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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: angebliche vorsätzliche Handlung! Bitte um Hilfe!  (Gelesen 2824 mal)

Nightwish78

  • Gast
angebliche vorsätzliche Handlung! Bitte um Hilfe!
« am: 02. Mai 2009, 15:57:59 »

Hallo,

ich bräuchte dringend Eure Hilfe bzw. Euren Rat.

Mein Inso-Verfahren wurde am 03.03.2009 eröffnet. Der Prozess um das gemeinsame Haus wurde verloren.

Ich habe Ende letzten Jahres (einen unbenutzten Hauswasserfilter) aus dem Haus ausgebaut, den ich bezahlt habe und desssen Rechnung auch auf meinen Namen lautet.
Anfang Februar, also vor dem Insolvenzverfahren habe ich diesen bei Ebay versteigert, da es sich hierbei ja um mein Eigentum handelte.

Nun schwärzt mich meine Ex-Frau beim Insolvenzgericht an (sie hat die Auktion weitergeleitet an das zuständige Insolvenzgericht) und möchte den hälftigen Erlös, + 446 Euro für Ihren Anwalt.

Einen Anspruch hat sie auf den Erlös nicht, da es sich um mein Eigentum handelte.

Jetzt schrieb das Insolvenzgericht:

Sehr geehrter Herr....,

Die Insolvenztabelle mit den Anmeldeunterlagen wurde hier zur Beteiligteneinsicht niedergelegt.

Es liegen Anmeldungen von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung vor. Soweit ersichtlich ist, ist dies der Gläubiger Tab. Nr. ....

Nach § 302 Nr. 1 InsO sind Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Nach § 174 Abs. 2 InsO haben die Gläubiger bei der Forderungsanmeldung die Tatsachen anzugeben, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass die Forderung eine unerlaubte Handlung des Schuldners zu Grunde liegt.

Auf die Rechtsfolgen des § 302 InsO und die Möglichkeit der Forderungsanmeldung im Prüfungstermin zu widersprechen, wird hiermit nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Es steht in Ihrer Verantwortung, Einsicht in die Insolvenztabelle mit den Anmeldeunterlagen zu nehmen und ggf. zum Prüfungstermin zu erscheinen.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Anmeldefrist um keine Ausschlussfrist handelt. Daher können nach Fristablauf noch weitere Anmeldungen eingehen.

MfG


Könnt ihr mir hier helfen, was ich am besten machen kann?

Danke und viele Grüsse

T.
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foxtra

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Re: angebliche vorsätzliche Handlung! Bitte um Hilfe!
« Antwort #1 am: 02. Mai 2009, 19:42:09 »

Hallo Nightwish78, willkommen im Forum,  :Welcome:

Also ich verstehe eines nicht: Hat das Gericht VOR dieser Mitteilung geprüft, ob es sich wirklich um eine "unerlaubte Handlung nach § 302 Nr. 1 InsO" handelt?

Wieso ist es eine "unerlaubte Handlung" wenn man mehr als drei Monate VOR Insolvenzeröffnung sein Eigentum verkauft??

 :gruebel:
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paps

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Re: angebliche vorsätzliche Handlung! Bitte um Hilfe!
« Antwort #2 am: 02. Mai 2009, 20:58:30 »

v.b.u.H. kann jeder anmelden.
Es liegt an dem Schuldner, die gesetzte Friast zum Widerspruch wahrzunehmen.
Insbesondere deshalb, da ohne Widerspruch diese Forderungen nicht von der RSB betroffen sind.

Ob ihre Frau der Übeltäter ist, steht ja noch garnicht fest.
Wenn Sie Geld haben möchte, dann nur mit einer Quote, die minimal sein wird und nach Anmeldung zur Tabelle.

Alledings gibt es auch eine andere meinung als ihre zum Eigentum.
Ohne weit auszuholen.
Wenn sie sich immer um den technischen Bereich gekümmert haben, könnte amn das Einverständnis ihrer Frau zum Kauf und Einbau und über diese Linie auch gemeinschaftliches Eigentum an der Sache unterstellen.
Waren Sie zum Zeitpunkt des Ausbaus bereits geschieden?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Nightwish78

  • Gast
Re: angebliche vorsätzliche Handlung! Bitte um Hilfe!
« Antwort #3 am: 03. Mai 2009, 21:13:32 »

Hallo,

vielen vielen Dank für die Antworten.

Ich muss nochmal ausholen. Das Haus wurde nie bewohnt, da Schadstoffbelastung im Haus (Holzschutzmittel usw.)

Ich habe den Filter 2006 gekauft und habe ihn nach der Scheidung 2008 ausgebaut (es ging nicht um Hausrat bei der Scheidung).

Diesen habe ich bei Ebay am 08.02. verkauft. Da wusste ich aber von Insolvenz o.ä. noch nichts.

Das Verfahren wurde vom Insolvenzgericht am 03.03.09 eröffnet.

Im April ist meine Ex zum Anwalt gerannt, wegen angeblicher unerlaubter Handlung.

Ich habe die Rechnung und habe das Teil damals bezahlt.

Gruss

T.
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paps

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Re: angebliche vorsätzliche Handlung! Bitte um Hilfe!
« Antwort #4 am: 03. Mai 2009, 22:41:15 »

v.b.u.H. kann jeder anmelden.
Es liegt an dem Schuldner, die gesetzte Friast zum Widerspruch wahrzunehmen.
Insbesondere deshalb, da ohne Widerspruch diese Forderungen nicht von der RSB betroffen sind.

...
Wenn Sie Geld haben möchte, dann nur mit einer Quote, die minimal sein wird und nach Anmeldung zur Tabelle.


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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