"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Auslandsarbeit bei Insolvenz  (Gelesen 3034 mal)

Spacedolphin21

  • Gast
Auslandsarbeit bei Insolvenz
« am: 14. November 2006, 18:12:02 »

Hallo,
kann man im Ausland arbeiten wenn man eine Privatinsolvenz eröffnet hat?
Und wie sieht es mit einem Umzug ins Ausland aus?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Auslandsarbeit bei Insolvenz
« Antwort #1 am: 14. November 2006, 19:31:42 »

Sie können beides. Informieren Sie ihren TH und das InsoGericht.
Wichtig ist, dass Sie weiterhin die pfändbaren beträge abführen müssen; sofern welche vorhanden sind. Idealer Weise von einem dt. Konto aus (wegen der Auslandsüberweisung).
Zuständig bleibt das gericht, beidem Ihre Inso eröffnet wurde.

MfG Paps
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

newman

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 34
Auslandsarbeit bei Insolvenz
« Antwort #2 am: 16. November 2006, 20:01:26 »

hallo,
geht problemlos, sehe es ja bei mir, aber immer kontakt mit dem
insoverwalter halten, also bei jeglicher veränderung (wohnsitzwechsel, arbeitstellenwechsel),sonst kann es in die hose
gehen
grüsse newman
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz