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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Umgehung der neg. Konseq. einer Privatinsolvenz d. Gründung e. K-Gesellschaft?  (Gelesen 3953 mal)

anonymous1

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Hallo zusammen,

ich möchte nachfolgend einige Fragen zur Privatinsolvenz stellen, weil mich das Thema irgendwie interessiert.
Betroffen bin ich zum Glück nicht und dies soll keine Anleitung zum Betrug werden noch möchte ich Betroffene beleidigen.
Mir geht es allein um den Gedankenaustausch. Gerne würde ich erfahren, ob es wirklich so einfach ist, wie ich es vermute.
Wenn es zutrifft, dann ist das Thema Privatinsolvent nur für unkreative Köpfe ein Problem...

Also folgende Geschichte: Ich habe BWL studiert und mich nach dem Studium selbstständig gemacht.
Zwischenzeitlich war ich doch sehr irritiert, dass in TV-Berichten Studiumsabsolventen direkt mal geraten wurde, sie sollten bzgl. der Bafög-Rückzahlungen gleich mal Privatinsolvenz anmelden, das wäre das allerbeste. Das nur nebenbei, ein Grund, warum mich das Thema unter anderem interessiert.

Während der Startup-Phase hatte ich nun u.a. zwei spezielle Auftraggeber, diese waren Kapitalgesellschaften: eine GmbH und eine AG.
Wie sich leider herausstellte, war die Zahlungsmoral ziemlich mies, und so mußte ich auf große Beträge mehrere Monate warten. Wenigstens habe ich schließlich überhaupt mein Geld bekommen.

Da ich wegen der langen Wartezeit auf mein hart verdientes Geld, die mich selbst in Schwierigkeiten gebracht hat, ziemlich sauer war, habe ich mal ein bisschen gegoogelt und war doch sehr überrascht, als ich herausgefunden habe (über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de), dass die Geschäftsführer dieser Kapitalgesellschaften privatinsolvent sind und sich in der "Wohlverhaltensperiode" befinden. Beide hatten riesige Häuser (um nicht zu sagen: Villen) und fette Autos (Porsche Cayenne Turbo S) und organisierten Tagungen in teuren Hotels.
Diese "Statussymbole" u.a. ein Grund, warum ich zunächst davon ausgegangen bin, solvente Kunden vor mir zu haben.

Laut Insolventbekanntmachungen.de hatte der eine schon mal eine Kapitalgesellschaft, die mit 2 Mio. Euro Schulden insolvent gegangen ist. Also Geld, das die Schuldner abschreiben mußten. Anschließend hat er auch Privatinsolvent angemeldet, ich gehe deswegen davon aus, dass er irgendetwas unrechtes gemacht hat, so dass auch in sein privates Vermögen vollstreckt werden konnte (trotz Haftungsbeschränkung seiner Kapitalgesellschaft).
Es hat mich doch sehr irritiert, dass solche Personen weiterhin einen derartigen Lebensstil finanzieren können. Ich war vorher immer der Meinung, Leute in Privatinsolvent sind - entschuldigung - recht arme Schlucker.
Wie ich herausgefunden habe, ist der Geschäftsführer der AG auch noch Geschäftsführer einer "Verwaltungs-GmbH", die laut www.ebundesanzeiger.de Anlagevermögen um die 400.000 Euro in der Bilanz stehen hat. Das dürfte die Villa sein, in der er wohnt. Sie gehört also rein rechtlich nicht ihm, sondern einer GmbH, von der er der Geschäftsführer ist. So kann er offenbar die Immobilie nutzen, ohne dass seine Gläubiger da dran kommen. Kann das sein?

Und deswegen also die Frage: Kann es sein, dass jemand Privatinsolvenz anmelden kann, dann aber eine Kapitalgesellschaft gründet (er darf ja trotz Privatinsolvent selbstständig tätig werden und somit auch eine Kapitalgesellschaft gründen, von der er dann Geschäftsführer ist) wodurch die erwirtschafteten Gewinne nicht ihm gehören, sondern eben der Gesellschaft, die ja als juristische Person eigentständig ist?? Ich vermute, dass dann im Gesellschafter-Vertrag der Kapitalgesellschaft ein Geschäftsführergehalt festgelegt wird, das unter der Pfändungsgrenze liegt (sonst würde der "geschickte" Geschäftsführer hier ja Geld an seine Gläubiger "verschenken")). Neben allerlei "Geschäftsausstattung" (z.B. einem dicken Firmenwagen), Geschäftsessen, als Geschäftsreise deklarierte Urlaube, etc. und steuerlichen Vorzügen, die der Geschäftsführer dann nutzen kann, und allerlei Geschäftsausstattung, die rein rechtlich ja nicht im selbst gehören (sondern eben seiner Kapitalgesellschaft) läßt es sich also die gesamte Dauer der Wohlverhaltensperiode vorzüglich leben, sofern er fleiß ist und die Gesellschaft Geld macht. Und noch mehr: Gewinne der Gestellschaft müssen ja nicht an die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter ausgeschüttet werden. D.h. sie bleiben einfach die ganzen 7 Jahre in der Bilanz des Gesellschaft und sobald dem privatinsolventen Geschäftsführer Schuldenerlass gewährt wurde und seine Privatinsolvent abgehakt ist, kann er dann nun das Geld an sich selbst ausschütten oder die Gesellschaft auflösen und kein Gläubiger hat auch nur einen Cent von dem Geld gesehen, dass der Privatinsolvente erwirtschaftet hat, während ihm alle Schulden erlassen wurden. Kann das sein??? Ist es wirklich so einfach???

Durch die neue Unternehmensform der UG bräuchte man dafür nicht einmal Kapital (bei einer GmbH braucht man 25.000 Euro als Stammeinlage).

Wird dem Privatinsolventen eigentlich ein Schuldenverwalter zugewiesen oder kann er sich einen aussuchen?

Bin sehr gespannt auf Eure Meinungen!

Grüßle
A.
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Schuldenreiter

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Ein kompliziertes Thema.

Kapitalgesellschaften sind juristisch gesehen eigenständige Personen. Die Anteile gehören jedoch meist zum Privatvermögen. Man kann also GmbH-Anteile pfänden, auch wenn das eher was für wirkliche Profis ist.

https://www.handelsregister.de

Dort müssen sie mal nachschauen, wem die GmbH überhaupt gehört. Der Geschäftsführer ist nicht zwangsläufig der Eigentümer. Wenn die GmbH der Ehefrau oder der Familie gehört, dann fällt die Verwaltungs-GmbH auch nicht in eine Privatinsolvenz des Geschäftsführers, dieser ist nur Angestellter, wenn er nicht gerade Geschäftsführender Gesellschafter ist.

Allerdings kostet es ein paar Euro, wenn man rausfinden will, wem die GmbH gehört. Der Gesellschaftsvertrag kostet um die 1,50 Euro.


Ihrer Frage ist also klar mit Nein zu beantworten. Man kann sein Vermögen nicht in einer Kapitalgesellschaft "verstecken". Sondern nur bei der Ehefrau/Geschwister/Familie. wink:

Dieser Flowtex-Betrüger lebt trotz Insolvenz und Gefängnisaufenthalt dank seiner Frau wieder ein Jetset-Leben.
Gespeichert
 

Feuerwald

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Und deswegen also die Frage: Kann es sein, dass jemand Privatinsolvenz anmelden kann, dann aber eine Kapitalgesellschaft gründet (er darf ja trotz Privatinsolvent selbstständig tätig werden und somit auch eine Kapitalgesellschaft gründen, von der er dann Geschäftsführer ist) wodurch die erwirtschafteten Gewinne nicht ihm gehören, sondern eben der Gesellschaft, die ja als juristische Person eigentständig ist??

-> Er kann sogar noch ganz andere Dinge unternehmen: Er kann selbst Gewinne erwirtschaften ohne dass diese abzuführen sind. Ein GmbH-Konstrukt braucht es nicht unbedingt. Das ist auch keine Ungeheuerlichkeit, sondern Bestandteile der Insolvenzordnung von vom Gesetzgeber so gewollt.


Ich vermute, dass dann im Gesellschafter-Vertrag der Kapitalgesellschaft ein Geschäftsführergehalt festgelegt wird, das unter der Pfändungsgrenze liegt

-> und deshalb sollte man das mit dem „Geschäftsführergehalt“ auch besser lassen sondern gleich „richtig“ einsteigen  und den ganzen Unternehmerlohn beanspruchen.


Neben allerlei "Geschäftsausstattung" (z.B. einem dicken Firmenwagen), Geschäftsessen, als Geschäftsreise deklarierte Urlaube, etc. und steuerlichen Vorzügen, die der Geschäftsführer dann nutzen kann, und allerlei Geschäftsausstattung, die rein rechtlich ja nicht im selbst gehören

-> Sie vergessen dabei nur, dieser Luxus muss zunächst verdient werden. Und wer etwas leistet, hat in unserem ollen System einen Anspruch auf diesen „Luxus“ als Motivation zum morgendlichen Aufstehen.  Mal abgesehen davon, der gut beratene Selbständige bedarf keiner GmbH um in der sog. Wohlverhaltensphase sich mit solchen Besitztümern zu umgeben, wenn er sie denn tatsächlich verdienen kann. 

(sondern eben seiner Kapitalgesellschaft) läßt es sich also die gesamte Dauer der Wohlverhaltensperiode vorzüglich leben

-> Es wird wohl allgemein in den Köpfen der Menschen erwartet, dass eine Insolvenz mit einem Armutsleben verbunden sein muss. Als eine Art Strafe für unredliches Verhalten. Ich empfehle genau hier mit den Gedanken anzusetzen, vielleicht nicht unbedingt aus Sicht eines BWLer oder Jurastudenten.


sofern er fleiß ist und die Gesellschaft Geld macht. Und noch mehr: Gewinne der Gestellschaft müssen ja nicht an die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter ausgeschüttet werden. D.h. sie bleiben einfach die ganzen 7 Jahre in der Bilanz des Gesellschaft und sobald dem privatinsolventen Geschäftsführer Schuldenerlass gewährt wurde und seine Privatinsolvent abgehakt ist, kann er dann nun das Geld an sich selbst ausschütten oder die Gesellschaft auflösen und kein Gläubiger hat auch nur einen Cent von dem Geld gesehen, dass der Privatinsolvente erwirtschaftet hat, während ihm alle Schulden erlassen wurden. Kann das sein??? Ist es wirklich so einfach???

-> die Obliegenheiten des Schuldners sind im § 295 InsO geregelt. Ob diese nun einfach, gerecht, angemessen, ungeheuerlich oder auch immer sind, das sind nun mal die Spielregeln. Fertig. 


Durch die neue Unternehmensform der UG bräuchte man dafür nicht einmal Kapital (bei einer GmbH braucht man 25.000 Euro als Stammeinlage).

-> eigentlich braucht man dafür nicht mal eine UG.


Wird dem Privatinsolventen eigentlich ein Schuldenverwalter zugewiesen oder kann er sich einen aussuchen?

-> Der sog. Treuhänder in der Verbraucherinsolvenz wird vom Gericht bestimmt. Der Insolvenzverwalter in einem Insolvenzverfahren ebenso. Das wird sich aber vermutlich 2013 ändern.


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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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