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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Finanziertes Auto behalten?  (Gelesen 6012 mal)

Bastet

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Finanziertes Auto behalten?
« am: 07. Januar 2009, 15:57:23 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem finanzierten Auto.
Wir haben so einige Schulden und ich würde gern wissen, ob
wie unser fremdfinanziertes Auto im Falle einer Insolvenz irgendwie behalten können.
Der Wagen ist nicht mal drei Jahre alt, der offene Restbetrag dürfte so um die 6000,00 liegen.
Der Neupreis lag bei 8000,00 und ich Schätze den Wert des Fahrzeugs auf grobe 5500,00.
Da wir in einer ländlichen Gegend wohnen ist der öffentliche Nahverkehr
etwas dünn und selbst mit ihm würde meine Frau so die dreifache Zeit
brauchen. Der Arbeitsweg beträgt 60 km hin und zurück.

Welche Möglichkeiten haben wir, das Auto zu halten? Was wäre am sichersten?

Vielen Dank schon mal!

Bastet
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Bastet

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Re: Finanziertes Auto behalten?
« Antwort #1 am: 07. Januar 2009, 17:21:49 »

Nochmal hallo,

erwähnenswert wäre noch, daß ich schon etwas im Netz und auch hier auf der Seite
gesucht habe, bevor ich die Fragen hier gestellt habe.
Das Problem ist leider nur, daß die Ergebnisse teilweise sehr widersprüchlich waren.
Bin i.M. etwas verwirrt und würde mich über etwas eindeutiges freuen.

Also nochmal schöne Grüße

Bastet
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paps

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Re: Finanziertes Auto behalten?
« Antwort #2 am: 07. Januar 2009, 19:22:36 »

fremdfinanziert = Bank?

Die hätt dan in der Insolvenz ein Verwertungsrecht und wird dies auch wahrnehmen.

Wenn Sie noch nicht in der InsO  sind, könnte ein Dritter den Vertrag übernehmen und Ihnen das Auto zur Nutzung überlassen.
Sollte aber nicht unbedingt erst kurz vor Inso geschehen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Bastet

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Re: Finanziertes Auto behalten?
« Antwort #3 am: 08. Januar 2009, 12:13:41 »

Hallo Paps,

danke für deine Antwort.
Ja fremdfinanziert = Bank.
Gibt es bei der Übertragung auf jmd. anderen eine bestimmte Frist, bis zu der bei einer Insolvenz das ganze
dann nicht mehr rückgängig gemacht wird?
Reicht eine einfache Übertragung, wo der andere dann Eigentümer und Kreditnehmer bei der Bank wird
oder muß das Auto "richtig" verkauft werden mit Übernahme des Bankkredits?

Hab noch eine andere Frage.
Ich habe ein Einzelunternehmen ohne Angestellte. Nun sich meine Lage trotz einiger Maßnahmen und dem
Weihnachtsgeschäft nicht wesentlich verbessert und jetzt kommen erstmal umsatzarme Monate.
Sollten alle Stricke reißen, wäre dann eine geordnete Schließung oder eine Regelinsolvenz mit der Firma und
privat sozusagen günstiger?
Bei einer Schließung des Geschäfts könnte ich die kleinen Gläubiger sicher bedienen und dann mit den großen
aus dem Unternehmen und mit den privaten eine Verbraucherinsolvenz anstreben.
Bei einer Regelinsolvenz "inkl." Firma würde die Schließung sicher der IV übernehmen, richtig?

Das Problem des Unternehmens ist, das es noch jung ist unddamit die Umsätze noch nicht so hoch sind.
Es würde dem IV doch sicher nicht reichen, wenn ich ihm sage, die Firma trägt sich und grad so mich und
die Gläubiger mit ihren Krediten kann ich nicht bedienen. Mir sitzt die Anfangsfinanzierung im Nacken.
Mit so einer Ausage würde er die Firma doch sicher nicht weiter bestehenlassen oder?
Und versprechen kann ich ihm das für die Zukunft ja auch nicht.

Schöne Grüße

Bastet
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lucca_m

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Re: Finanziertes Auto behalten?
« Antwort #4 am: 08. Januar 2009, 13:32:44 »

Sie könne nicht zwischen VI und RI trenne. Als Einzelperson-Unternehmer können Sie nur in das RI Verfahren. Zahlungen an Gläubiger vor Eröffnung des Verfahrens werden vom Insolvenzverwalter zurückgefordert.

Sie können in der Insolvenz weiterhin selbständig oder gewerbetreibend bleiben.

Unter diesen Umständen ist die "Übertreagung" des KfZ nicht ganz so einfach. Ich empfehle Ihnen die Existenzsicherung vernünftig planen und dann Fahrzeuge und ähnliches versorgen.

Viel Erfolg.
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Bastet

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Re: Finanziertes Auto behalten?
« Antwort #5 am: 08. Januar 2009, 15:37:15 »

Hallo,

mit kleinen Gläubigern meine ich normale Lieferantenrechnungen. Wenn ich diese im Rahmen meiner
Geschäftstätigkeit bezahle und dann nur noch die Kredite habe und feststelle es geht nicht mehr, holt sich
der IV auch das zurück?
Wenn dem nicht so ist habe ich weniger als 19 Gläubiger und müsste, wenn ich das Geschäft schließe und
das Gewerbe abmelde doch eine VI machen können oder? Gesetzt dem Fall ich beschließe, daß das
Geschäft mich nicht ernähren kann.
Ich habe im Forum jedoch gelesen das es zwischen einer VI und einer RI unterschiede gibt? Welche wäre
die günstigere (nicht finanziell sondern Ablauf usw.)
Ist nicht einfach für die Zukunft herauszufinden ob ein Geschäft läuft oder nicht.
Habe zwar die Zahlen vom letzten Jahr, diese sind aber nur begrenzt vergleichbar, weil wir neu sind und
ich nicht sagen kann, ob diese Jahreszeit von den Zahlen her immer so ist oder ob ich i.M. nur einen
Trend ablesen kann und wir jetzt ein Jahr später bessere Zahlen machen. Der Monatsanfang ist jedenfalls
gruselig.
Ich glaub, mein Grundproblem sind die fehlenden Reserven. Nur woher nehmen.

Das Auto ist insofern wichtig, da meine Frau es braucht um auf Arbeit (30km einfache Fahrt) zu kommen und
wir ja auch Besorgungen usw. zu erledigen haben.
Bei uns im Dorf ist nichts zum Einkaufen. Alles erst im nächstgrößeren Ort (Fußmarsch ca. 30 min.).
Interessiert den IV sowas eigentlich?

Schöne Grüße

Bastet
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paps

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Re: Finanziertes Auto behalten?
« Antwort #6 am: 08. Januar 2009, 18:45:04 »

Wer steht im KFZ-Kaufvertrag?
Wer steht im Darlehensvertarg?

Im Rahmen des Bargeschäftes (Geld gegen Leistung) besteht kein Widerspruchsrecht.

Solange Sie vor der Insolvenz mit einzelnen Gläubigern Regulierungsvereinbarungen treffen, sind diese vom Grunde auch nicht anfechtbar.

Wichtig ist, dass zumindest in den letzten 3 Monaten vor Eröffnung keine Gläubiger massiv bevorteilt werden.
Das wäre beim Wissen um die bevorstehende InsO anfechtbar.

Zur wirtschaftlichen Lage kann und werde ich nichts sagen.
Kenne das Problem aus dem näheren Umfeld nur zu gut.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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lucca_m

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Re: Finanziertes Auto behalten?
« Antwort #7 am: 09. Januar 2009, 08:43:30 »

"Im Rahmen des Bargeschäftes (Geld gegen Leistung) besteht kein Widerspruchsrecht."
Aber nur wenn diese zeitnah zur erbrachten Leistung getätigt werden (ca. 14 Tage). Ältere Lieferantenforderungen, auch wenn  bar bezahlt, wären kein Bargeschäft.

