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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: darf mann bei insolvenz klagen  (Gelesen 13129 mal)

sternchen600

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darf mann bei insolvenz klagen
« am: 14. März 2008, 15:42:01 »

Hallo Ihr Lieben
bin neu hier und hoffe an der richtigen Stelle mein Thema anzubringen .Also mein Mann ist seit 2005 in Insolvenz und mittlerweile in der Wohlverhaltensphase .Letztes Jahr hat er auf Basis der Selbstständigkeit gearbeitet und ist dabei an jemanden geraten der die Rechnungen nicht bezahlt hat .Für uns ein absolutes Chaos da wir 3000 € als viel ansehen.Aber macht ja nichts fleissig wie wir sind haben wir einen Anwalt beauftragt und hatten letzte Woche auch den zweiten Gerichtstermin .Der nette Richter hat beschlossen das Geld meinem Mann zusteht aber es da ein verfahrenstechnisches Problem gibt.Es geht darum das mein Mann durch seine Insolvenz nicht klagen darf.Ich kann mir aber nicht vorstellen das es so richtig ist .Da könnte ja jeder bei uns das Geld einhalten und wir müssen von Luft und Liebe leben?Der Anwalt meint es gibt nur zwei Möglichkeiten
der TH klagt es ein für die Masse es besteht aber die Gefahr da Das Verfahren fast am Ende ist das dieser vom Gericht nicht mehr anerkannt wird
wir beantragen ruhen des Verfahrens und kassieren das Geld wenn die Insolvenz gelaufen ist mit der Gefahr das der gute Mann verschwunden ist oder selber Pleite ist
Ich kann das nicht verstehen auf der einen Seite soll man in der Insolvenz keine neuen Schulden machen auf der anderen Seite darf man Geld was einem zusteht nicht einklagen .Wovon soll man dann Rechnungen bezahlen und Leben??Vielleicht hat hier jemand einen Rat für mich den der Richter will bald wissen was wir möchten
Liebe Grüsse Sternchen
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Feuerwald

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #1 am: 14. März 2008, 16:06:11 »



Nur ein paar persönliche Gedanken ...


"Also mein Mann ist seit 2005 in Insolvenz und mittlerweile in der Wohlverhaltensphase ... Es geht darum das mein Mann durch seine Insolvenz nicht klagen darf"

-> wenn sich jemand in der Wohlverhaltensphase befindet, ist das Insolvenzverfahren ja bereits aufgehoben und beendet. Der Treuhänder kann dann eine solche Klage gar nicht mehr führen und das Gericht kann die Klage der Schuldners in der Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens meiner Meinung nach auch nicht mit Verweis auf ein laufendes Insolvenzverfahren zurückweisen.

Im noch laufendem Insolvenzverfahren sieht die Sache mitunter anders aus. Da obliegt es zunächst dem Insolvenzverwalter / Treuhänder zu entscheiden, ob für die Masse etwas eingeklagt wird. Wer der aber nicht tätig wird, sehe ich dennoch Möglichkeiten.

Zudem geht es um eine Forderung aus einer Selbständigkeit, die vermutlich mit allen Rechten und  Pflichten ohnehin aus der Insolvenzmasse frei gegeben war.

Prüfen Sie mal

a) tatsächlich schon Wohlverhaltensphase oder läuft das Insolvenzverfahren noch ?
b) wenn das Insolvenzverfahren noch läuft, wurde die Selbständigkeit frei gegeben ?

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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #2 am: 14. März 2008, 21:24:12 »

Hallo Karma 2
erstmal danke für die schnelle Antwort.Also mein Mann war in diesem Sinne ein Einmannbetrieb und hat auf ganz normalen Gewerbe gearbeitet.Die Selbständigkeit war nicht freigegeben wir mussten alle Einnahmen und Ausgaben monatlich offenlegen .Die Rechnungen die wir am Einklagen sind kommen aus dem April 2007.Ich habe jetzt extra mal das letzte Schreiben vom Gericht ausgegraben und da steht
Beschluss
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der......wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.Ebenso steht da der Beschluss ist rechtskräftig mit Datum vom 29.11.2007.Dann kommt noch eine zweite Seite wo steht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahrender...ergeht folgender Beschluss.Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden wenn er während der Laufzeit der Abtretungserklärung die in § 295 InsO geregelten nachfolgende Obliegenheiten erfüllt..........und Versagungsgründe nach § 297 Inso oder § 298 InsO nicht vorliegen.Die Laufzeit der Abtretung beträgt 6 Jahre und beginnt mit dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahren.Die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Insolvenzverwalter über.

