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Autor Thema: Wann ist Restschuldbefreiung rechtskräftig / Schufa-Löschvermerk  (Gelesen 3570 mal)

redster

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Hab schon viel gegoogelt, aber leider werde ich nicht schlauer.

Folgender Fall:
Mit Schreiben vom 10.01.2014 kam folgendes Schreiben:
"Die Dauer der Laufzeit der Abtretungserklärung ist am 01.12.2013 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen."

Veröffentlich auf insolvenzbekanntmachungen.de war wohl auch am 10.01.2014.

Bei der Schufa ist natürlich auch der 10.01.2014 eingetragen. Löschvermerk ist der 31.12.2017

Wann genau ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig geworden? Gibt es irgendeine rechtliche Chance, der Schufa zu erklären, das die Restschuldbefreiung bereits in 2013 rechtskräftig wurde und der Löschvermerk somit für 2016 gelten muss?
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waldi

Re: Wann ist Restschuldbefreiung rechtskräftig / Schufa-Löschvermerk
« Antwort #1 am: 15. Januar 2016, 21:49:59 »

Die Schufa-Löschung erfolgt nicht vor Ablauf von drei Jahren nach Ende des Jahres, in welchem die RSB erteilt wurde. Also frühestens am 31.12.2017.
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redster

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Re: Wann ist Restschuldbefreiung rechtskräftig / Schufa-Löschvermerk
« Antwort #2 am: 22. Januar 2016, 10:06:09 »

Genau das ist ja die Frage. Wann wurde die Restschuldbefreiung rechtskräftig? Dezember 2013 oder Januar 2014?
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KarlPaul

Re: Wann ist Restschuldbefreiung rechtskräftig / Schufa-Löschvermerk
« Antwort #3 am: 23. Januar 2016, 08:36:40 »

Für die Schufa zählt das Datum des Gerichtsbeschlusses mit dem die RSB erteilt wurde.
War in meinem Fall auch mal am Anfang des Jahres so dass ich fast 4 Jahre auf die Löschung der Schufa Meldung über die RSB warten darf.
Zum Glück spielt es keine praktische Rolle für mich. Meine Hausbank hatte sich schon nach der RSB vor etwa einem Jahr so geäußert das für sie intern der Fall nun erledigt ist. Ich kann bei Ihnen finanzieren lassen was ich mag, sofern mein Einkommen dazu passt.
 
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VerzweifelteStudentin

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Re: Wann ist Restschuldbefreiung rechtskräftig / Schufa-Löschvermerk
« Antwort #4 am: 24. Januar 2016, 08:03:45 »

die vom gericht ausgesprochene restschuldbefreiung ist sofort rechtskräftig, genau wie die eröffnung eines insolvenzverfahrens.
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Insokalle

Re: Wann ist Restschuldbefreiung rechtskräftig / Schufa-Löschvermerk
« Antwort #5 am: 25. Januar 2016, 17:34:12 »

Beides darf doch sehr bezweifelt werden, vgl. § 34 und § 300 InsO.
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