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Autor Thema: IK-Insolvenzverfahren - Neuer Beschluss - Hilfe  (Gelesen 1954 mal)

Mauselxl

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IK-Insolvenzverfahren - Neuer Beschluss - Hilfe
« am: 08. Juli 2010, 17:50:24 »

Liebes Forum,
heute habe ich mal wieder bzgl. meines Insolvenzverfahrens einen Brief vom Amtsgericht bekommen.
Ich versteh da wirklich immer nur Bahnhof, Koffer klaun  :rougi:
Vielleicht kann mir den Inhalt jemand erkären.
mein Verfahren IKxxxx wurde am 27.01.2010 eröffnet. Seit dem datum wird bei mir der Lohn bepfändet. Nun folgender Brief:
Amtsgericht XXXX
Beschluss
"In dem Verfahren der X. YYYYY wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§§ 177 Abs. 1 InsO)
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§§ 177 Abs. 1 InsO)entspricht, ist der 01.09.2010. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht XXXX niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Muss ich jetzt was machen? Heißt das, das sich noch andere Gläubiger gemeldet haben, die ich beim Verfahreneröffnung nicht angegeben habe...
Kann eigentlich nicht sein. War sehr überschaubar bei mir.  5 Gläubiger waren es.
Ein Inkassobüro hatte mich auch wegen dieser vbuH angezeigt. Da habe ich aber sofort schriftlich einen Widerspruch eingereicht.
Bitte liebe Experten helft mir.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG
Mauselxl
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lenchik22

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Re: IK-Insolvenzverfahren - Neuer Beschluss - Hilfe
« Antwort #1 am: 08. Juli 2010, 19:28:22 »

Es heißt eigentlich nur, dass Ihr Verfahren eröffnet ist. Die Sätze mit den Forderungen sind immer drin und beziehen sich eigentlich auf die Gläubiger (also die müssen was tun, nicht Sie).

Einfach abwarten, bis sich der TH meldet. Wenn wieder so ein Antrag wegen unerlaubter Handlung kommt, Widerspruch einlegen, ansonsten müssen Sie nichts tun.

Grüße
Lena
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Fallera

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Re: IK-Insolvenzverfahren - Neuer Beschluss - Hilfe
« Antwort #2 am: 08. Juli 2010, 21:02:29 »

Das ist nicht ganz richtig!

§177 Abs. 1 sagt:

(1) Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet, so hat das Insolvenzgericht auf Kosten des Säumigen entweder einen besonderen Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Für nachträgliche Änderungen der Anmeldung gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

Das ist kein Schreiben zur Eröffnung des Verfahrens!

Momentan ist aber dennoch nichts zu tun! Abwarten.

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Kurt Cobain
 

lenchik22

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Re: IK-Insolvenzverfahren - Neuer Beschluss - Hilfe
« Antwort #3 am: 08. Juli 2010, 21:08:42 »

Ach so, habe so verstanden, dass in dem Schreiben auch drin stand, dass das Verfahren am xx eröffnet wurde...

Mein Fehler...
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