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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: HILFE!Targobank pfändet während Insolvenz und OHNE Beschluss  (Gelesen 5281 mal)

lolo2010-de

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Hallo zusammen,

am 03.01.2011 habe ich Insolvenz angemeldet und am 24.02.2012 wurde das verfahren aufgehoben und in dem verfahren wird mir die Restschuldbefreiung angekündigt (§ 291 InSO). Masse bei 0 Euro und kein Vermögen.

Bei Citibank hatte ich (im Jahr 2005) ein Girokonto und eine Forderung von 1.800 Euro (Dipo-Kredit 2005) offen, die Forderung wurde von Targobank in dem Insolvenzverfahren angemeldet.

Leider wurde mir mein Guthabenkonto bei Commerzbank wegen SCHUFA und Insolvenz zum 07.08.2012 gekündigt. Daher habe ich erstmal versucht, ein Sparkonto bei Targobank zu eröffen, bis ich eine bank finde,bei der ich ein girokonto eröffnen kann.

Mein Einkommen und das Wohngeld + Kindergeld habe ich auf dem Sparkonto bei Targobank eingezahlt, damit das geld nicht verloren geht.

Heute wollte ich Geld aufheben aber die bank gibt mir nichts und sagte mir, dass die Targobank das Geld gepfändet hat!?
Ich bitte um einen Rat, was ich tun muss, damit ich das Geld zurückbekomme!?
Sie haben mir sogar kein Geld gegeben, um mein Kind (1 jahre alt) Milch zukaufen.

Ich bedanke mich!!
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reader

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Re: HILFE!Targobank pfändet während Insolvenz und OHNE Beschluss
« Antwort #1 am: 09. August 2012, 22:29:50 »

Da hast Du einen schweren Fehler begangen. das geld dürfte weg sein.
Die Targo-Bank ist Insolvenzgläubiger. Als solcher darf sie in der WVP aufrechnen. Das Sparkonto ist im gegensatz zu einem P-Konto nicht geschützt.
Wenn Du für Dein Kind und Dich nichts für den Monat zu leben hast und das auch nicht privat oder über einen Vorschuß geregelt bekommst, sehe ich nur die Möglichkeit, bei der ARGE eine Unterstützung wegen akuter Notlage zu bekommen. Dies wird zwar mit Sicherheit nur in darlehnsform gewährt, aber immerhin erstmal etwas geld.
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lolo2010-de

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Re: HILFE!Targobank pfändet während Insolvenz und OHNE Beschluss
« Antwort #2 am: 09. August 2012, 22:34:03 »

Aber von Jobcenter kann ich nichts bekommen, da ich Student bin.
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Claus123

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Re: HILFE!Targobank pfändet während Insolvenz und OHNE Beschluss
« Antwort #3 am: 10. August 2012, 07:40:17 »

Claus-seit 1 Monat mit erteilter RSB

Schwerer Anfängerfehler!  Dein Geld musst Du immer in Sicherheit bringen. Doch nicht etwa bei den Banken,welche zu Deinen Gläubigern gehören!! Das Geld ist futsch-bekommst nichts wieder.
Und das mit der Milch-das interessiert keine Bank,ich will nicht hartherzig sein,aber so brauchst Du bei den Banken nicht auf die Tränendrüse drücken.
Nicht jammern-in Zukunft schlauer sein-auch die Banken können überlistet werden!
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lolo2010-de

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Re: HILFE!Targobank pfändet während Insolvenz und OHNE Beschluss
« Antwort #4 am: 10. August 2012, 07:45:19 »

Guten Morgen, ich dachte immer, dass sie nach # 89 INsO nicht pfänden dürfen?
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lolo2010-de

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Paula41

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Re: HILFE!Targobank pfändet während Insolvenz und OHNE Beschluss
« Antwort #6 am: 10. August 2012, 08:29:05 »

Hallo,

das Verfahren ist aber aufgehoben, deshalb darf jetzt wieder aufgerechnet werden.

Da hilft wohl nur noch das Sozialamt. Und verhindern Sie auf jeden Fall, dass dort nochmals Geld eingeht. Übrigens habe ich vor Jahren ein Konto bei der Commerzbank bekommen, obwohl ich gleich gesagt habe, das es zu Pfändungen kommen kann.

mfg
Paula41
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lolo2010-de

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Re: HILFE!Targobank pfändet während Insolvenz und OHNE Beschluss
« Antwort #7 am: 10. August 2012, 19:54:23 »

Hallo, Vielen Dank für die Antworten.

heute war ich bei meinem TH und einem Rechtsanwalt. Die beiden haben auch gesagt, dass die Targo-Bank nicht so einfach pfänden darf. DEr Th sagte mir, dass diese Bank mit solchen Sachen bekannt ist und sie haben den TH sogar nicht mal mitgeteilt, dass sie pfänden!
Mir wurde auch gesagt, dass
die Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen, das dem Schuldner nach der Abtretung an den Treuhänder verbleibt oder das er neu erwirbt, während der Wohlverhaltenszeit
unzulässig (§ 294 Abs. 1 InsO) sind. Abtretungen und vertragliche Verpfändungen der Bezüge verlieren ihre
Wirksamkeit zwei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 114 Abs. 1, 3 InsO)Zulässig bleibt die Zwangsvollstreckung für neue Gläubiger, deren Forderungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind. Sie können auf das pfändbare Vermögen des Schuldners zugreifen.

Mein Rechtsanwalt hat bei Targo-Bank angerufen dann sagten die, dass die INSO-Abteilung der bank eine Freigabe von TH braucht und meine Sozial-Bescheide. ich habe das schreiben vom TH und die Bescheide nach Duisburg gefaxt, dann bekomme ich einen Anruf von der Bank- Insolvenz-Abteilung-. Die meinten auskulanz würden die erstmal 50% von meinem Geld zurückzahlen aber wenn ich die Rest haben will, dann muss ich nachweisen,woher das Geld stamm und ich muss für jeden CENT nachweis haben,genau so wurde mir telefonisch gesagt (OBWOHL ich alles gefaxt habe) oder ich sollte klagen!
Nach Rücksprache mit meinem RA werde ich die Bank am Montag klagen.
P.S. Ich habe Frau Frisch angerufen aber leider war sie weg aber eine Beschwerde wurde aufgenommen aber mal gucken, was die Bank damit macht.
Gruß
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Feuerwald

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Re: HILFE!Targobank pfändet während Insolvenz und OHNE Beschluss
« Antwort #8 am: 10. August 2012, 20:05:29 »

Abtretungen und vertragliche Verpfändungen der Bezüge verlieren ihreWirksamkeit zwei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 114 Abs. 1, 3 InsO)

-> es wird weder gepfändet noch werden Rechte aus einer Abtret5ung geltend gemacht. Die Bank rechnet mit Forderungen auf, was zulässig ist. Seit Wegfall des § 55 SGB I zum 01.01.2012 scheint das auch für "unpfändbare"  Sozialleistungen statthaft zu sein, wobei ich das ehrlich gesagt auch nicht einsehen würde. Schutz bietet hier nur die Umwandlung in ein P-Konto und der Versuch auf die Sperrfrist des § 835 Abs. 2 ZPO zu verweisen.  Im Fall eines P-Kontos wäre die Aufrechnung mit Sozialleistungen nicht statthaft. Fraglich ob sich ein Sparkonto in ein P-Konto wandeln lässt.


Mein Rechtsanwalt hat bei Targo-Bank angerufen dann sagten die, dass die INSO-Abteilung der bank eine Freigabe von TH braucht und meine Sozial-Bescheide.

- so ein Unsinn, aber OK, wenn das haben wollen


woher das Geld stamm

- das kommt noch hinzu. Es war eine Bareinzahlung. 


und ich muss für jeden CENT nachweis haben, genau so wurde mir telefonisch gesagt (OBWOHL ich alles gefaxt habe) oder ich sollte klagen!

- Weisen Sie nach. Das werden vor Gericht ohnehin tun müssen.


Nach Rücksprache mit meinem RA werde ich die Bank am Montag klagen.

- versuchen und evtl. doch beim Sozialtamt bzw. Jobcenter wegen akuter Notlage vorsprechen.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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