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Autor Thema: Fragen zur Regelinsolvenz  (Gelesen 2302 mal)

beAs

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Fragen zur Regelinsolvenz
« am: 08. August 2011, 11:40:17 »

Hallo zusammen,

ich suche nun seit einiger Zeit ein paar Antworten auf meine Fragen, doch dies gestaltet sich recht schwer, da ich überall andere Antworten lese. Ich hoffe hier können mir meine Fragen beantwortet werden.

Ich bin nun seit 2 Jahren und 2 Monaten in der Regelinsolvenz und zahle monatlich den Pfändbaren Betrag an den TH bzw. mein Arbeitgeber zahlt diesen direkt.

Bisher ist bei mir nur das Verfahren eröffnet worden und danach nichts weiteres passiert. Mein TH meldet sich auch nie bei mir und es ist auch schwer Informationen von ihm zu bekommen.

Ich habe nun mehrfach gelesen, dass das Verfahren irgendwann aufgehoben wird, doch nach welchen Kriterien geschieht dies?
Mal lese ich das es 1 Jahr gedauert hat mal 1-2 Jahre oder sogar die ganze Zeit, also 6 Jahre.

Mich interessiert dies, da mit dem aufheben des Verfahrens die Lohnsteuerrückzahlungenen behalten werden dürfen und solange das Verfahren noch läuft man alles an den TH abtreten muss. Oder liege ich da falsch?

Wann beginnt die Wohlverhaltenperiode? Mal ließt man mit Eröffnung des Verfahrens und manchmal erst mit Aufhebung des Verfahrens.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Bea
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Fallera

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Re: Fragen zur Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 08. August 2011, 12:03:14 »

Mich interessiert dies, da mit dem aufheben des Verfahrens die Lohnsteuerrückzahlungenen behalten werden dürfen und solange das Verfahren noch läuft man alles an den TH abtreten muss. Oder liege ich da falsch?

- Da liegen sie richtig! Sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde.


Wann beginnt die Wohlverhaltenperiode? Mal ließt man mit Eröffnung des Verfahrens und manchmal erst mit Aufhebung des Verfahrens.

- Die WVP Beginnt mit dem Aufhebungsbeschluss durch das Amtsgericht. Danach gelten die Obliegenheiten gemäß § 295 InsO. So sieht das auch der BGH.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

tomwr

Re: Fragen zur Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 09. August 2011, 00:48:51 »

Ich habe nun mehrfach gelesen, dass das Verfahren irgendwann aufgehoben wird, doch nach welchen Kriterien geschieht dies?
Mal lese ich das es 1 Jahr gedauert hat mal 1-2 Jahre oder sogar die ganze Zeit, also 6 Jahre.

Der Schlüssel ist §196 InsO.

Zitat
§ 196 Schlußverteilung
(1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist.
(2) Die Schlußverteilung darf nur mit Zustimmung des Insolvenzgerichts vorgenommen werden.

Wenn also die gesamte Insolvenzmasse verwertet ist (inklusive möglicherweise geführte Prozesse über Ansprüche resp. Anfechtungen) mit Ausnahme eines laufenden Einkommens (sonst würde das Verfahren ja bei Beträgen aus der Abtretungserklärung volle 6 Jahre laufen).
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