Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Serkan am 09. April 2021, 20:32:25

Titel: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Beitrag von: Serkan am 09. April 2021, 20:32:25
Hallo
Erstmal danke für die Aufnahme. Ich bin seit 6 Monaten in Privatinsolvenz. Bevor ich privat Insolvenz angemeldet habe war beim Schuldnerberatung. Leider waren die nicht das gelbe vom Ei. Das einzige was ich da bekommen habe war vom Anwalt das Schreiben wegen P Konto, bezüglich der Freibetrages. Naja danach habe ich über ein Anwalt Insolvenz angemeldet. Mein Konto würde auch gepfändet. Jetzt habe ich dies bezüglich paar Fragen. Ich verstehe das nicht ganz. Ich bekomme 2 mal Gehalt. Einmal Ende des Monats dann zum 10. Wie funktioniert das ganze . Von meinem Gehalt wird ja gepfändet und dann noch mal von meinem Konto. Ist das normal so. Ich dachte von meinem Gehalt wird schon alles abgezogen.
Und zweitens wie lange ist das Schreiben von dem Anwalt gültig wegen Freibetrag?

Eine Frage hätte ich noch. Wie ist es mit dem nicht Pfändbaren Zahlungen wie zb Feiertagszuschläge oder Sonntagsarrbeit. Die sind ja laut gezezt nicht pfändbar. Weil das Geld wird ja auf mein Konto überwiesen aber woher soll die Bank wissen was davon nicht pfändbar ist? Oder muß der Arbeitgeber das bei der Bank angeben.
Titel: Antw:Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Beitrag von: Wandervogel am 09. April 2021, 22:12:20
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