Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Sannchen am 16. September 2018, 08:56:07

Titel: Während derWVP straffällig
Beitrag von: Sannchen am 16. September 2018, 08:56:07
Hallo zusammen
Ich hätte gerne eure Meinung

Ich habe eine Bekannte die in 4 Wochen wohl ihre Restschuldbefreiung erhält.Ihr wurde nichts gepfändet da sie 2 Kinder hat. :evil:
Sie hat während des Insolvenzverfahrens  jedoch einen Internetbetrug begangen und wurde auch zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. :evil: Wieso erfährt das niemand ? Ich finde es nicht fair gegeüber allen "ehrlichen" Schuldnern

Ich möchte sie aber auch nicht verraten.Ich dachte immer das die Gerichte schon zusammenarbeiten.

Wie seht ihr das ?   
Lg Sannchen
Titel: Antw:Während derWVP straffällig
Beitrag von: Wandervogel am 16. September 2018, 12:51:55
Hallo zusammen
Ich hätte gerne eure Meinung

Ich habe eine Bekannte die in 4 Wochen wohl ihre Restschuldbefreiung erhält.Ihr wurde nichts gepfändet da sie 2 Kinder hat. :evil:
Sie hat während des Insolvenzverfahrens  jedoch einen Internetbetrug begangen und wurde auch zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. :evil: Wieso erfährt das niemand ? Ich finde es nicht fair gegeüber allen "ehrlichen" Schuldnern

Ich möchte sie aber auch nicht verraten.Ich dachte immer das die Gerichte schon zusammenarbeiten.

Wie seht ihr das ?   
Lg Sannchen
Hat sie den Betrug wirklich während des Verfahrens oder in der WVP begangen?

Grundsätzlich ist es so, dass neue Schulden, die sie sich durch ihren Betrug ja jetzt aufgehalst hat, mit der RSB nichts zu tun haben. Ich sehe auch keinen Versagungsgrund nach Inso §297.

Aber vielleicht wissen andere User hier mehr.
Titel: Antw:Während derWVP straffällig
Beitrag von: Sannchen am 16. September 2018, 13:18:43
Hallo Wandervogel

Es war wohl während der WVP.
Titel: Antw:Während derWVP straffällig
Beitrag von: KarlPaul am 17. September 2018, 17:34:27
Es ist in diesem Fall für die Gewährung der RSB wohl ohne Belang.

Die Begehung einer Straftat, die zu einer Inhaftierung des Schuldners führt, rechtfertigt nur dann die Versagung der Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner durch die Inhaftierung eine Arbeit verliert, aus der er pfändbare Einkünfte erzielt hat.
(aus Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Juli 2010 – IX ZB 148/09)
Titel: Antw:Während derWVP straffällig
Beitrag von: Ehefrau am 19. September 2018, 09:33:24
Die Strafbarkeit des Internetbetruges hat mir der RSB Befreiung ersteinmal nichts zu tun.

Soweit ich weiß ist das kein Versagensgrund, nur weshalb machst du dir darum einen Kopf?

GsD sind die Zeiten des Prangers abgeschafft und es gibt soetwas wie Datenschutz, auch wenn die Dame einen Fehler begangen hat.
Wir wissen weder wie es dazu kam, noch weshalb sie das "nötig" hatte.



Titel: Antw:Während derWVP straffällig
Beitrag von: waldi am 19. September 2018, 10:51:25
Hallo Sannchen,

die Probleme, die Du auch nach der RSB bezüglich der Schufa hast, die wird diese Deine 'Bekannte' auch haben.
Ich hoffe, dass beruhigt Dich etwas.
Dazu kommen bei ihr noch die Probleme, die sich auf lange Sicht aus der Verurteilung noch ergeben bzw. ergeben können.

Da ergeht es dem "ehrlichen Schuldner" doch wesentlich besser, denke ich zumindest.
Titel: Antw:Während derWVP straffällig
Beitrag von: Sannchen am 19. September 2018, 18:01:58
Hallo zusammen

Es handelt sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher. Es handelt sich dabei um meine eigene Tochter, die ich natürlich nicht verraten kann und werde.
LG Sannchen