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Autor Thema: TH und Lastschriften  (Gelesen 4192 mal)

zamorra

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TH und Lastschriften
« am: 30. Juli 2012, 19:08:53 »

Hallo,

habe hier mehrfach gelesen, dass der TH Lastschriften (Miete, Strom) zurückholen kann, obwohl man dieses mit dem pfändungsfreien Geld bezahlt.

Wenn man die Miete und den Strom per Dauerauftrag bezahlt, kann er doch nichts machen - oder. Daueraufträge kann er doch nicht von einem P Konto kündigen bez. zurückholen lassen????

Gruß
zamorra
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Feuerwald

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Re: TH und Lastschriften
« Antwort #1 am: 30. Juli 2012, 19:59:20 »

habe hier mehrfach gelesen, dass der TH Lastschriften (Miete, Strom) zurückholen kann, obwohl man dieses mit dem pfändungsfreien Geld bezahlt.

- Das Problem hat der BGH bereits entschärft.

Wenn man die Miete und den Strom per Dauerauftrag bezahlt, kann er doch nichts machen - oder. Daueraufträge kann er doch nicht von einem P Konto kündigen bez. zurückholen lassen????

- nein, kann er nicht
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zamorra

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Re: TH und Lastschriften
« Antwort #2 am: 31. Juli 2012, 16:55:54 »

DANKE :juchu:
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Prinz Eisenherz

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Re: TH und Lastschriften
« Antwort #3 am: 11. August 2012, 11:47:31 »

  :ironie: Hier sei mal die Frage erlaubt, ob sich TH auch eine Forderung des Finasnzamts, die Schuldner mühsam Zusammenkratzen muss, zurückholen kann. :coffee:
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Prinz Eisenherz

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Re: TH und Lastschriften
« Antwort #4 am: 11. August 2012, 12:02:37 »

Jedenfalls hat meiner mir gesagt, dass alle Beträge nach Freigabe bzw des gepfändeten Betrags aufs Konto eingeht, ich damit machen kann was ich möchte. :wiegeil:
Nun muss ich dazu Sagen, dass bei mir Pfändungen nicht von meinem Konto sondern über mein Einkommen laufen.
Nur Kapital bilden kann oder darf ich nicht.
Jedenfalls ist bei mir noch kein Zugriff erfolgt.
Ich habe noch nicht einmal ein Pfändungsschutzkonto. :nono:
Allerdings nur eine Bankarte ohne Dispo.
 :nono:Andererseits sollte man aber auch wissen, dass alles was Zusätzlich außhalb vom Lohn (Gehalt)aufs Konto gezahlt wird abzuführen ist.
Ich nenne da z.B Mietnebenkostenerstattung oder eine Kaution. :hi:
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Claus123

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Re: TH und Lastschriften
« Antwort #5 am: 17. August 2012, 12:58:33 »

.....ich denke,in der PI brauchst Du kein P-Konto-ich hatte auch keins.Hatte die gesamten 6 Jahre Ruhe vor den Gläubigern,nachdem ich alle zu Beginn(Eröffnung)der PI angeschrieben habe und daraufhingewiesen habe,das ich mich in der PI befinde,hat sich keiner mehr gezuckt.
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Prinz Eisenherz

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Re: TH und Lastschriften
« Antwort #6 am: 17. August 2012, 17:00:57 »

Genauuuh Claus  :wink:

Aber ich denke auch, dass es auch mit der Üblastung der Gerichte was zu tun hat.

Es gibt ja auch nicht nur Insolvenzen sondern auch Strafrecht,Verkehrsrecht, Scheidungen, wo es in dem ein oder anderen Fall auch um Vermögen und sonstiges geht uvm.
Nun kommt auch noch das Steuerhinterziehrecht lol dazu.
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tomwr

Re: TH und Lastschriften
« Antwort #7 am: 19. August 2012, 20:52:23 »

.....ich denke,in der PI brauchst Du kein P-Konto-ich hatte auch keins.Hatte die gesamten 6 Jahre Ruhe vor den Gläubigern,nachdem ich alle zu Beginn(Eröffnung)der PI angeschrieben habe und daraufhingewiesen habe,das ich mich in der PI befinde,hat sich keiner mehr gezuckt.

Das Porto hättest Du Dir sparen können, das macht doch bereits der IV im Auftrag des Gerichts.
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Claus123

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Re: TH und Lastschriften
« Antwort #8 am: 20. August 2012, 09:48:59 »

Doppelt hält besser
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