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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: heizung wird abgestellt  (Gelesen 2192 mal)

heidi 1970

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heizung wird abgestellt
« am: 11. September 2010, 19:37:39 »

Hallo an Alle

Ich bin neu hier und hätte ene Frage

Mein Vermieter ist insolvent gegangen.

Ich überweise schon seit zwei Monaten die Miete an den Ins.Verwalter.

Jetzt kommt der Vermieter auf mich zu, er wohnt im gleichen Haus und sagt ich solle ihm für die Heizung geld zahlen ansonsten stellt er sie ab.
Er behauptet das das Öl im Tank ca 8000 l ,nicht ihm sondern seinem Bruder gehört der es ihm unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat.
Wenn er Ihm nicht monatlich dieses abbezahlt dann pumpt er es wieder ab.

Der Insolvenzverwalter würde sich weigern diese Öl zu bezahlen.

Was soll ich tun ?
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fungun

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Re: heizung wird abgestellt
« Antwort #1 am: 11. September 2010, 21:25:24 »

Mhh wenn das eintreten würde, aufjeden fall die Miete mindern... denke 20% sind da angemessen ...

Ansonsten hast du das doch eigentlich mit den Nebenkosten schon bezahlt ?!?!

Weiter kann ich dazu nichts sagen .. ist eine blöde Situation

Dein Vermieter hat doch ein Nagel im Kopf ! Würde mir eine neue Wohnung suchen!
« Letzte Änderung: 11. September 2010, 21:37:58 von fungun »
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heidi 1970

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Re: heizung wird abgestellt
« Antwort #2 am: 11. September 2010, 22:12:21 »

Ich wohne schon Jahre hier und möchte auf keinen Fall ausziehen.
Noch ist die Heizung und Warmwasser nicht abgestellt.Ich habe noch eine Frist bekommen bis Ende des Monats.
Ich bin geneigt die Miete an den Verwalter zu kürzen und dem Vermieter diesen Betrag zukommen zu lassen.
Nur kenne ich die Rechtslage nicht .Vielleicht fordert der Ins. verw. den Betrag nach.
Ich habe gehört dass der Verwalter jetzt für die Heizung zuständig ist. Er kann uns ja nicht im kalten sitzen lassen oder ?

Der Eigentümer des Hauses ist gerade dabei alle möglichen Gegenstände aus dem Haus zu schaffen die angeblich seinem Bruder gehören.Dem traue ich zu das er die Heizung wirklich abstellt.
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fungun

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Re: heizung wird abgestellt
« Antwort #3 am: 11. September 2010, 22:28:22 »

HEHE das wird wohl alles seinem Bruder gehören wenn der so weiter macht *g inklusive der Heizkörper und Amaturen im Badezimmer

Nee Spaß bei Seite lustig ist das nicht, aber
Zitat
Er kann uns ja nicht im kalten sitzen lassen oder ?
Wenn er es darauf anlegen will JA

Zitat
Ich bin geneigt die Miete an den Verwalter zu kürzen und dem Vermieter diesen Betrag zukommen zu lassen.

Den einbehaltenen Betrag darfts du dem Vermieter nicht zukommen lassen bzw. er muss diesen wieder an den TH abgeben ! Also würde ich Ihn einfach behalten sonst würde die Minderung sowieso keinen Sinn ergeben.

Zitat
Ich habe gehört dass der Verwalter jetzt für die Heizung zuständig ist

Das glaube ich nie im Leben! das ist Sache des Vermieters!

Sorry aber Online nach einer Lösung zu suchen, wo es jederzeit passieren kann dass man ohne Heizung und Warmwasser leben müsste würde ich vor Ort einen Anwalt aufsuchen und ohne zu zögern auch eine neue Bleibe suchen.

Außerdem dachte ich immer das man alle Gläubiger angeben muss wenn man PI geht?!
Also müsste die Forderung gegen seinen Bruder ja auch zur Tabelle angemeldet sein ?!? Reine Theorie :D
« Letzte Änderung: 11. September 2010, 22:31:49 von fungun »
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Pauli

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Re: heizung wird abgestellt
« Antwort #4 am: 12. September 2010, 09:41:50 »

Wenn Du an den Inso-Verw. die Miete und NK bezahlst, würde ich
diesen doch erst einmal in Kenntnis setzen und nachfragen, ob dies
seine Richtigkeit hat, bevor du irgendetwas im Alleingang unternimmst.
Wenn das kein Ergebnis bringt, dann würde ich auch zum RA gehen!
Das Dein Vermieter alles rettet, was geht, ist doch klar!

Vielleicht meldet sich ja hier auch noch jemand, der die Rechtslage genau kennt!
« Letzte Änderung: 12. September 2010, 09:43:33 von Pauli »
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Insokalle

Re: heizung wird abgestellt
« Antwort #5 am: 12. September 2010, 11:42:42 »

Der Vermieter (=Schuldner) hat gar nichts zu bestellen und erst recht kein Geld zu verlangen, denn mit Verfahrenseröffnung hat er die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verloren. Mit Eröffnung gehören Immobilie nebst Zubehör etc. zur Insolvenzmasse (zunächst mal auch das Heizöl). Sofern der IV die Immobilie nicht freigegeben hat und offenbar hat er dies nicht, ist der IV Ansprechpartner. Der Vermieter hat also kein Recht zum Abstellen der Heizung. Das wäre m.E. verbotene Eigenmacht. Setzen Sie ihn Ihrerseits unter Druck.

Wenn jetzt der Bruder meint, er habe Rechte an dem Heizöl, muss er diese beim IV anmelden und nachweisen. Kann er das nicht, hat er Pech gehabt. 
Den Fall würde ich dem IV mitteilen, damit er sich dazu äußert.

Notlösung: Die Nebenkosten bei Gericht hinterlagen.
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heidi 1970

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Re: heizung wird abgestellt
« Antwort #6 am: 12. September 2010, 16:13:14 »

Ich werde morgen mal mit dem Verwalter sprechen.
Heute sagte mir der Vermieter dass das mit dem Verwalter schon geklärt sei. Er hätte ihm eine Lieferbescheinigung seines Bruders wegen des Öls vorgelegt woraus zu erkennen wäre dass dem Bruder das Öl solange gehört bis es bezahlt sei.Somit gehöre es anscheinend nicht zur Insolvenzmasse.
Anscheinend hat er dies auch mit anderen Gegenständen so gemacht, denn ich habe beobachtet wie eine Sonnenmarkise, die gesamte Küche  und sogar Türen in einen LKW verladen wurden.Ich habe keinen Einblick in seine Wohnung.Wahrscheinlich ist da nicht mehr viel vorhanden.
Na ja das ist nicht mein Problem.
Zur not müsste ich mit elektrischen Öfen heizen. Nur mit dem Warmwasser wäre es ein grösseres Problem.
Hoffentlich wird das Gebäude schnell verkauft und ich habe dann einen neuen Vermieter.
Aber so wie der sich benimmt wird sich wohl so schnell keiner finden.
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teute

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Re: heizung wird abgestellt
« Antwort #7 am: 13. September 2010, 07:43:01 »

hallo

es ist doch ganz klar.
Sie bezahlen miete und nebenkosten an den IV.
Der muss dafür sorgen das Sie Heizung und  Warmwasser haben.
Ih ehemaliger Vermieter hat damit nichts mehr zu tun.

Hat ja keine Vermögensverwaltung mehr.

teute
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