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Autor Thema: Haftet der TH für Mietvertrag während der Inso???  (Gelesen 2289 mal)

Biene72

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Haftet der TH für Mietvertrag während der Inso???
« am: 08. Juni 2007, 22:38:39 »

Hallo,

noch so ne schlaue Frage.... :biggrin: das Insolvenzverfahren wurde jetzt eröffnet....wenn ich in einem Monat einen Mietvertrag unterschreibe(die Inso ist da aber noch nicht abgeschlossen), wird dann der Vermieter über die Inso vom TH informiert? ich denke nicht oder? nur wenn der Mietvertrag vor Eröffnung der Inso gemacht wurde...ist das richtig?

und nochmal wg. Telefon....meine Mutter möchte die 30 € für uns bezahlen die noch ausstehen, damit wir keine Schwierigkeiten bekommen in der neuen Wohnung einen Anschluß zu bekommen...kann sie das machen? wir haben es ja dann nicht bezahlt und die Telefongesellschaft ist auch kein Gläubiger von uns, wäre es dann aber wenn wir das nicht bezahlen würden...bisschen kompliziert das ganze....möchten aber nicht, das meine Mutter dann Schwierigkeiten bekommt wenn sie uns das bezahlt hat, oder wir dann keine RSB bekommen wg. Gläubigerbegünstigung oder so....
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Feuerwald

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Re: Haftet der TH für Mietvertrag während der Inso???
« Antwort #1 am: 08. Juni 2007, 22:51:20 »

der neue Mietvertrag ist nicht Teil des Insolvenzverfahrens.   Der IV/TH haftet nicht. kaution könnte ebenso eine dritte Personen stellen.

Laufende Dauerschuldverhältnisse wie Strom, Miete,  Telefon sollten weiter erfüllt werden, diese bestehen weiter.  Wenn Ihre Mutter einspringen will, ok, dann aber von deren Konto oder postbar einzahlen, nicht über Ihr Konto, denn solche "Schenkungen" wären evtl. massezugehörig. Wobei das ganz recht absurd ist.

Gruss
Feuerwald

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hope2014

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Re: Haftet der TH für Mietvertrag während der Inso???
« Antwort #2 am: 12. Januar 2009, 01:15:10 »

ich weiss, das Thema ist uralt, aber ich denke meine Frage passt gut:
Laufende Dauerschuldverhältnisse wie Strom, Miete,  Telefon sollten weiter erfüllt werden, diese bestehen weiter.
darf/muss ich denn dann also direkt *nach* Eroeffnung des Verfahrens die letzten beiden Telefonrechnungen zahlen, die noch offen sind, oder darf ich das nicht?

Klar, ich koennte sagen "is' nich wg. Inso" aber dann sperren die mir ja alles, das will ich ja auch vermeiden.

h.
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