"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Darlehen trotz Insolvenz???  (Gelesen 5363 mal)

anonym225

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Darlehen trotz Insolvenz???
« am: 26. April 2006, 20:55:56 »

Hallo,
ich bin in der Insolvenz. Seit über einem Jahr krank geschrieben, gekündigt und Krankengeldempfänger. Da dies nicht reicht bekomme ich noch SzGB2/Hartz4 Geld.
Jetzt hat das Job-Center einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest liegt vor) genehmigt. Das Job-Center übernimmt auch die Umzugskosten und würde, nachdem ich keine eigenen Mittel habe, ein Darlehen für die Mietkaution geben (800 Euro).
Kann ich da Schwierigkeiten mit dem Insolvenzverwalter bekommmen wenn ich das Darlehen annehme?
Desweiteren würde mir von der alten Wohnung die Kaution ( 540 Euro) nach Rückzahlung zustehen. Diese hat jedoch der Insolvenzverwalter sich übereignen lassen.
Hätte ich trotzdem darauf Anspruch um das Darlehen vom Job-Center geringer zu halten?
Vielen Dank für die Auskünfte.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Darlehen trotz Insolvenz???
« Antwort #1 am: 27. April 2006, 10:41:04 »

Hallo,

zunächst mal ist es so, dass Sie durchaus auch in der Insolvenz ein Darlehen aufnehmen können. Sie sollten dies aber mit dem IV absprechen, da ein Vermögenszuwachs in der Insolvenz i.d.R. in die MAsse fließt. Übrigens wäre das in der WVP nicht so.

Auf die Kaution haben Sie keinen Rechtsanspruch, vielleicht hilft da auch mal ein Gespräch mit dem IV.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz