Schulden > Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren

Antragstellung, welche Unterlagen, was beachten

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Sani:
Hallo,

ich habe heute dieses Forum gefunden.
Danke an die Betreiber und alle die hier mit Ihren Erfahrungen etwas dazu beitragen!
Gerade las ich hier in einem Beitrag, da hatten Treuhänder bis zu 3 Monate rückwirkend Kontoauszüge verlangt.

Frage: ist das gesetzlich irgendwo geregelt mit den 3 Monaten?
Ich dachte es wären mehrere Jahre, für die die Kontoauszüge rückwirkend vorgelegt werden müssten.

LG! Sani

grobi1966:
es geht hierbei um mögliche Anfechtungen des Insolvenzverwalters. Diese sind in den §§ 129 ff InsO geregelt, der 3-Monatszeitraum im § 131 InsO.

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