"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Sterbeversicherung  (Gelesen 2928 mal)

gelb40

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Sterbeversicherung
« am: 04. April 2008, 16:05:26 »

Hallo, liebe Forumleser,

meine Eltern haben Schulden, es wurde ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan abgeschlossen. Sie sind also nicht in der Insolvenz.
Jetzt haben sie über Qu.... eine Sterbeversicherung abgeschlossen.
Kann es da Probleme mit der Auszahlung geben?
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: Sterbeversicherung
« Antwort #1 am: 04. April 2008, 17:56:31 »

Hallo,

ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass speziell Sterbegeldversicherungen bis 3000 oder 3500 Euro geschützt sind.

Da  SV nur im Todesfalle ausgezahlt werden, denke ich – und hoffe – dass die Insolvenz (6 Jahre) bis dahin um ist, ohne dass die SV ausgezahlt werden musste.

Sollten die Eltern dennoch innerhalb der WVP sterben, würde bis auf o.g. Betrag die SV an die Gläubiger fließen.

lieben Gruß
small
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Sterbeversicherung
« Antwort #2 am: 04. April 2008, 20:56:21 »

liebe smallville, nun muß ich doch mal helfend eingreifen  :wink:.

@gelb40
Es handelt sich um einen außergerichtlichen Bereinigungsplan.
Es gelten also nur die dort getroffenen vereinbarungen.
Werden diese eingehalten, werden am Ende die Schulden genauso durch Rückgabe der entwerteten Titel oder Erledigterklärung beseitigt.

Was darüber hinaus beim Schuldner passiert ist seine Sache.

Der Abschluß eines Sterbegeldes ist nicht schädlich.

Was im möglichen Leistungsfall während der Laufzeit des Planes ist, kann ich nicht beantworten, da ich die inhaltlichen Aspekte bei plötzlichem Geldzufluss nicht kenne.

Die ausgezahlte Versicherungssumme gehört aber nicht zum Erbe, sofern ein Bezugsberechtigter eingesetzt wurde.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz