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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gehaltspfändung  (Gelesen 8864 mal)

ThoFa

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Re: Gehaltspfändung
« Antwort #20 am: 30. Januar 2008, 10:22:07 »

Hallo,

der Unterschied ist, dass der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil auzurechnen hat und auch dafür veranwortlich ist. Der TH wird nur seine Abtretungserklärung vorlegen, dann kann der AG ihm mitteilen, dass nichts pfändbar ist.

MfG

ThoFa
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Andrea2008

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Re: Gehaltspfändung/Regel-/Verbraucherinsolvenz
« Antwort #21 am: 22. Februar 2008, 17:15:53 »

Hallo!
Ich habe dem TH schriftlich mitgeteilt, dass er sich bezüglich der Gehaltspfändung an den Arbeitgeber wenden soll. Bis heute habe ich keine Antwort von ihm (2 Wochen sind seitdem vergangen). Erreichen kann ich ihn auch nicht.  Ich habe Angst, dass da jetzt was Böses auf mich zukommt, weil ich den angeforderten Betrag nicht auf das Treuhandkonto überwiesen habe...... Ich arbeite schon seit November 2007 wieder und Mitte Januar 2008 forderte der TH mich auf, € 234,40 auf das Treuhandkonto zu überweisen.
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ThoFa

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Re: Gehaltspfändung
« Antwort #22 am: 22. Februar 2008, 19:31:43 »

Hallo,

nein die Unterhaltsberechtigung besteht bei beiden Elternteilen.

MfG

ThoFa
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Andrea2008

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Re: Gehaltspfändung
« Antwort #23 am: 19. März 2008, 10:49:25 »

Ich erhielt ein Schreiben meines TH's mit folgendem Inhalt

."......allerdings ist auch Ihr Mann Ihnen und hrem Sohn zum Unterhalt verpflichtet. Daher müßte ein Antrag auf Nichtberücksichtigung der Unterhhaltsberechtigung Ihres Mannes und hälftigen Nichtberücksichtigung Ihres Sohnes erfolgen. Nun fragt sich, ob ich ein formelles Verfahren in Gang setze muss oder ob eine einvernehmliche Lösung über die Zahlungen von freiwilligen Beiträgen zur Masse erfolgen kann.  WärenSie keiner Person zumUnterhalt verpflichtet, stünde ein pfändbarer Betrag von 234,49 € zur Verfügung...."

Ich soll meinen Mann unberücksichtigt lassen und meinen Sohn zu 50% ansetzen = 117,20 € monatlich.

Was soll ich tun? Was meint er mit "formelles  Verfahren" in Gang setzen? Warum trifft die Pfändungstabelle nicht auf mich zu??? Ich habe ihm schon vor einiger Zeit mitgeteilt, dass eine eventuelle Pfändung über den Arbeitgeber erfolgen soll.... Trotzdem muss ich die Gehaltsabrechnungen zum TH senden...

Bitte DRINGEND um Hilfe. DANKE, Andrea
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ThoFa

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Re: Gehaltspfändung
« Antwort #24 am: 19. März 2008, 12:35:00 »

Hallo,

ein kläglicher Versuch, doch noch Gelder in die Masse zu bekommen.

Er muss, um eine Änderung der Unterhaltsberechtigung zu erwirken, einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Dies ist mit "formelles Verfahren" gemeint. Es ist eine reine "Angstmache".

Ihrem Mann sind Sie nicht unterhaltsverpflichtet, diese Sachlage ist klar. Die Unterhaltspflicht betrifft aber beide Elternteile. Somit bleibt es dabei, dass Sie Ihrem Sohn voll unterhaltsverpflichtet sind.

MfG

ThoFa

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Andrea2008

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Re: Gehaltspfändung
« Antwort #25 am: 19. März 2008, 13:04:02 »

1. Was soll ich dem TH jetzt antworten?  Nur den ganz einfachen Satz, dass er den formellen Weg gehen soll?
2. Wie ist dann die Vorgehensweise?
3. Erhalte ich Post vom Insolvenzgericht?
4. Erhält mein Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
5. Muss ich irgendwelche Kosten tragen bei solch einem Verfahren?

Geniales Forum! Hut ab!

Andrea
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ThoFa

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Re: Gehaltspfändung
« Antwort #26 am: 19. März 2008, 13:28:20 »

Hallo,

1: Ja
2:Es wird gar nichts passieren
3: Nein, siehe 2
4: Nein, er sollte eine Abtretung erhalten
5: Nein

MfG

ThoFa
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