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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?  (Gelesen 24657 mal)

paps

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #20 am: 10. Januar 2007, 20:18:18 »

zum Beratungsschein:
Nehmen Sie alle Unterlagen zu Einnahmen und Ausgaben mit zum Amtsgericht.
Vor Ort kann entschieden werden, ob Sie Beratungshilfe erhalten oder nicht.

Der Anwalt wird dann zumindest den AEV auf Schein machen.
Die Kosten für den Insoantrag sollten Sie aber vorher abklären.

zu den Rückständen beim Versorger:
Wenn Sie keine Nachweise zur Zahlung haben, sollten Sie es bei dem Drittanbieter versuchen.
Bei berechtigten Forderungen sind Sperrungen aber bis zur Inso möglich.
In der Inso können Altforderungen nicht mehr vollstreckt werden und die Forderungen unterliegen der RSB.
Sie sollten aktuelle Überweisungen aber mit dem Zusatz auf den
aktuellen Monatsabschlag versehen.  [addsig]
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Feuerwald

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #21 am: 11. Januar 2007, 00:11:55 »

... Die Forderung stammt aber aus dem vorherigen Wohnobjekt und liegt schon über 5 Jahre zurück und nach diesen 5 Jahren kommen die letztes Jahr und wollen diese Zahlung von mir obwohl ich zu dieser Zeit an ein anderes Stromunternehmen bezahlt hatte....

Forderungen können auch verjähren. Diesen Punkt würde ich mit dem Anwealt oder einer Schuldnerberatung besprechen. In keinem Fall voreilig durch Schreiben oder Teilzahlungen anerkennen !

MfG
Feuerwald



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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #22 am: 11. Januar 2007, 00:59:24 »

Leider nicht! habe mich schon erkundigt beim Anwalt...diese Forderungen verjähren nicht wurde mir gesagt! :-?
Der Drittunternehmer...das hilft mir leider auch nicht weiter, da diese keine Unterlagen über uns haben, bzw. nichts haben das zeigen würde das wir bei Ihnen mal Kunde waren...tja...Pech für uns :-? [addsig]
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Feuerwald

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #23 am: 11. Januar 2007, 01:52:33 »

kann ich nicht nachvollziehen. Fordrung 5 Jahre zurückliegend und kann nicht verjähren ? Na ja, verstehe das wer will, ich kann\'s nicht oder es fehlen die Fakten. Aber OK, Anwalt  muss oder sollte es wissen.

MfG
feuerwald

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Grisu

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #24 am: 11. Januar 2007, 21:55:36 »

Das mit dem Drittanbieter hast du falsch verstanden, Paps meinte nicht das du dich mit dem alten in Verbindung setzen sollst sondern das du dir einen neuen Anbieter suchen sollst bei dem ihr keine Schulden habt, dann kann der jetzige Anbieter auch nicht sperren, aber wenn erst gesperrt ist wirst du keinen mehr finden der euch beliefert

LG
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Biene72

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #25 am: 15. Januar 2007, 21:38:06 »

Vielen Dank! die SB hat mir heute mitgeteilt, das der Stromanbieter, wenn er das ganze über Inkasso laufen lässt, nicht vor hat den Strom zu sperren...na wenigstens etwas:-(

Aber auch noch eine andere Frage, da ich jetzt wirklich die SB anzweifle...aber was bleibt mir denn sonst?
haben Ende Februar einen Termin bei der SB Caritas. Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir jetzt E-Mail Kontakt, und heute hat sie mir doch glatt geschrieben das sie denkt das es bei uns reicht wenn wir alle Zahlungen der Gläubiger einstellen aber das Darlehen weiterbezahlen, da wir, wenn wir in eine Wohnung müssten auch soviel bezahlen müssten für eine Mietswohnung...sie hat aber wohl nicht verstanden das das Haus noch nicht fertig ist, die Finanzierung nicht stimmt und wenn ich das jetzt nicht mache es spätestens in 4 Jahren wenn der Bausparer zuteilungsreif sein soll(was er ja dann nicht ist)aus ist:-(....ich frag mich echt was das bringen soll...klar ist mein Mann nicht pfändbar, aber die Schulden bleiben mir doch dann...und die Kinder sind irgendwann aus dem Haus und dann IST er pfändbar und wir haben zusätzlich das Haus und einen noch größeren Schuldenberg:-(....ich hab echt keine Ahnung warum sie so gar nicht auf das Thema Insolvenz eingehen will und da frag ich mich ob wir überhaupt die Vorraussetzungen erfüllen das wir das machen dürfen? Ich zahl ja jetzt immer noch das Darlehen ab, musste aber diesen Monat wg. Reparaturkosten am Auto die Darlehensrate rückbuchen lassen...so hab ich nächsten Monat das doppelte und im Keller ist es schon feucht weil wir nicht das Geld haben zu verputzen und Estrich zu legen:-( und das muss bald gemacht werden da im Keller schon Feuchtigkeit zu spüren ist, ganz davon abgesehen was wir an Heizkosten brauchen weil ja alles offen ist vom Dach bis in den Keller!
Kann mir da jemand weiterhelfen und seine Meinung dazu äußern ob sowas Sinn macht wie sich diese Frau das vorstellt? ich sehe ehrlich gesagt keinen Sinn darin! und was ist, wenn sie da nicht mitzieht? hat sie das Recht dazu uns zu sagen das wir keine Insolvenz anstreben dürfen?
:denken:
Bitte um Info! Danke[addsig]
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Grisu

