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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ich hab die Schulden, er ist in der Insolvenz und kauft ein Haus!  (Gelesen 2421 mal)

Harmonyy

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Guten Abend,

weiss gerade nicht wo mir der Kopf steht.

Bin seit einigen Jahren von meinem Ex Partner getrennt. Er hat mir ein Haufen Schulden hinterlassen, was ich aber selbst schuld war. Ich war damals halt jung und naiv.

Er unterschrieb mir, den Betrag in Raten zurück zu zahlen. Es handelt sich um 20.000 Euro!!!

Natürlich zahlte er nicht und alles ging vor Gericht, ich bekam Recht... dann meldete er Insolvenz an (2010).
Ich stellte mich damals nicht bei der Insolvenz an, da mir auch leider das Geld ausging. Ich stand mit einem Haus alleine da und hatte nicht viel verdient. Die Anwaltskosten und die Kosten der Gläubiger sprengten damals meinen Rahmen....

Das Haus war damals nur gemietet.

Nach unserer Trennung heiratete er sehr schnell und seine Firma lief über seine Frau, obwohl diese von Programmierung keine Ahnung hat.
Auch in den Gerichtsverhandlungen ging es oft um das Thema "Strohfrauen", davon war ich auch eine...

Vor einem Jahr habe ich erfahren, dass er endlich mal eine normale Arbeitsstelle angenommen hat. Dennoch zahlte er für seine Kids (nicht unsere, Ehe vor unserer Zeit) keinen Unterhalt.

Nun habe ich erfahren, dass er ein Haus gekauft hat! Ich finde das unfassbar!!! Wie kann man sich sowas in der Insolvenz leisten? Darf man das überhaupt?

Liebe Grüße
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elga

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Re: Ich hab die Schulden, er ist in der Insolvenz und kauft ein Haus!
« Antwort #1 am: 24. Januar 2014, 21:52:20 »

ja, über strohmänner/frauen geht alles.
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Der_Alte

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Re: Ich hab die Schulden, er ist in der Insolvenz und kauft ein Haus!
« Antwort #2 am: 25. Januar 2014, 10:00:29 »

Wenn er Arbeit hat und keinen Unterhalt zahlt kann man ihn trotz Insolvenz pfänden lassen. Da wird dann auch in den sonst nicht pfändbaren Teil vollstreckt. Nehmen Sie sich dazu passend einen Anwalt, Prozeßkostenhilfe dürfte Ihnen wohl zustehen.
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nix-mit-inkasso

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Re: Ich hab die Schulden, er ist in der Insolvenz und kauft ein Haus!
« Antwort #3 am: 26. Januar 2014, 12:33:39 »


Liebe Grüße

Hallo

Es geht also um 20.000€ die Ihr Ex nicht Vertragsgemäß an Sie  zurück zahlt. Richtig?

Unterhalt für die Kinder geht vor allen anderen Forderungen, auch vor Ihren 20.000€. Das ist so.

Aber:
Wie alt sind denn seine Kinder aus der vorangegangenen Beziehung und wie viele Kinder hat Ihr EX-Mann.
Unterhalt muß er zahlen bis die Kinder eigenes Geld verdienen (und wenn ich da richtig liege, bis zum 25ten Lebensjahr, wenn sie kein eigenes Einkommen haben).

Wenn ihr Ex in 2010 in die Insolvenz gegangen ist, hat er oder haben Sie die 20.000€ zur Tabelle angemeldet?
Wenn Sie das versäumt haben dann siehts nicht gut aus.

Wenn Ihr Ex sich ein Haus kaufen kann, denn hat er Geld. Das heist seine Gläuber sind alle befriedigt worden und dann wären sie jetzt auch an der Reihe, ihr Geld zu bekommen.

Aber diese Variante mag ich nicht so recht glauben.
Das klingt alles zu schön!

Ich denke "Der Alte" hat recht.

Ihr Ex war Selbstständig. Das heist, das er in der Regelinsolvenz ist und dann könnte es sein, das der Insolbenzverwalter seine Firma auf den Namen seiner neuen Frau weiter laufen läst, um die Firma weiter am leben zu lassen.
Es ist heute so, das die Firmen nicht mit aller Gewalt zerschlagen werden, sondern das ihnen die Möglichkeit gegeben wird, wieder neu anfangen zu können, weiter zu machen. Hintergrund dieser Praxis ist, das dadurch Arbeitsplätze erhalten bleiben, bzw. der Versuch unternommen wird.

Da Sie nun schreiben, das Sie erfahren haben das Ihr Ex nun eine normale Arbeit angenommen hat, läst darauf schließen, das die Firma wohl nicht mehr besteht.
Das sind aber alles nur Vermutungen.

Jetzt noch mal ein paar Zeilen zu der Insolvenz und dem Unterhalt!

Bei der Insolvenz werden alle Unterhaltverpflichtungen vor der Pfändung an die Gläubiger gestellt. Man will damit erreichen das der Unterhalt für die Unterhaltsberechtigten Vorrang hat, bevor die Gläubiger ihre Forderungen realisieren. Wenn die Pfändungsgrenze festgesetzt worden ist, kann auch unterhalb dieser Grenze gepfändet werden, aber nur für den Unterhalt der Anspruchsberechtigten bis zur Grenze des eigenen Selbstbehaltes. Das sind zur Zeit knapp 1000 Euro.


Nix mit Inkasso

« Letzte Änderung: 26. Januar 2014, 12:36:01 von nix-mit-inkasso »
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Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

Henry Ford
Gründer Ford Motor Company
 

Insokalle

Re: Ich hab die Schulden, er ist in der Insolvenz und kauft ein Haus!
« Antwort #4 am: 27. Januar 2014, 19:28:23 »

Das bedarf näherer Erläuterung. Die Unterhaltsschulden vor Verfahrenseröffnung sind ganz normale Insolvenzforderungen. Dafür gibt es keine Vorrechte. Man könnte allenfalls überlegen, ob man diese Schulden als Forderung aus unerlaubter Handlung anmelden kann. Wird dies so festgestellt, würden sie nicht unter die RSB fallen.

Wird nach Verfahrenseröffnung lfd. Unterhalt nicht gezahlt, kann man trotz Insolvenzverfahren in den Teil der Bezüge vollstrecken, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist (§ 89 InsO).

Abgesehen davon, würde ich mir keine Gedanken darüber machen, wo er wohnt usw. Dass er die Hütte nicht selbst finanziert, dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit feststehen. Haken Sie die Vergangenheit ab und schauen Sie in die Zukunft.

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