Ende ebenfalls erlassen. Die Zahlungen erfolgen nicht von mir!

Danke
Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: Wandervogel am 03. Juli 2016, 21:31:47
Wozu werden denn noch Gläubiger mit Zahlungen bedient, wenn die RSB doch alle Schulden umfasst? Auch Restschulden, wenn eine andere Person weiterhin tilgt, aber noch nicht alles bezahlt ist.


Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: Snowy87 am 03. Juli 2016, 21:38:13
Ein Beispiel....meine Ex Freundin und ich hatten gemeinsamen Kredit, dann Trennung, ihr Haus und ich hab damals die Raten bezahlt.
Seit damals zahlt sie diese nun weiter....sie weiß von meiner angehenden insolvenz nichts...
Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: KarlPaul am 03. Juli 2016, 22:07:51
Also gemeinsamer Kredit und nur Du in der Insolvenz:
Die Bank darf Dich im Insolvenzverfahren ganz allein in Anspruch nehmen und die volle Restforderung zum Verfahren  anmelden. Kommt im Verfahren Geld (Pfändungen bei Dir etc...) herein, werden zunächst einmal die Kosten bezahlt und erst dann der Rest an die Gläubiger verteilt, vielleicht bekommt die Bank mit Glück etwas Geld aus dem Insolvenzverfahren. Ob und wie viel das wäre weiß ich ja nicht?
Falls es nicht ausreichen sollte wird die Bank versuchen den Rest von Deiner Ex zu holen.
Das kann u.U. auch bis zur Insolvenz bei Ihr führen.  
Falls Deine Ex Dir gegenüber anderseits für den gemeinsamen Kredit mehr zahlt als sie müsste wird sie mit der Differenz auch zu Deiner (Insolvenz-)Gläubigerin. Sie wird wohl auch von der Insolvenz erfahren.

Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: Snowy87 am 03. Juli 2016, 22:12:39
Die Bank hat aber immer noch zur Sicherheit das Haus von ihr, ich war bzw bin nur im Vertrag drin weil ich damals die Möglichkeit bzw die Mittel hatte die Raten zu bezahlen!
Also wenn ich das richtig verstehe sollte meine Ex die Ratenzahlung einstellen?Nicht das sich die anderen Gläubiger benachteiligt fühlen wobei das Geld ja nicht von mir kommt.
Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: KarlPaul am 03. Juli 2016, 22:26:43
Es geht hier um Deine Schulden in der Insolvenz.
Die Bank kann Dich wie gesagt voll belasten. Sollte sie den Kredit anderweitig von Deiner Ex bekommen wären Deine Forderungen im Idealfall gegenüber der Bank getilgt. Dafür kommen dann aber die Forderungen Deiner Ex im Verfahren an Dich über die Summe die sie zuviel bezahlt hat, dazu.
Ändert so oder so nicht viel für Dich im Insolvenzverfahren.
  
Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: Snowy87 am 03. Juli 2016, 22:40:09
Aber wieso könnte sie das Geld von mir zurück verlangen. Ich hab ja dann nach der Insolvenz mit dem Darlehnen nichts mehr zu tun oder?
Sorry das ich nochmal nachfrage!
Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: KarlPaul am 03. Juli 2016, 23:24:02
Der Kredit gehört Euch beiden gesamtschuldnerisch.
Ihr habe beide dafür unterschrieben.
Für den Fall das die Ex Deinen Teil erst einmal bezahlt, warum auch immer, hat sie
einen Anspruch gegen Dich. Wie alles schon beschrieben.
 
Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: eidechse am 04. Juli 2016, 14:22:09
Sollte Ihnen die RSB erteilt werden, dann darf weder die Bank noch die Ex von Ihnen etwas fordern. Die Darlehensforderung wie auch der Gesamtschuldnerausgleichsanspruch, wie der Anspruch den die Ex haben könnte fachlich richtig heißt, sind nur Insolvenzforderungen, für die die RSB greift.

Nur Ihr Insolvenzverfahren und eine erteilte RSB hat keinerlei Auswirkungen auf die Forderungen, die die Bank gegen Ihre Ex hat. Die Bank kann alles was noch aussteht von der Ex fordern.
Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: Wandervogel am 04. Juli 2016, 15:41:41
Wenn die Ex als Gesamtschuldnerin nach Insolvenzeröffnung die gemeinsamen Schulden bezahlt, dann entstehen für ihn dadurch Neuschulden. Und m.E. darf sie selbstverständlich von ihm seinen Anteil zurückfordern. Wie gesagt, ihr Anspruch entsteht ja erst nach Eröffnung! Diese Forderungen sind nicht von der RSB erfasst.
Titel: Re: Schuldentilgung währen Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 18. Oktober 2016, 16:53:29
Falsch!
Es wäre ja schon unlogisch, weil auf diese Weise die Forderung doch wieder (teilweise) gegen den Schuldner geltend gemacht werden könnte und dadurch die RSB fast sinnlos werden würde. Das ist auch dem Gesetzgeber aufgefallen und so hat er folgerichtig in § 301 Abs. 2 InsO festgelegt, dass der Schuldner auch gegenüber Mitschuldnern, Bürgen usw. in gleicher Weise von den Schulden befreit wird, wie gegenüber den Insolvenzgläubigern (hier der bank).