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Autor Thema: arbeitgeber sparzulage  (Gelesen 3631 mal)

robert280755

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arbeitgeber sparzulage
« am: 03. Februar 2009, 19:53:59 »

Hallo,
kann mir jeman helfen ? bin seit einiger zei in der regelinsolven und habe nun einen job bekommen .
mein arbeitgeber zahlt mir ein gehalt von dem ich laut pfändungstabelle meinen abtrag leisten muß. mein arbeitgeber ist nun allerdings nicht bereit den abtrag an meinen insolvenzverwalter zu leisten so das ich mit dem verwalter vereinbart habe das ich nach gültiger tabelle selbst überweise.
mein problem ist einfach oder auch nicht.
habe nun einen sparvertrag abgeschlossen und mein arbeitgeber zahlt mir  27 euro.
Nun rechnet mein arbeitgeber den betrag zu meinem grundgehalt dazu.
zb. 1750 brutto plus 27  sind 1775 euru, minus gesetzliche abzüge, bleiben nettoverdienst 1400 euro
nun werden mir die 27 euro vom nettoverdienst abgezogen also bleibt ein auszahlungsbetrag von 1373 euro.
mein verwalter verlang aber von mir das ich ihm von dem nettobetrag also 1400  den pfändbaren teil zu überweisen habe.
also werden mir meine sozialleistungen zur hälfte gepfändet,  obwohl diese erst nach ende der wohlverhaltenpfahse zur auszahlung kommen würden un sozialleistungendoch meines wissens nicht pfänbar sind Hilfe !!

das heist also das meine sozialleistug die nicht pfädbar sind nun doch gepfändet wurden, oder?
Gespeichert
 

paps

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Re: arbeitgeber sparzulage
« Antwort #1 am: 03. Februar 2009, 23:26:36 »

Sie bekommen vermögenswirksame Leistungen.
Diese sind nach anerkannter Rechtssprechung und per Vermögensbildungsgesetz unpfändbar.

Finden sie auf diesem Wege keine Einigung mit dem IV, erklären Sie dem Arbeitgeber gegenüber ihren vorläufigen Verzicht.

Sie können jeder Zeit die VL-Zahlung des AG  neu beantragen.,
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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