"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Erhöhung des Freibetrages bei hohem Mietspiegel  (Gelesen 2882 mal)

DieSeebaerin

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Erhöhung des Freibetrages bei hohem Mietspiegel
« am: 23. Juli 2017, 17:23:12 »

Wahrscheinlich ist meine Frage total blöd und der ein oder andere lacht erstmal, wenn er sie gelesen hat.
Da mein Verfahren jedoch erst am 12.6.17 eröffnet wurde und ich mit der Gesamtsituation derzeit komplett überfordert bin, wollte ich zumindest hier mal fragen. Momentan hab ich sowieso den Eindruck, überhaupt gar nix gesagt bekommen zu haben, was sich an einem Sonntag aber auch erstmal nicht ändern lässt.

Da ich an meinem derzeitigen Wohnort aus diversen Gründen nicht bleiben möchte, habe ich mich in meiner Heimat beworben und sehe die Chancen gar nicht so schlecht, dort auch wieder arbeiten zu können. Hierfür müsste ich umziehen, 800 km pendeln ist nicht praktikabel, schon gar nicht im Schichtdienst.

Das Problem ist, dass ich dort die doppelten Mietkosten hätte als hier. Andererseits könnte ich mit dem dort zu erwartetem Einkommen das Verfahren bestenfalls auf drei Jahre verkürzen.

Nun die Frage: gibt es ggf. die Möglichkeit, den Freibetrag an den lokalen Mietspiegel anzupassen? Oder ist das ganz einfach mein Problem, wenn ich so teuer wohnen "muss"?

Derzeit durchforste ich schon sämtliche Immobilienportale rauf und runter, aber unter 700€ warm komme ich vermutlich nicht weg. Ein Wohnberechtigungsschein kommt vermutlich auch nicht infrage, oder?

Bitte entschuldigt die Frage, aber mir geht es mit der Situation gerade echt nicht gut und von dem IV erwarte ich jetzt auch nicht allzu viel an zusätzlicher Information (was nicht bedeutet, es nicht zu versuchen, aber heute eben nicht möglich).

Danke vorab!
« Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 17:44:45 von DieSeebaerin »
Gespeichert
 

waldi

Antw:Erhöhung des Freibetrages bei hohem Mietspiegel
« Antwort #1 am: 24. Juli 2017, 08:50:26 »

Um es kurz zu machen:
Eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages aufgrund erhöhter Mietzahlung ist nicht möglich.

Bleibt letztlich der Trost, dass sich dieser Freibetrag bei höherem Einkommen automatisch erhöht.
Gespeichert
 

DieSeebaerin

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Antw:Erhöhung des Freibetrages bei hohem Mietspiegel
« Antwort #2 am: 24. Juli 2017, 12:56:29 »

Ok, danke.

Der Trost hält sich halt in Grenzen, wenn man von 1200€ 700-800 für die Miete rechnen muss...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz