"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Foto der Immobilie im Gutachten  (Gelesen 2794 mal)

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Foto der Immobilie im Gutachten
« am: 04. Dezember 2010, 12:56:14 »

Hallo liebe Leute !

Ich habe eine mal eine Frage :

Bin derzeit noch im Insolvenzverfahren und es wurde ein Gutachten erstellt.
In diesem Gutachten hat der Gutachter (jetziger IV ) ein Foto von der Immobilien in der ich lebe mit abgedruckt.

Dazu muß ich sagen, das die Immobilie meiner jetzigen Frau gehört ( damals noch nicht verheiratet )!
Meine Frau hat dazu Ihr Einverständnis nie gegeben und ist jetzt, nachdem Sie das Gutachten gelesen hat, richtig sauer !

Ist das nicht verboten ohne das Einverständnis ??
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2010, 20:05:47 »

Wenn Sie kein Eigentum an der Immo haben, warum wurde dann ein Gutachten erstellt?

Wenn Sie kein Eigentum an der Immo haben, muss ihre Frau der Veröffentlichung des Gutachtens widersprechen.
Möglich wäre auch, nach anwaltlicher Prüfung, Festellung auf Unterlassung.

Haben Sie Eigentum an der Immo, ist die Veröffentlichung mit Abbildung erlaubt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2010, 22:24:02 »

Ich habe kein Eigentum an der Immo, nie gehabt!

kann ich juristisch gegenan gehen, bzw, meine Frau !?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2010, 00:26:09 »

Nochmals, wie kommt der IV darauf, ein Gutachten mit Immo zu erstellen?

Haben Sie keinen Anteil, sollten Sie überlegen, wer das Gutachten alles sieht.
Ist es nur für das Gericht gedacht, sehen es nur wenige Leute (Richter, Rechtspfleger, Mitarbeiter des IV).
Wo wäre dann das Problem?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2010, 10:09:04 »

Das Gutachten wurde erstellt, um meine finanzielle Situation zu durchleuten !
Das hatte rein gar nichts mit der Immobilie zu tun, zumal ich gar kein Grundvermögen hatte. Die Richterin beim AG hat es in Auftrag gegeben, warum weiß ich nicht.

Das Gutachten könnte rein theoretisch jeder meiner Gläubiger sehen ! Findet meine Frau nicht so Klasse !

Aber nochmal, darf der IV einfach das Eigentum meiner Frau fotografieren und abdrucken lassen ??
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #5 am: 05. Dezember 2010, 23:21:36 »

nein.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #6 am: 06. Dezember 2010, 08:34:02 »

Und was könnte meine Frau tun ?? 

Könnte Sie juristisch gegen die Kanzlei vorgehen ??
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #7 am: 06. Dezember 2010, 12:05:48 »

ein Verbot ein Haus zu fotografieren kenne ich nicht. Das Recht am eigenen "Hausbild" ist mir ebenso neu. Ausnahme: Es wäre auf dem Foto - bspw. durch das Wohnzimmerfenster - Bewohner zu erkennen.

Die Frage ist, in welchem Kontext das Foto im Gutachten steht. Wird zu der Immo schriftlich Stellung genommen?

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #8 am: 06. Dezember 2010, 12:51:25 »

Nun ja, es wird beschrieben, nebst Anschrift.

Das kann doch nicht rechtens sein, das die Immo meiner Frau( und sie gehört zu 100% ) öffentlich zur Schau gestellt wird in einem solchen Gutachten. Zumal Sie mit meiner Inso rein gar nichts zu tun hat !
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #9 am: 06. Dezember 2010, 13:06:03 »

"Fotografien, die unter Verletzung des Hausrechts oder entgegen einem Fotografierverbot erstellt worden sind, deren Abbildungsgegenstand aber gemeinfrei ist, stellen keinen Eingriff in fremde Urheberrechte dar und nicht notwendigerweise einen Eingriff in fremde Rechte. Das Hausrecht, im Sinne eines Rechts über die Benutzung eines geschützten Raums zu verfügen, erfasst nicht unmittelbar das spätere Veröffentlichen von Fotos dieses Raumes."

Die Gerichte haben wiederholt festgestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt.

§ 24 KUG:
"Für Zwecke der Rechtspflege dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden."

Da das Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben wurde, würde dieser Artikel wohl auf den Fall zutreffen selbst wenn Personen zu sehen gewesen wären.
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2010, 13:17:13 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #10 am: 06. Dezember 2010, 19:41:22 »

Die Frage bleibt, was hat das Eigentum der Frau, außer bei der Entscheidung über die Stundung der Verfahrenskosten, im Gutachten über den Schuldner zu suchen.

Zur Feststellung, ob die Verfahrenskosten (Eröffnungskosten) durch den Ehepartner gezahlt werden können, reicht eine einfache Erklärung über Einkommen und Vermögen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Foto der Immobilie im Gutachten
« Antwort #11 am: 07. Dezember 2010, 07:21:18 »

@paps

Ja, genau das verstehen wir auch nicht !!

Das ist es ja auch was meine Frau so ärgert, zumal es ja nicht sein muss das Ihre Immo öffentlich zur Schau gestellt wird.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz