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Autor Thema: Was tun bei Scheidung (Trennung vom Ehepartner) in der Insolvenz  (Gelesen 3789 mal)

deathlife

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Hallo Liebe Forumsmitglieder,
ich hab schon auf diversen Portalen nach einer Hilfe gesucht aber leider nichts gefunden.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar fragen beantworten.

Ich bin mit meiner Frau nun knapp 11 Jahre zusammen, 3 davon Verheiratet, und es gibt ein gemeinsames Kind.
Aber wie das leben so Spielt haben wir uns auseinander gelebt und jeder Tag wird zur qual, keine Gespräche keine nähe mehr nichts.
Das einzige was sie noch von mir benötigt ist das Geld das ich Verdiene.
Aufgrund von geerbten Schulden habe ich mitte des Jahres einen Insolvenzantrag gestellt und das Verfahren wurde bereits eröffnet.
Pfändbar ist nicht viel (ca 140€)die jetzt an den Insolvenzverwalter gehen.

Meine fragen sind eigentlich ganz klar aber werfen für mich dennoch zweifel auf ob eine Trennung überhaupt möglich ist und mir überhaupt die möglichkeit bleibt ein eigenes leben zu führen.

1. Nach Zahlung an den Insolvenzverwalter bleiben mir 1840€ Netto, wieviel davon muss ich an Unterhalt an sie bzw unseren kleinen Zahlen?

2. Gibt es die möglichkeit einen Antrag oder ähnliches zu stellen damit mir genug bleibt um mir eine eigene Wohnung auszustatten?

3. welche auswirkungen hat die trennung / später dann Scheidung auf das Insolvenzverfahren bzw. die Wohlverhaltensperiode.

4. Kann Sie irgendwie dafür sorgen das mein Insolvenzverfahren scheitert? Ich kenne sie nach der zeit sehr gut und weiß das sie mir das leben sicherlich eine zeit zur hölle   machen wird. Aber schlimmer als momentan geht eigentlich nicht.

Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn ihr zahlreich antworten würdet, lieben Gruß Deathlife
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tomwr

Re: Was tun bei Scheidung (Trennung vom Ehepartner) in der Insolvenz
« Antwort #1 am: 30. September 2012, 15:17:07 »

4. Kann Sie irgendwie dafür sorgen das mein Insolvenzverfahren scheitert? Ich kenne sie nach der zeit sehr gut und weiß das sie mir das leben sicherlich eine zeit zur hölle   machen wird. Aber schlimmer als momentan geht eigentlich nicht.

Wenn sie Insolvenzgläubiger ist (vermutlich eher nicht), kann sie selbst Versagungsanträge stellen. Ansonsten bekommt sie nach der Trennung eh keinen Einblick in die Insolvenzakte als unbeteiligter Dritter.

Zu der Höhe der Unterhaltszahlungen kann ich nichts sagen, nur dass für Unterhaltsforderungen auch erweiterte Pfändungsmöglichkeiten bestehen, also nicht auf die normale Pfändungstabelle abzustellen ist. Das muss aber per Gericht beantragt werden und das Gericht hat dem Schuldner soviel zu belassen, wie er zum Leben braucht. Dabei werden die individuellen Lebensumstände berücksichtigt und nicht auf die pauschale Pfändungstabelle abgestellt.

Problematisch ist natürlich, wenn der Lebenspartner von irgendwelchen "Leichen im Keller" weiß. Hinterzogene Steuern, verheimlichtes Vermögen usw. Insofern kann eine gütliche Trennung durchaus auch im Sinne beider Lebensparnter sein (wenn man sich z.B. neu im Leben orientieren möchte), wenn auch sicher nicht im Sinne des Kindes.
« Letzte Änderung: 30. September 2012, 15:18:45 von tomwr »
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malud

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Re: Was tun bei Scheidung (Trennung vom Ehepartner) in der Insolvenz
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2012, 13:29:04 »

Hallo.

Zur Bestimmung des Unterhalts ist es immer ratsam, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Hier wird dann aufgepasst, dass Unterhalt in der "richtigen" Höhe gezahlt wird. Ansonsten gilt die Pfändungstabelle, die eben gerade nicht darauf abstellt, ob danach (subjektiv) noch genug zum Leben vorhanden ist. Lässt man sich scheiden und wird die Scheidung ausgesprochen, so fällt unter Umständen eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem dann Ex-Partner weg. Auch hierzu sollte eine Fachanwalt für Familienrecht befragt werden, der ja über Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe bezahlt werden könnte.

Ob ein Insolvenzverfahren "scheitert" ist letztlich von einem selbst abhängig. Solange es keine Versagungsgründe iS der Inso gibt ist das zu verneinen. Hier lohnt ein Blick in die Vorschriften.

Gruß.
www.lldk-insolvenzrecht.de
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