Ich verstehe das so: Mein Mann ist jetzt in der Wohlverhaltensphase und darf somit das Geld einklagen und für sich halten .Mit den Anwaltskosten werden es ca. 3500 € sein.Da sind ja schon fast 1,5 Monatsgehälter mit drin .Ich nenn das mal so wir müssen ja auch leben und mussten uns in der Zeit Geld leihenund die Pfändungsfreigrenze liegt bei knapp 200 € und der Rest geht eh an Finanzamt und AOK die netterweise durch diesen Blödsinn keinen Ärger gemacht haben .Ich bräuchte also nur dem Richter diesen Beschluss zu kommen zu lassen oder???
Grüsse Sternchen
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Feuerwald

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #3 am: 14. März 2008, 22:16:05 »

Ich verstehe das so: Mein Mann ist jetzt in der Wohlverhaltensphase

- das she ich auch so.

und darf somit das Geld einklagen

- das sehe ich auch so. Ich kann nicht erkennen, warum eine Klage nur durch den Treuhänder erfolgen darf. Das Insolvenzverfahren ist aufgehoben.

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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #4 am: 14. März 2008, 22:45:39 »

Hallo Karma 2
eine Frage habe ich noch die Rechnungen sind ja aus dem Zeitraum der laufenden Insolvenz macht das einen Unterschied??
Grüsse Sternchen
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Feuerwald

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #5 am: 15. März 2008, 00:01:48 »

der Gedanke kam mir auch schon, da muss ich wenn ich Zeit habe nochmals genau nachsinnen. Vielleicht hat ja ThoFa noch eine Meinung dazu.

Gruss
Feuerwald
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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #6 am: 15. März 2008, 00:38:16 »

Hallo Feuerwald
mir ist grad mal aufgefallen das ich lauter Karma schreibe da sieht man mal was man doch durch den Wind sein kann .Das wäre sehr nett wenn Sie mal nachschauen könnten ich habe auf jeden Fall eben noch den Beschluss an die Anwältin gefaxt.Mal abwarten ob Ihr das weiterhilft .An dieser Stelle schonmal ein ganz dickes dankeschön .
Gruss Sternchen
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ThoFa

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #7 am: 15. März 2008, 00:41:03 »

Hallo,

ich kenne die Fragestellung schon aus einen anderen Forum, in dem Sternchen600 diese Frage schon stellte.

Die Rechnung entstand während der Insolvenzzeit und ist damit eine Forderung der Masse. Wenn der Schuldner nun noch nicht in der WVP wäre, dann wäre die Sache eindeutig. Die Klage würde in diesem Fall nur der Insolvenzverwalter führen können. Wenn er dies nicht machen will, dann hat er dieses schriftlich gegenüber dem Schuldner erklären, dann wäre dieser wieder berechtigt zu klagen.

Hier liegt der  Fall nun etwas anders: Anspruch entstand in der Insolvenz, wurde nicht weiterverfolgt, Verfahren wurde wieder aufgehoben und Schuldner befindet sich in der WVP. Damit erlangt er die volle Verfügungsgewalt über sein Vermögen zurück. Sofern das Gericht für diese Forderung nicht die Nachtragsverteilung angeordnet hat, kann der Schuldner diese Forderung selber einklagen.

Aber Vorsicht: Wäre ich der Treuhänder, würde ich zumindestens prüfen, ob eine Nachtragsverteilung in Frage kommt, sobald der Schuldner Erfolg hat.

MfG

ThoFa

P.S.: Das ist jetzt alles mal "aus der Hüfte" geschossen, eine genaue Nachprüfung des Sachverhaltes wäre zu aufwändig im Rahmen eines Forums.
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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #8 am: 15. März 2008, 00:52:28 »

Hallo Thofa
genau ich habe das Thema in zwei Foren gepostet und muss sagen ihr helft einem gut und schnell weiter .Also der TH weiss das da noch was offen ist hat aber auch nie mehr gefragt was daraus geworden ist.Ich denke wir schaun mal ob der Richter nun die Zahlungsaufforderung an uns gibt und dann muss mein Mann sicherheitshalber beim TH nachfragen was damit ist .Aber ich hoffe das der einsieht das wir das Geld brauchen schliesslich muss er sich ja denken können das wir in der Zeit werde was bezahlen konnten noch Geld für uns selber hatten .
Grüsse Sternchen
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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #9 am: 15. März 2008, 18:30:03 »

Hallo
eine Frage hätte ich da noch mein Mann letztes Jahr im Ausland gearbeitet und da ist ja vom gesetz her je nach Land ein gewisser Spesensatz festgesetzt worden muss sich der TH an diesen Steuersatz halten? Der von meinem Mann wollte alle Quittungen die wir gar nicht anbringen konnten da mein Mann dort schwarz übernachtet hat .Dagegen hatte er so nichts gesagt als wir ihm das erklärten wollte aber dann das er in Zukunft die neuen Quittungen sammelt .Nur hatte mein Mann dann dort keine Arbeit mehr .
Grüsse Sternchen
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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #10 am: 25. März 2008, 15:46:16 »

Hallo
ich wollte nochmal nachfragen ob jemand was über die Sache mit dem Spesensatz weiss .Ebenso habe ich heute vom Anwalt ein Fax bekommen worin steht das der TH von uns die Einwilligung will das das Geld an Ihn ausgezahlt wird ansonsten will er das über das Insolvenzgericht einklagen.Nun meine Frage kann er das Geld komplett einbehalten?Oder können wir die Auszahlung vom TH fordern da aus dieser Zeit auch noch Finanzamt und Krankenversicherung bezahlt werden müssen.Ebenso musste ich mir ja in der Zeit geld leihen um zu leben und  mein Mann brauchte ja auch geld da durch die Auslandsarbeit ja auch doppelte Haushaltsführung vorliegt.Auch schreibt der TH bei einer echten Lohnpfändung aus abhängigen Beschäftigungsverhältnis wäre nur der pfändbare Teil vom Insolvenzbeschlag erfasst gewesen.Haben Selbständige kein Anrecht auf einen pfändungsfreuien Betrag zum Leben??Ich würde mich freuen wenn mir der ein oder andere einen Tipp zu dieser Sache geben könnte .
Grüsse Sternchen
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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #11 am: 27. März 2008, 11:38:43 »

Hallo
wollte mal nachfragen ob ich irgendwas falsch gemacht habe da ich keine Antwort mehr bekomme.Oder ist es weil ich das Thema zuerst in einem anderem Forum gepostet hatte bis ich diese hier gefunden hatte??Ihr habt mir mit Euren Infos so weitergeholfen und ich wäre sehr froh wenn Ihr mir meine neuen Fragen auch beantwortet .
Liebe Geüsse Sternchen
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paps

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #12 am: 27. März 2008, 14:43:23 »

Nein, wir antworten schon noch.

Nur ist hier die rechtslage etwas komplizierter.

Die Bezahlung und Abführung erfolgte nach ausländ. Recht.
Die Pfändung soll nach dt. Recht erfolgen.

Spesen als solche (Auslagenersatz) unterliegen nicht der Pfändung. Die Frage ist, waren diese Spesen angemessen, daher auch sicherlich das begehren von Quittungen.

Auch als Selbständiger hat man ein recht auf das Existenzminimum.
Leider wird aber die Frage nach dem unpfändbaren Bestandteilen der Einkünfte sehr unterschiedlich ausgelegt.
Tendenz scheint aber zur ananlogen Anwendung der Pfändungstabelle zu gehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #13 am: 27. März 2008, 21:18:13 »

Hallo
danke für die Antwort.Mein Mann arbeitete in Schweden und rechnete als Subunternehmer mit einer Firma aus Bayern ab .Der komplette Spesensatz liegt bei 220 Euro täglich für Schweden.Da es einfacher ist in Bezug auf Finanzamt mit gesetzlichem Spesensatz abzurechnen haben wir das auch getan und haben daher keine Quittungen gesammelt .Als der TH uns bat das in Zukunft zu tun hatte mein Mann die Stelle kurze Zeit später nicht mehr .Mich würde halt interessieren ob der TH sich auch an die Spesensätze halten muss oder einfach was anderes daraus macht .Wir haben am Dienstag einen Termin beim TH und wollen mit ihm reden das er uns das Geld gibt von der Klage in der Hoffnung wenn wir ihm sagen das davon noch Finanzamt und Krankenversicherung bezahlt werden muss und wir uns in der Zeit Geld zum Leben leihen mussten das er ein einsehen hat .Denn wenn ich die Summen zusammen ziehe müssten wir das Geld komplett kriegen nach der Pfändungstabelle darf mein Mann knapp 2000 Euro im Monat haben.Was ist den mit denn mit den Anwaltskosten die wir vorlegen mussten??Die werden ja auch rückerstattet in dieser Summe da die Gegenpartei die an uns zurückgeben muss.Die haben wir ja auch überwiegend von Hartz 4 abgezweigt darf er die auch einbehalten??
Grüsse Sternchen
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ThoFa

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #14 am: 28. März 2008, 13:27:25 »

Hallo,

die Rückerstattung der Anwaltskosten verbleiben bei Ihnen.

Ansonsten läuft der Rest hier zu durcheinander. Ich jedenfalls kann nicht mehr ganz nachvollziehen, was Sie eigentlich wissen möchten.   :rougi:
Ich versuchs trotzdem:

Ihr Mann ist zurzeit selbständig und in der WVP. Richtig ? Dann stellt sich die Frage der Spesen nicht, denn in der WVP muss ein Selbständiger soviel zahlen als sei er angestellt tätig. Es spielt also keine Rolle, was Ihr Mann an Spesen, Gewinne oder sonst etwas erhält.

Was soll Ihr Mann unterschreiben ? Um welches Geld handelt es sich bei den angesprochenen Fax ?

MfG

ThoFa
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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #15 am: 28. März 2008, 16:59:32 »

Beitrag in eine einigermaßen lesbare Form gebracht. ThoFa

Hallo Thofa

ich erklärs nochmal genauer denn es ist wirklich chaotisch.
Letztes Jahr war mein Mann auf Selbstständige Basis tätig und arbeitete in Schweden .Die Rechnungen liefen aber an einen deutschen .Mein Mann war in diesem Sinne ein Subunternehmer.
Nun kam es so das dieser Mann Rechnungen von 2800 € nicht bezahlte.Die Rechnungen waren für die Monate April und Mai 2007 .Das heisst in diesen zwei Monaten hatten wir dadurch grosse Verluste .Keine Spesen und nichts und mussten uns Geld leihen zum Leben .
Danach lief zwar alles weiter aber wir schoben natürlich Rechnungen vor uns hin da das Geld einfach fehlte.
Wir sind dann zum Anwalt gegangen, der das für uns einklagen sollte.
Im ersten Termin hatten wir gewonnen, soch die Gegenpartei legte Widerspruch ein. Jetzt war vor kurzem der zweite Termin und als der Richter und zusprechen wollte, erwähnte die Gegenpartei die Insolvenz von meinem Mann. Daraufhin meinte der Richter, dass nun ein verfahrenstechnisches problem vorliege, da mein Mann in Insolvenz ist.
Das konnte ich ja jetzt belegen das mein Mann in der WHP ist seit Juli 2007 aber die Klage ist aus der Insolvenzzeit.
Nun hat aber der TH aufeinmal gemeint er will das Geld für die Insolvenzmasse haben und wenn wir unser Einverständnis nicht freiwillig geben will er das über das Insolvenzgericht einklagen.
Unsere Frage ist einfach ob er das Geld für sich beanspruchen kann.Denn von diesem Geld sollten eigentlich noch Finanzamt und Krankenversicherung bezahlt werden aus der Zeit der Selbstständigkeit.Ebenso sind ja auch Zinsen angefallen und die von uns bezahlten Anwaltskosten werden ja auch rückerstattet.
Laut Pfändungstabelle darf mein Mann knapp 2000 € frei haben im Monat.Ich habe jetzt einfach mal so gerechnet das ca. 3700 € ausgezahlt werden da ziehe ich mal die kosten für Finanzamt und Krankenversicherung ab dann verbleiben noch ca. 2100€ ziehe ich den Anwalt noch raus verbleiben noch 1400 €.
Ich denke eben diese 1400 € die überbleiben sollten uns auch gezahlt werden da wir ja in der Zeit fast nichts zum Leben hatten.Meine direkte Frage ob ich das Geld mit diesen Begründungen für uns beanspruchen kann.Es kann ja irgendwie nicht sein das ich neue Schulden machen muss und von dem Geld was man verdient bezahlt man ja eigentlich seine Rechnungen und wenn ich das Geld nicht bekomme kann ich nicht bezahlen.Ich hoffe das ich jetzt besser erklären konnte um was es geht und bedanke mich für die Antwort .
Grüsse Sternchen
« Letzte Änderung: 29. März 2008, 13:10:23 von ThoFa »
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ThoFa

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #16 am: 29. März 2008, 13:27:40 »

Hallo,

eines vorweg: Bitte versuchen Sie Ihre Beiträge einigermaßen lesbar zu verfassen. Würde mich dieser Fall nicht persönlich interessieren, hätte ich mich nicht mehr damit befasst.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden haben, geht es bei den Spesen gar nicht um eine aktuelle Frage, sondern Sie wollten damit Ihren Standpunkt näher erläutern. Dies können Sie gleich wieder vergessen, denn das spielt keine Rolle.