"Solange Sie vor der Insolvenz mit einzelnen Gläubigern Regulierungsvereinbarungen treffen, sind diese vom Grunde auch nicht anfechtbar."
Nur unter ganz bestimmten Umständen. Und dann auch  nur eine einzelnen Gläubiger betreffend. Sonst halte ich diese Aussge nicht für haltbar.

Die Möglichkeiten zum KFZ: DAs Fahrzeug gehört nicht
Ihnen und müsste unter Umständen an die Finanzierer zurückgegeben werden. Nutzen Sie das Auto solange es geht, dann kaufen Sie sich vorübergehend ein anderes für weniger als 1.000 EUR. Das wird Ihren Bedürfnissen erstmal gerecht und Sie bleiben mobil. Alternativ ziehen Sie näher zur Arbeitstätte, auch wenn die Mieten etwas höher sind, haben Sie geringere Fahrt- und Finanzierungskosten und eine erheblichen Zeitgewinn. Nur wer sichs leisten kann wohnt auf dem Land und arbeitet in der Stadt.
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Bastet

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Re: Finanziertes Auto behalten?
« Antwort #8 am: 09. Januar 2009, 09:16:32 »

Im Kaufvertrag stehe soweit ich weiß ich.
Der Darlehensvertrag läuft auf meine Frau und mich.

Wenn ich das Auto an jmd. verkaufe und der als Kaufpreis das Darlehen übernimmt, ist das das
gleiche wie Verkauf gegen Bares? (Darlehensvertrag wir praktisch umgeschrieben)
Mir würde sicher niemand ein Auto mit Restwert ca. 5500,- abkaufen und gleichzeitig das Darlehen
über ca. 6000,- übernehmen.
Leider kenne ich auch niemanden, der das Auto bar kaufen würde, womit ich das Darlehen zahlen könnte.
Als einzige Lösung würde ein separates Darlehen des mögliche Käufers gehen.
Wenn ich dann Bares fürs Auto bekäme und damit die Autobank bezahle müßte ich doch auf der sicheren
Seite sein oder?

Damit würde sich auch eine VI meiner Frau vermeiden lassen.
Sie stünde dann zwar noch bei einem Bankdarlehen  mit drin, alle anderen Schulden wären, wenn das Auto
uns nicht mehr gehört, nur meine. Und wenn sie das private Bankdarlehen weiter bedient müßte alles in Butter
sein. Oder sehe ich da was falsch?

Bastet
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Bastet

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Re: Finanziertes Auto behalten?
« Antwort #9 am: 09. Januar 2009, 09:38:36 »

Leider ist uns unser Auto nicht egal. Sonst würde ich mir gar keine so großen Sorgen mach.
Habe hier im Forum schon gelesen, daß man mit einem "angemessenen" Auto sicher keine Probleme
mit dem IV bekommt. Von daher würde ich einfach sagen ab damit zu Masse und das Darlehen
fließt einfach in die Insolvenz mit ein.
Gibt nur zwei Probleme dabei.

1. Ist es nicht dumm, ein neues Auto mit wahrscheinlich keinen Macken für die nächsten Jahre
gegen ein altes (bei den Werten wirklich altes) einzutauschen und Gefahr zu laufen, alles Nase
lang irgend etwas machen lassen zu müssen. Das ist eigentlich Geldvernichtung.
UNd wir fahren schließlich auch keinen nagelneuen Mercedes S-Klasse o.ä.

2. Das Auto hat auch einen emotionalen Wert ( schlimm aber ist so).

Vielleicht finde ich ja jmd. der uns das Auto bar abkauft, wir zahlen das Darlehen und mieten
uns den Wagen dann zurück. Wäre das Gläubigerbevorteiligung?
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