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Autor Thema: Wie unterscheidet man bei Pfändungen, den Besitz der Ehepaare.  (Gelesen 4614 mal)

Waiblinger47

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HI
So nun habe ich eigentlich noch eine Frage.
Fast alles wichtige, was man wissen sollte,  steht ja schön im Forum.

Wenn nun der Ehemann in der isolvenz geht.
Die Ehefrau nicht.

Nun kommt irgentwann der Gerichtsvollzieher.

Wie verhält  er sich wenn zb. nicht zu erkennen ist ob es der Ehefrau oder den Ehemann gehört?

zb. in der Küche.
Wertvolle 500 Euro Microwelle.

Nun meint er vielleicht die gehöhrt beiden, also Pfändung.
Obwohl diese mal als Weinachstgeschenk der Ehefrau geschenkt wurde.
Beweissen kann man das ja nicht.

Schmuck der Ehefrau.
Wird da überprüft an der grösse zb. ob die Goldkette den Mann gehöhrt?
usw.

Nur als Beispiel.
Übriengens ich habe keine Goldkette.

Muss meine Frau nachweissen was sie auf ihrem Konto hat?
zb. ob die Einzahlung ihr Gehalt ist. usw.

Dieses wird ja wohl nicht stillgelegt.

Frage das weil ich nicht möchte das meine Frau in der Schufa stehen soll.

Gruss
Waiblinger
« Letzte Änderung: 07. März 2009, 21:33:09 von Waiblinger47 »
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makro

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Re: Wie unterscheidet man bei Pfändungen, den Besitz der Ehepaare.
« Antwort #1 am: 07. März 2009, 21:24:10 »

Bei einer Insolvenz kommt kein Gerichtsvollzieher (mehr)!

Mein Insolvenzverwalter war noch nicht mal bei mir in der Wohnung, der war genau 1 Stunde in meinem ehemaligen Ladengeschäft, der Rest lief/läuft ausschließlich telefonisch.

Am liebsten haben die Bargeld, alles andere ist mit Aufwand verbunden und dazu fehlt die Lust. Mein Inventar im Ladengeschäft ist mal eben für 1/3 des Preises wegverkauft worden als er ursprünglich haben wollte, ohne groß mit dem Käufer zu diskutieren.

Das Konto meiner Ehefrau ist und war absolut uninteressant, es hat ihn auch nicht zu interessieren.
« Letzte Änderung: 07. März 2009, 21:26:38 von makro »
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Feuerwald

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Re: Wie unterscheidet man bei Pfändungen, den Besitz der Ehepaare.
« Antwort #2 am: 07. März 2009, 21:27:26 »


 

im Insolvenzverfahren kommt kein Gerichtsvollzieher und die Treuhänder in aller Regel auch nicht. Nicht zu viel Sorgen um nichts machen.

Gewöhnlicher Hausrat ist unpfändbar. Noch NIE habe ich gehört, dass eine Mikro aus der Küche heraus gepfändet wurde.

Gewahrsamehrvermutung in der Ehe und in der Einzelzwangsvollstreckung: OK, ja, der Gerichtsvollzieher in der Einzelzwangsvollstreckung unterwegs zum Schuldner nach Hause könnte erst mal vermuten, dass Gegenstände, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen, dem Schuldner gehören.



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Waiblinger47

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Re: Wie unterscheidet man bei Pfändungen, den Besitz der Ehepaare.
« Antwort #3 am: 07. März 2009, 21:42:02 »

Zitat
Das Konto meiner Ehefrau ist und war absolut uninteressant, es hat ihn auch nicht zu interessieren

Ich glaube gelesen zuhaben das man in der Regelinsovenz ja angeben muss, ob man zb, der Ehefrau inerhalb von 10 jahren über 1000 Euro geschenkt hätte.

Und ich habe ihr mal vor 3 Jahren  2200 Euro überwiessen.

Das wird dann auch so von mir so Richtig eingetragen im Antrag.

Falls ich nun dieses vergessen hätte, beim Insolvenzantrag
Würde das doch der Insolvenzverwalter mit bekommen bei der Prüfung.
Und dann wird doch nachgeforscht ?

Ich versuche ja nur das 100 % Richig zumachen nicht das meine Frau auch Ärger bekommt.

Gruss
Waiblinger
« Letzte Änderung: 07. März 2009, 21:44:33 von Waiblinger47 »
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makro

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Re: Wie unterscheidet man bei Pfändungen, den Besitz der Ehepaare.
« Antwort #4 am: 07. März 2009, 21:46:46 »

Ich bin in der Regelinsolvenz. Der Insolvenzverwalter hat sich bei mir nur intensiv für die letzten 3 Monate vor Eröffnung interessiert und für die 12 Monate vor Eröffnung bei den Überweisungen ans Finanzamt. Weitere Fragen und Kontrollen gab es nicht.

Bei mir war es umgekehrt, meine Frau hat mir Geld für das Unternehmen gegeben!
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lucca_m

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Re: Wie unterscheidet man bei Pfändungen, den Besitz der Ehepaare.
« Antwort #5 am: 09. März 2009, 08:34:45 »

"Ich versuche ja nur das 100 % Richig zumachen nicht das meine Frau auch Ärger bekommt."
- Indem Sie Ihren Sterueberater bezahlen wollen (4.000 EUR) aber wegen der 2.200 an Ihre Frau muffesausen bekommen)

Sie haben doch geschrieben, Sie hätten einen Berater. Hier leses ich aber, dass Sie es doch selber machen. Was denn nun? Oder wollten Sie mich veräppeln?

Schenkungen oder Veräußerungen innerhalb der nächsten Verwandtschaft (auch und gerade Eheleute) wären 10 JAhre rückwirkend anfechtbar!!
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paps

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Re: Wie unterscheidet man bei Pfändungen, den Besitz der Ehepaare.
« Antwort #6 am: 09. März 2009, 20:11:40 »


Schenkungen oder Veräußerungen innerhalb der nächsten Verwandtschaft (auch und gerade Eheleute) wären 10 JAhre rückwirkend anfechtbar!!
wenn Sie Gläubigerschädigend sind.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Waiblinger47

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Re: Wie unterscheidet man bei Pfändungen, den Besitz der Ehepaare.
« Antwort #7 am: 09. März 2009, 20:44:18 »

Zitat
Schenkungen oder Veräußerungen innerhalb der nächsten Verwandtschaft (auch und gerade Eheleute) wären 10 JAhre rückwirkend anfechtbar!!

Uff und Danke

Werde morgen bei meinen ersten Termin beim Berater mal die ganzen Bücher mitnehmen.
Habe dort jedes Jahr die Schwieger-Eltern (Drittland) unterstützt mit 2400 Euro.
Wurde auch so in der Bilanz eingetragen und vom Finanzamt als Unterstützung anerkannt.

Das ist das einzigste wo ich mir sorgen mache.
 
Gruss
Waiblinger
« Letzte Änderung: 09. März 2009, 20:51:40 von Waiblinger47 »
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