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Autor Thema: Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder  (Gelesen 3145 mal)

Matze 78

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Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder
« am: 16. April 2013, 13:52:55 »

Mahlzeit..

Ich befinde mich seit letztem Jahr gemeinsam mit meiner Frau in der Privatinsolvenz. Verfahren wurde Anfang Juni 2012 eröffnet. Beim Erstgespräch mit unserem gestellten Treuhänder erzählte dieser uns, das die Genossenschaftsanteile für unsere gemietete Genossenschaftswohnung nicht mit in die Insolvenzmasse fallen, da die Anteile noch nicht abgezahlt sind (zahlen diese in Raten, Hälfte ungefähr schon eingezahlt). Mitglied in der Genossenschaft war zu diesem Zeitpunkt ich, auch stand ich allein im Mietvertrag.
Mitte Juli letzten Jahres kam dann ein Schreiben vom Treuhänder, dieser hatte die Mitteilung erhalten das ich Mitglied in der Wohnungsgenossenschaft sei. Er schlage vor, das ich den bisher eingezahlten Anteil an den Treuhänder überweise, sollte ich damit nicht einverstanden seien, werde er den Geschäftsanteil der Genossenschaft kündigen.(Zu erwähnen sei auch, das sämtliche Anteilsraten, die bishin eingezahlt worden sind, von meiner Frau bezahlt wurden).
Ich teilte dem Treuhänder mit, das dies nicht möglich sei, da mir als ALG2 Empfänger nicht die finanziellen Mittel zu Verfügung stehen und mir im Erstgespräch auch gesagt wurde, das diese Anteile nicht mit in die Insolvenzmasse fallen, da wie o.g. noch nicht abgezahlt.
Ende November letzten Jahres habe ich die Anteile auf meine Frau übertragen, da ich mir eine eigene Wohnung gesucht habe, dies aber nur möglich ist, wenn ich bei der Genossenschaft als Mieter austeige.
Im März 2013 kam dann wieder ein Schreiben vom Treuhänder. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, das
ich bei Verfahrenseröffnung Inhaber der Anteile war und es auch nichts ändert, wer die Anteile eingezahlt hat. Die Übertragung der Anteile an meine Frau erfolgte während des eröffneten Verfahrens. Der Treuhänder bittet nun um Überweisung der bis zum März 2013 eingezahlten Anteile.
Nach einem kurzem telefonat mit dem Treuhänder teilte ich diesen nun abermals mit, das mir/uns im Erstgespräch etwas anderes bzgl der Anteile erzählt wurde. Auch sei es belegbar, das nmeine frau die Anteile eingezahlt hat. Desweiteren ist es mir nicht möglich, den Betrag zu zahlen auf grund meiner finanziellen Verhältnisse.
Das Antwortschreiben kam nun direkt vom Amtsgericht, welches für das Verfahren zuständig ist. Ich wurde darauf hingewiesen das die Gläubiger die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, wenn Vermögen dem Gläubigerzugriff entzogen wurde. Dies könnte bei mir der fall sein, da ich nach verfahrenseröffnung über Vermögen (Anteile) verfügt habe, diese aber nicht der Masse zugeflossen sind. Ich werde nun letzmalig aufgefordert, die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Anteile zu zahlen. Nach fruchlosem Ablauf werde der Rechspfleger des AG einen Schlusstermin für das vereibfachte Insoverfahren bestimmen.

Im ersten Schreiben des Treuhänders bezüglich der Anteile im letzten Jahr war noch von einer anderen Summe die Rede. Meine Frau hat ja nun wietrehin monatliche Raten für die Anteile gezahlt, somit ist auch der Genossenschaftsanteil gestiegen. Welche Summe zählt denn nun, die aus dem ersten Schreiben aus dem Jahr 2012 oder den Betrag der nun mittlerweile im April 2013 erreicht wurde? Ich bin auch der meinung das ich absolut falsch beraten wurde bezüglich der Anteile. Ich habe mich fest drauf verlassen, was der Treuhänder im Erstgespräch sagte, da dies meine bis dato größte Sorge war.
Ich beziehe ALG2, nicht mal eine Ratenzahlung ist mir möglich. Jeden Cent dreh ich dreimal um. Und leien möcht ich mir auch nix. Sinn und Zweck ist es irgendwann aml schuldenfrei zu sein und nicht neue Schulden anzuhäufen.
Hat einer nen Rat oder Tipp für mich??

MFG Matze
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Der_Alte

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Re: Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder
« Antwort #1 am: 16. April 2013, 14:22:29 »

Ich bin der Meinung, die Rechtslage ist eindeutig, aber auch falsch angefasst worden.

Die Genossenschaftsanteile gehören der Masse, also hätte der Treuhänder, nachdem Sie ihm mitgeteilt haben, dass Sie diese nicht durch eigene Beträge herauszahlen wollten, selbst bei der Genossenschaft kündigen müssen. Er hat insoweit nach meiner Auffassung keinen Anspruch gegen Sie, sondern nur gegenüber der Genossenschaft.
Die von Ihnen veranlasste Übertragung der Genossenschaftsanteile war nichtig, weil Sie nicht mehr über Vermögen, das zur Masse gehört, verfügen können und konnten. Auch diesen Vorgang hat der Treuhänder mit der Genossenschaft zu klären.

Insoweit liegt m.E. auch das Gericht falsch, wenn es Sie dazu auffordert, Zahlungen zur Insolvenzmasse zu leisten.
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Matze 78

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Re: Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder
« Antwort #2 am: 16. April 2013, 14:27:33 »

Gibts dazu irgendwelche Rechtssprechungen oder Gesetztestexte? Kann das ja so schlecht begünden.

gruß
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Der_Alte

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Re: Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder
« Antwort #3 am: 16. April 2013, 18:58:38 »

Die Massezugehörigkeit ergibt sich aus § 35 InsO, die Kündbarkeit aus § 73 GenG, Dazu gibt es ein BGH Urteil vom 19. 3. 2009 - IX ZR 58/08
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Insokalle

Re: Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder
« Antwort #4 am: 16. April 2013, 20:01:52 »

Die Folge davon ist das Verbot, über massezugehörige Gegenstände zu verfügen (§ 80 InsO). Das steht auch im Eröffnungsbeschluss. Die Anteile hätten also nicht auf die Frau übertragen werden dürfen. Diese Verfügung ist absolut unwirksam (§ 81 InsO) aber nicht nichtig. Das müsste bedeuten, der Verwalter kann die Anteile von der Frau herausverlangen.
Ob diese ominösen Vereinbarungen dagegen sprechen könnten, ist schwer zu sagen, da zu unspezifisch.

Wenn die Frau die Anteile wieder raurücken muss, hat sie einen Ersatzanspruch gegen Sie. Das ist eine Neuschuld, die bezahlt werden muss.
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Der_Alte

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Re: Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder
« Antwort #5 am: 16. April 2013, 22:04:21 »

Ich bin kein Jurist; aber auch die Frau ist in Insolvenz und konnte damit die Anteile auch nicht wirksam entgegen nehmen ?! Da der TH für beide derselbe ist, muss er es m.E. auseinanderrechnen.
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Insokalle

Re: Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder
« Antwort #6 am: 17. April 2013, 10:43:16 »

Oh, an die Pleite der Ehefrau habe ich gar nicht mehr gedacht. Dann scheint es richtig schön kompliziert zu werden. Kann der Verwalter dann die Anteile sozusagen von sich selbst verlangen? Von einem Verfahren zum anderen? Dann verwertet er und der Erlös landet in der Masse des Mannes. Wenn ein Ersatzanspruch der Frau gegen den Mann besteht wegen der Zahlungen, dann gehört dieser zur Masse der Frau. Kann dann der Verwalter der Frau einen Anspruch gegen den Mann als Neuschuld geltend machen? Oder hilft es, wenn man eine Schenkung annimmt?


Mir ist über Nacht noch ein anderer Punkt eingefallen, der vielleicht auch möglich ist. Wenn der Mann sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet und danach sieht es aus, dann gibt es ja die Möglichkeit der vereinfachten Verwertung nach § 314 InsO. Das Gericht ordnet auf Antrag des TH an, dass von der Verwertung abgesehen wird. Gleichzeitig setzt es dem Schuldner eine Frist, innerhalb der der Schuldner den Gegenwert der Masse an den TH zahlen muss. Wird nicht fristgemäß gezahlt, droht Versagung der RSB. Darauf muss das Gericht hinweisen.
Einen solchen Hinweis hat das Gericht anscheinend gegeben. Das könnte eben auf § 314 InsO hindeuten. Dann ist aber wirklich Eile auf Seiten des Schuldners geboten.

Meiner Meinung nach muss er sich schnell hinsetzen und die ganze verbockte Geschichte mal sauber aufarbeiten und ggf. prüfen lassen, welche Variante hier nun vorliegt. So oder so scheint er zahlen zu müssen. Vielleicht geht das in Raten o.ä.

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sinagirl

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Re: Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder
« Antwort #7 am: 19. April 2013, 17:08:01 »

Was ich persönlich nicht verstehe, ist die Tatsache wenn jemand in heutiger Zeit eine Wohnung anmietet, das diese durch
eine Sicherungsleistung vom Mieter in Form einer Kaution/Genossenschaftsanteile bezahlt werden muß!
In diesen Fall nimmt man die Anteile zur Masse. Der Vermieter kann den Mieter dann Kündigen??? :dntknw:

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sinagirl

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Re: Genossenschaftsanteile und Probleme mit Treuhänder
« Antwort #8 am: 19. April 2013, 17:21:59 »

Was ich persönlich nicht verstehe, ist die Tatsache wenn jemand in heutiger Zeit eine Wohnung anmietet, das diese durch
eine Sicherungsleistung vom Mieter in Form einer Kaution/Genossenschaftsanteile bezahlt werden muß!
In diesen Fall nimmt man die Anteile zur Masse. Der Vermieter kann den Mieter dann Kündigen??? :dntknw:


@Matze. Da gibt es leider keinen anderen Rat. Auch Menschen die arbeiten gehen haben oft genauso viel wie ein Hartz4 Empfänger unter dem Strich raus. Ich kenne genügend Menschen die auch arbeitslos sind und trotzdem in kleinen Raten was abzahlen können.
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