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Autor Thema: Bald Verbraucherinsolvenz und ein paar Fragen  (Gelesen 2182 mal)

maxi09

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Bald Verbraucherinsolvenz und ein paar Fragen
« am: 26. Mai 2011, 19:19:09 »

Hallo,

ich war heute beim Anwalt und sobald ich meine Unterlagen zusammen habe, wird er wohl damit anfangen, für mich die Verbraucherinsolvenz einzuleiten.

Jetzt habe ich noch ein paar Fragen:

Der Anwalt hat gemeint, ich solle ab sofort die Ratenzahlung einstellen.

Jetzt ist es aber so, dass ich noch bei einem Gläubiger 75,00 € offen sind, die ich mir nur noch 2 Monatsraten abbezahlen könnte. Kann ich diese Summe noch begleichen?

Was ist mit der GEZ. Ich bin im November 2011 von meinem Freund ausgezogen und seitdem habe ich mich noch nicht angemeldet. Ich habe aber bereits schreiben von dem Verein bekommen.

Ich habe auf meinem Riester-Vertrag 450,00 € Guthaben. Zuschüsse vom Staat habe ich nicht bekommen, da ich nur im ersten Jahr einzahlen konnte und für dieses Jahr keine Zuschüsse beantragt habe.

Wie lange dauert es, bis das Verfahren eröffnet werden kann. Muss mein Arbeitgeber zwingend darüber informiert werden?

Liebe Grüße und vielen Dank
Maxi
« Letzte Änderung: 26. Mai 2011, 19:21:46 von maxi09 »
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Der_Alte

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Re: Bald Verbraucherinsolvenz und ein paar Fragen
« Antwort #1 am: 26. Mai 2011, 20:16:31 »


Der Anwalt hat gemeint, ich solle ab sofort die Ratenzahlung einstellen. Recht hat er schon.

Jetzt ist es aber so, dass ich noch bei einem Gläubiger 75,00 € offen sind, die ich mir nur noch 2 Monatsraten abbezahlen könnte. Kann ich diese Summe noch begleichen? Sie dürfen, und bei der geringen Summe würde ich das auch tun.

Was ist mit der GEZ. Ich bin im November 2011 von meinem Freund ausgezogen und seitdem habe ich mich noch nicht angemeldet. Ich habe aber bereits schreiben von dem Verein bekommen. Sollte man besser zahlen, einfach ab jetzt anmelden.

Ich habe auf meinem Riester-Vertrag 450,00 € Guthaben. Zuschüsse vom Staat habe ich nicht bekommen, da ich nur im ersten Jahr einzahlen konnte und für dieses Jahr keine Zuschüsse beantragt habe. Riester-Verträge sind nicht pfändbar.

Wie lange dauert es, bis das Verfahren eröffnet werden kann. Bis zr Verfahrenseröffnung braucht es einige Zeit, weil erst noch der außergerichtliche Einigungsversuch erfolgen muss. Kann 6 bis 12 Monate dauern.

Muss mein Arbeitgeber zwingend darüber informiert werden? Der Treuhänder im Verfahren wird es in der Regel tun.
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maxi09

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Re: Bald Verbraucherinsolvenz und ein paar Fragen
« Antwort #2 am: 26. Mai 2011, 22:27:36 »

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Liebe Grüße
Maxi
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maxi09

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Re: Bald Verbraucherinsolvenz und ein paar Fragen
« Antwort #3 am: 27. Mai 2011, 08:47:57 »

Hallo,

mir ist noch eine Frage eingefallen. Was passiert während der Zeit, in der mein Anwalt versucht mit meinen Gläubigern einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu erlangen.

Können da die Gläubiger auch Pfänden? Von einem Gläubiger habe ich schon den Vollstreckungsbescheid bekommen.

Liebe Grüße und vielen Dank
Maxi
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Der_Alte

  • Gast
Re: Bald Verbraucherinsolvenz und ein paar Fragen
« Antwort #4 am: 27. Mai 2011, 13:57:55 »

Der Pfändungsversuch eines Gläubigers gilt als Ablehung des aussergerichtlichen Plans. Der Anwalt kann dann sofort die Bescheinigung ausstellen.

Der Treuhänder im dann folgenden Insolvenzverfahren kann für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens die Pfändungen zurückfordern und zur Masse ziehen, so dass der Gläubiger keinen Vorteil davon hat.

Die Wahrscheinlichkeit ist deshalb auch gering, dass es zu einer Pfändung kommt.
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