Auf keinen Fall sollten Sie Ihr Einverständnis an den TH geben. Er hat im Moment keine Möglichkeit an das Geld heranzukommen, da seine Verfügungsgewalt mit Aufhebung der Insolvenz endete. Er kann das Geld auch nicht einklagen. Das ist eine vollkommen lächerliche Drohung. Im welchen Auftrag will er den klagen ?

Die einzige Möglichkeit, die ich für den TH sehe ist, dass er einen Antrag auf Nachtragsverteilung beim Insolvengericht stellt (§§ 203 ff InsO). Ich erwähnte diese Möglichkeit schon in meiner ersten Antwort. Ich sehe aber für Sie gute Chancen, dass er damit nicht durchkommen wird. Es handelt sich bei der Forderung nicht um eine solche, die "plötzllich" auftaucht. Die Forderung war bekannt, wurde aber nicht weiter verfolgt. 

MfG

ThoFa

P.S.: Sie schreiben, dass Sie damit das Finanzamt und die Krankenkasse bezahlen wollen. Das sind aber keine Insolvenzgläubiger, oder ?
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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #17 am: 29. März 2008, 22:22:36 »

Hallo Thofa
entschuldigen Sie bitte wenn mein Schreiben unleserlich war das war mir nicht bewusst.Um Spesen geht es in dem Sinne weil von dem Geld was nach Abzug der Zahlungen übrig bleibt ja eigentlich die doppelte Haushaltführung hätte bezahlt werden müssen und weil der TH die gesetzlichen Spesen nicht anerkennen möchte .Er möchte das wir Quittungen sammeln.Finanzamt und Krankenversicherung sind mit in der Insolvenz .Die Arbeitgeberbeiträge müssen wir ja trotz Insolvenz abbezahlen und hier geht es erstmal um einen kleinen Betrag der vom letzten Jahr offen steht und mit dem Finaznamt habe ich gesprochen das noch Zahlungen offen stehen die wir am einklagen sind.Die halten still.Der Th wusste Bescheid da mein Mann in einem Telefonat erklärte das dieser Herr nicht bezahlte und als wir zusammen zu einem Gespräch bei Ihm waren hatten wir dieses Thema auch noch gesprochen.Wobei der TH in seinem Fax schrieb "wenn es denn bekannt gewesen wäre".Wir haben am Dienstag einen Termin beim TH und wollen das mit Ihm besprechen.Ich habe mir auch schon überlegt die Zustimmung zu verweigern und warten ob das Insolvenzgericht uns Recht gibt .Mir ist es halt wichtig etwas vorbereitet zum Termin zu erscheinen.Dankeschön für Ihre Antwort.
Mfg
Sternchen
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sternchen600

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #18 am: 29. März 2008, 22:31:37 »

ach ja wie schon geschrieben die Forderung ist aus der Insolvenzzeit.Der TH wollte Quittungen haben da angeblich die Rechtspflegerin nicht einsieht das mein Mann jedes Wochenende nachhause geflogen kommt um sein Frau und Kinder zu sehen.Sie meinte wohl einmal im Monat würde reichen.Uns interessiert einfach auch wie das aussieht weil zusammen gerechnet ist für Schweden gestzlich ein Tagessatz von 220 € angesehen ob der TH sich daran halten muss oder woher wir erfahren können wie er das zu rechnen hat.Und wenn ich mal so schreiben darf wer weiss ob die Rechtspflegerin die schwedischen Quittungen lesen kann.
Mfg
Sternchen
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ThoFa

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Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #19 am: 29. März 2008, 22:36:46 »

Hallo,

ich werde noch irre mit Ihnen.  :wink:

Geht es bei den Spesen im letzten Beitrag jetzt wieder um die Vergangenheit (also die Zeit während der Insolvenz) oder ist das etwas aktuelles ?

MfG

ThoFa
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