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #26 am: 15. Januar 2007, 21:45:21 »

Na das ihr keine Insolvenz machen dürft hat sie ja nun nicht gesagt.

Aber das mit dem Stromanbieter halt ich für gefährlich, warum sollen die euch denn nicht den Strom abklemmen nur weil ein Inkasso sich um den Forderungseinzug kümmert. Da würde ich an ihrer Stelle aktiv werden und entweder zahlen (*g* , ja ich weiß) oder eben wirklich dringend wechseln.

LG
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ThoFa

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #27 am: 16. Januar 2007, 00:03:47 »

Hallo,

warum das Darlehen des Hauses weiter bezahlt werden sollen, wenn über kur oder lang dieses Darlehen nicht mehr bedient werden kann, bleibt wohl das Geheimnis dieser Frau.  :pfeifen:  

MfG

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #28 am: 18. Januar 2007, 07:56:37 »

Hab mir heute mal bei einem Anwalt Info geholt, falls ich keinen Beratungsschein bekomme, was ich für eine Erstberatung zahlen müsste....und die Antwort muss ich sagen hat mich echt umgehauen :-?  180.-EUR pro Stunde würde das kosten...ist das nicht recht überteuert? ist denn generell das Erstgespräch nicht umsonst??? also ich finde sowas echt eine totale Abzocke aber wenn man schon keinem Anwalt mehr trauen kann wem denn dann noch? gibt es denn irgendwelche Schuldnervereine von denen man weis das sie nicht zu den schwarzen Schafen gehören? und wenn ja, was muss man dann beachten, bzw. was ist denn noch im Rahmen von \"normalen\" Gebühren?[addsig]
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ThoFa

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #29 am: 18. Januar 2007, 14:56:54 »

Hallo,

nö ich halte es nicht unbedingt für Abzocke. Sie arbeiten ja auch nicht umsonst und ob die Erstberatung kostenlos ist oder nicht, liegt an jedem Anbieter selber. Wir bieten diese kostenlose Erstberatung an, andere halt nicht.

Und was sind \"normale\" Gebühren ? Es kommt doh auch auf die dahinter stehende Leistunng an.

MfG

ThoFa

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #30 am: 18. Januar 2007, 15:30:53 »

naja...vielen dank für die Info...dann hat sich das eh erledigt denn welcher normale Bürger, der Insolvenz beantragen will kann sich sowas schon leisten:( zumindest nicht wenn er 4 Kinder hat:-(

Aber da hätte ich noch eine andere Frage!!!wie ist das eigentlich wenn man in seinem eigenen Haus wohnt(es ist aber noch nichts daran abbezahlt ausser Zinsen), man zwar keine Schwierigkeiten hat das Darlehen zu bedienen, aber die anderen Kosten nicht bezahlen kann welche sich jetzt mittlerweile auf ca. 15.000 EUR belaufen? muss man denn dann bei der Insolvenz gleich sein Haus verkaufen? warum ist das denn so? denn wenn ich doch in Miete geh, muss ich ja auch wieder soviel bezahlen wie wenn ich mein Haus abzahlen....ich versteh die Logik nicht die da dahinter steckt...man macht doch eigentlich noch mehr kaputt als schon ist...oder nicht?[addsig]
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paps

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #31 am: 18. Januar 2007, 16:51:58 »

zum ersten Teil:
Wir führen die Erstberatung auch kostenfrei.
Kommt dann eine  Vereinbarung zustande, belaufen sich die Gebühren
dzt. auf maximal 400,- Euro (AlgII oder Mehrpersonenhaushalte)


Die Frage mit dem Haus sollte doch geklärt sein.
Es stellt Vermögen dar, welches sie besitzen.
Dies ist in der Insolvenz zu verwerten.

Wenn Sie am Haus festhalten wollen, dann müssen sie außerhalb einer Insolvenz versuchen, Einigungen mit Ihren Gläubigern zu finden.
Aber was bringt es, wenn sie an einem halbfertigen Haus festhalten, wo Sie nicht mal wissen, wie alles andere lebenswichtige weitergehen soll.

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« Antwort #32 am: 18. Januar 2007, 18:05:38 »

na das ist ja wenigstens noch human...aber bei einem Erstgespräch wo man ja nicht weis wie lange das dauert gleich Stundenweise abrechnen? naja...egal...das kann ich mir auf keinen Fall leisten :-? wenn es so wäre wie bei Ihnen...eine Pauschale von 400.-EUR und dann weis man wenigstens was auf einen zukommt und das wäre es mir echt wert, aber bei uns in der Gegend sind nur 2 Anwälte die Insolvenzrecht machen und einer hat mir gleich abgesagt weil er so viele Verfahren zur Zeit hat und der andere ist mir eben zu teuer...da bleibt wohl nur die Caritas oder eventuell noch der Schuldenregler hier aus dieser Seite aber da bin ich mir auch nicht so sicher ob das so toll ist...
dann noch eine Frage zum Thema Strom:

wir haben jetzt überlegt aufgrund der Schulden doch den Anbieter zu wechseln, wie uns schon vorgeschlagen wurde, ein frühstmöglicher Wechsel ist aber erst zum April möglich. Was ist, wenn ich den Anbieter gekündigt hab, in der Zwischenzeit vielleicht Insolvenz beantragt ist oder ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, der neue Anbieter davon erfährt und uns nicht mehr nimmt? dann würden wir ganz ohne Stromanbieter dastehen...ich weis das dies viele Ängste sind und viele Fragen aber egal was wir bis jetzt gemacht haben, es war immer das falsche und da wird man dann einfach sehr sehr vorsichtig :-? [addsig]
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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #33 am: 18. Januar 2007, 18:36:50 »

NOCH ETWAS...ich werde meinen Grund haben warum ich sowas schreibe denn ICH gehöre wohl zu den wenigen, die noch NIE was vom Vater Staat brauchte....als ich dann 1 Jahr lang mal was bekommen hab wurde es mir im nächsten Jahr wieder genommen!!! obwohl ich Hausfrau bin hatte ich zumindest schon 10 Jahre in die Arbeitslosenkasse einbezahlt und musste um jeden Cent kämpfen!!! ist mir egal was sie denken aber anstatt mich zu verurteilen sollten sie sich vielleicht in der Politik dafür einsetzen das die Schmarotzer wegkommen die den Staat so sehr belasten(also auch unseren Geldbeutel denn für die zahlen wir ja)denn dann wäre auch mal Geld für die ehrlichen Leute übrig die UNVERSCHULDET in Not geraten sind!!! DANKE fürs lesen[addsig]
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« Antwort #34 am: 18. Januar 2007, 18:38:04 »

ach ja....vorheriger Text war für ThoFa bestimmt...[addsig]
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« Antwort #35 am: 20. Januar 2007, 19:54:39 »

Hallo,

na wenn der Text für mich war, dann gebietet es die Höflichkeit auch zu antworten.

Ich verutrteile nicht, begreifen Sie das endlich. ich versuche Sie dahin zu bringen, dass Sie sich endlich auf das Wesentliche konzentrieren. Und hören Sie endlich auf von Schzuld zu reden, es interessiert keinen Menschen, wie Sie in die Sitaution kamen. Wichtig ist es, wie Sie da wieder rauskommen.

MfG

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« Antwort #36 am: 22. Januar 2007, 17:55:47 »

gut ok... :-Y ....nachdem ich meine depressive Phase ein wenig überwunden habe..sorry...muss auch mal sein :redface:  und danke für das Verständnis...
bleiben wir bei den Fakten....und da hätte ich noch folgende Fragen:
1.wurde mit einem Unternehmen schon vor einiger Zeit eine Einigung herbeigeführt(mit monatl. Zahlungen und Restschuldbefreiung), läuft diese Summe dann auch noch in die Insolvenzmasse oder darf man diesen Kredit fertig zahlen?
2. habe einen Anwalt gefunden der Online das Insolvenzverfahren anbietet, mir sehr kompetent vorkommt und für einen alles schriftliche erledigt so wie es sein soll...hat jemand schon Erfahrung mit Online-Insolvenz gemacht? bzw. kann man sich da drauf verlassen? er hat sich sogar schon persönlich Zeit genommen, mich angerufen und mir telefonisch weitere Details mitgeteilt. Auch die Kosten wären echt noch in einem überschaubaren Rahmen und ich denke das er es wert ist, aber ist eben immer schwierig wenn man schon so oft reingefallen ist...hat man halt immer mehr Angst was falsch zu machen:-(
3. Unser Vetrag mit der Immobilienbank zeigt, das wir monatlich einen bestimmten Betrag in einen Bausparer ansparen hätten müssen...das haben wir die erste Zeit auch gemacht, es war uns aber seit über einem Jahr nicht mehr möglich. Meine Frage: kann uns dies zum Verhängnis werden für ein Insolvenzverfahren? das wir sozusagen Vertragsbrüchig wurden oder so? bzw. kann uns das Inso-Verfahren dadurch verwehrt werden?

P.S....ich weis sehr wohl zu schätzen wie mir hier schon weitergeholfen wurde(ThoFa ;-)  ) nur manchmal befindet man sich eben in so einer Aussichtslosigkeit das man ein  :wall: hat...entschuldigung :-? ...ich sag schon nix mehr :still:

Danke für alle die mir weiterhelfen :-) [addsig]
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paps

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« Antwort #37 am: 22. Januar 2007, 18:33:27 »

zu 1.) wenn die Forderung nicht bis zur Eröffnung erledigt ist, gehört diese auch zur Insolvenz

zu2.) kann ich von hier aus nicht beurteilen, da ich nicht weiss um wen es sich handelt.
Googeln sie ein bischen mit dem Firmennamen und dann erhalten Sie meist auch Postings aus anderen Foren, Damit sollte eine reale Einschätzung der Seriosität möglich sein.
Alternativ könne Sie ja mal den Namen nennen.

:denken:  bei Anwalt hat auch schon zurückgerufen klingel bei mir die Alarmglocken, ich weiss nur noch nicht warum

zu3.) nein. Wenn Sie nicht sparen konnten. Ehr tritt das Gegenteil ein, Die Bank kann den Kredit wegen Vertragsbrüchigkeit fällig stellen. In der Regel werden Sie vorher aufgefordert, den BSV auf den jetzt rechnerisch erforderlichen Stand aufzufüllen.
Dies sollten Sie aber tunlichst unterlassen, wenn Sie in die Inso wollen. Die Bank wird dann das Angesparte verwerten.

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« Antwort #38 am: 22. Januar 2007, 22:53:55 »

jetzt ist mir noch was eingefallen...
um das Insolvenzverfahren beantragen zu können, muss man doch was bezahen oder?
muss man das Geld dann schon bar mit dabei haben? was ist wenn man das nicht hat? hab mal gehört das man es sich stunden lassen kann? wenn ja, muss man dies dann vorher auch erst wieder beantragen? nicht das man dann im Amtsgericht steht und die Hälfte der Sachen fehlt die man bräuchte... :denken:

noch eine Frage:
die SB sagte uns, das man erst Insolvenz beantragen kann, wenn man mit allen Zahlungen mehrere Monate im Rückstand ist...stimmt das denn so? und wenn ja wieviel muss man denn im Rückstand sein, bzw. was sollte dies bezwecken ausser das der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
sind im Moment noch nicht mit allen Gläubigern im Rückstand...wir zahlen halt immer was geht, musste aber letzten Monat zum 1. mal die Rate des Hauses zurückbuchen lassen...wie lange wird es dauern bis sie mit der Versteigerung drohen, bzw. wie werden die weiteren Schritte sein? wäre es besser zu versuchen das Haus selber zu veräußern? haben es vor eineinhalb Jahren schon mal versucht über einen Makler aber es hatte sich kein Käufer gefunden(kein Wunder bei der Bruchbude, welche Neu sein soll). Worin besteht der Sinn des Verkaufs wenn der Kredit sowieso nicht damit bedient werden kann? :denken: [addsig]
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« Antwort #39 am: 22. Januar 2007, 23:30:48 »

Hallo,

Sie sollen nicht nichts sagen, sondern sich auf das Wesentliche konzentrieren, was Sie nun ja auch wieder machen. Also weiter gehts.

Ich persönlich halte von den Online-Angeboten nicht viel. Es fehlt einfach an der notwendigen Beratung. Im Prinzip werden dem Schuldner die Aufgaben aufgetragen, die eben der Berater machen müsste. Aber dies ist rein subjektiv.

Sie können sich die Kosten stunden lassen. Bei einer guten Beratung - egal ob nun online oder nicht - wird dieser Antrag automatisch mit gestellt.

Für die Beantragung einer Insolvenz muss ein Insolvenzgrund vorliegen. Dazu bedarf es nicht eines Rückstandes von mehreren Monaten, es reicht wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies ist bei Ihnen ganz offensichtlich der Fall.

Für Sie macht der Verkauf wahrscheinlich keinen großen Sinn. Wirtschaftlich wird es wohl besser sein, wenn Sie noch einige Monate \"mietfrei\" im Objekt wohnen.
Zuerst kommt die Kreditkündigung, i.d.R. nachdem zwei Monate nicht bezahlt wurden. Dann dauiert es eine Weile bis es einen Termin zur Zwangsversteigerung geben wird.

MfG

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