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Autor Thema: Anmeldung als Gläubiger bei einer Insolvenz  (Gelesen 2706 mal)

Capone

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Anmeldung als Gläubiger bei einer Insolvenz
« am: 15. Juni 2011, 22:17:52 »

Hallo zusammen,

ich habe Post von einem Insolvenzanwalt bekommen.
Firma die mir Geld schuldet hat Insolvenz angemeldet. Daraufhin habe ich alle Unterlagen
ausgefüllt die der Insolvenzanwalt (zur Anmeldung als Gläubiger) wollte.
Ich habe die Anmeldung ausgedruckt und unterschrieben. Dann eingescannt und dem Anwalt alles
als Email geschickt. (Unterschrieben + Belege)

Daraufhin kam eine Anwort: Dies kann er so nicht akzeptiere da die Dokumente nicht Unterschrieben sind
und Belege fehlen. Daraufhin habe ich ihm nochmals alles komplett per Email versendet.

Daraufhin kam keine Antwort und unter dem System des Anwaltes steht bei mir: Es liegen keine Forderungen vor.

Wie ist dies nun gesetzlich? Eine Anmeldung per Email ist doch genau so zulässig wie die per Post?
Der Anwalt antwortet mir nicht. Ich bekomme keine Rückmeldung.

Kann man diesen Anwalt dann für seinen fehler verantwortlich machen?
Besten Dank.

MfG

Edit: Regelinsolvenz; Datum Anmeldefrist 26.04.2011 (eingehalten); Eröffnungstermin 08.03.2011;
Prüfungstermin 09.06.2011
« Letzte Änderung: 15. Juni 2011, 22:23:51 von Capone »
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paps

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Re: Anmeldung als Gläubiger bei einer Insolvenz
« Antwort #1 am: 16. Juni 2011, 07:28:05 »

§174(4) InsO die elektronische Übermittlung ist nur zulässig, wenn der IV dem zugestimmt hat.
Aus seiner ersten Reaktion entnehme ich, dass dies nicht der Fall war.
Meist steht dieser Hinweis auch in der Aufforderung zur Forderungsanmeldung.

Möglich wäre eine Nachmeldung der Forderungen auf schriftlichem Wege und eigener Kosten für den weiteren Prüftermin, wenn das Gericht dies zuläst.
Dazu sollten Sie den Sachverhalt dem Insolvenzgericht mitteilen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Capone

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Re: Anmeldung als Gläubiger bei einer Insolvenz
« Antwort #2 am: 16. Juni 2011, 09:24:22 »

Vielen Dank für den §.
Na toll. Hätte er ruhig sagen können. Er hat ja nur gesagt er kann es
so nicht akzeptieren wegen fehlender Unterschrift usw. Die waren ja da.

Danke!

ich hab noch eine frage. ein teil meiner Forderung ist mein Eigentum. Befindet sich lediglich
zur bearbeitung bei der Firma.

Die Firma hat es verloren. Was habe ich hier für Möglichkeiten? Mit der Insolvenzmasse hat dies
ja nichts zu tun oder?

MfG
« Letzte Änderung: 16. Juni 2011, 09:28:26 von Capone »
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tomwr

Re: Anmeldung als Gläubiger bei einer Insolvenz
« Antwort #3 am: 17. Juni 2011, 14:46:38 »

ich hab noch eine frage. ein teil meiner Forderung ist mein Eigentum. Befindet sich lediglich
zur bearbeitung bei der Firma.

Die Firma hat es verloren. Was habe ich hier für Möglichkeiten? Mit der Insolvenzmasse hat dies
ja nichts zu tun oder?

Normalerweise hättest Du ein Aussonderungsrecht, nähere Erläuterungen dazu auch hier:

http://www.bbl-law.de/fileadmin/downloads/Aus-_und_Absonderungsrechte.pdf

Wenn die Firma behauptet, der Gegenstand wäre verloren oder untergegangen, siehts natürlich schlecht aus.
Dann bleibt nur die Forderungsanmeldung.
Das würde ich nur schriftlich machen mit allen Unterlagen dazu, die die Forderung begründen (Vertragsunterlagen, Reparaturschein, o.ä.).
Für den untergegangenen Gegenstand haftet im Prinzip die Firma bzw. ist das auch eine Insolvenzforderung.
Sofern man den Wert nicht nachweisen kann oder im Falle des Bestreitens durch die Fa. oder Insolvenzverwalter müsste man ggf. auch noch klagen.

Da die Quoten bei Insolvenzbefriedigung nicht so spannend sind (meist unter 10%), lohnt es sich hier auch nicht all zu viel Aufwand zu betreiben.

Wie hoch ist denn die Forderung und ist der Prüfungstermin schon gewesen ? Man kann eine Forderung auch nach Anmeldefrist aber vor dem Prüfungstermin anmelden. Bei Anmeldung nach dem Prüfungstermin wäre eine neue Festsetzung eines Prüfungstermins auf Kosten des Gläubigers auch noch möglich.

Aber in einer Insolvenz gilt immer: Nicht dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen. Also alles nur mit Augenmass und vertretbarem Aufwand.

Dass das für private Gläubiger durchaus nicht spaßig ist, kann ich mir vorstellen.
Aber man muss in Insolvenzverfahren die emotionalen Faktoren ausblenden. Ist zumindest besser so.
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Capone

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Re: Anmeldung als Gläubiger bei einer Insolvenz
« Antwort #4 am: 17. Juni 2011, 18:15:19 »

danke, genau das wollte ich wissen ob die Sache dann Gegenstand der Masse wird.
Jep wenn es überhaupt 10% werden würden.

Die Forderung wäre mit der Sache ca 430 Euro. Naja dumm gelaufen.
Ich werd da jetzt nichts weiter mehr machen. wg 40-50Euro ist mir das zuviel stress.

Besten Dank und ein Schönes Wochenende.
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