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Autor Thema: Inso beantragt - jetzt erneute Kontopfändung  (Gelesen 2028 mal)

oldsusy

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Inso beantragt - jetzt erneute Kontopfändung
« am: 09. Oktober 2008, 07:50:50 »

Guten Morgen,

vor 2 Wochen haben mein Mann und ich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und gleichzeitig Vollstreckungsschutz nach § 21 InsO beantragt.
Noch haben wir nichts gehört.
Vor einigen Wochen hat der Gläubiger einen Beschluss erwirkt, dass die gemeinsamen, minderjährigen Kinder und ich von der Unterhaltsberechtigung meines Mannes ausgeschlossen werden. Sofortige Beschwerde haben wir eingereicht, sodass noch keine Rechtskraft eingetreten ist!
Gestern kam nun ein Brief von der Bank, bei der ich ein Girokonto eröffnet hatte.....es wurde mit sofortiger Wirkung aufgrund einer Pfändung dicht gemacht.
Da ich wegen der Konto-Eröffnung natürlich zur Aktualisierung der EV geladen wurde, war klar, dass die Pfändung in naher Zukunft bei der Bank eintrifft.
Nur ist der Umgang mit unserem Amtsgericht nicht immer so einfach ( je nach Rechtspfleger ) und ich habe vorsorglich die Zahlung meines Gehaltes auf das Konto eines unbeteiligten Dritten veranlasst.

Auf dem jetzt gepfändeten Konto sind 4,50 €.....es war ja auch Quartalsabschluss!

Sollte ich dieses Konto jetzt vom Amtsgericht freigeben lassen, oder darauf warten, dass das Verfahren irgendwann eröffnet wird und es durch den IV freigeben lassen? Ehrlich gesagt habe ich zur Zeit nicht vor, mein Gehalt wieder auf mein Konto überweisen zu lassen! Oder kann man mir einen Strick daraus drehen, dass das Gehalt auf ein anderes Konto geht?
Ich habe hier im Forum in dieser Beziehung schon oft von einem Herausgabeanspruch gelesen...aber so richtig verstanden habe ich es noch nicht.

Vielleicht kann mir ja jemand aus dem Forum auf die Sprünge helfen!

Liebe Grüße und einen angenehmen Tag!

OldSusy
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oldsusy

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Re: Inso beantragt - jetzt erneute Kontopfändung
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2008, 13:58:13 »


Eigentlich hat sich mein Beitrag von heute morgen so gut wie erledigt!

Habe gerade in den Bekanntmachungen gelesen, dass die Inso-Verfahren gestern eröffnet wurden!

Trotzdem würde mich noch interessieren, was es mit dem Herausgabeanspruch auf sich hat ( s. vorheriger Beitrag )!

Bis bald,

OldSusy

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MissTraut

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Re: Inso beantragt - jetzt erneute Kontopfändung
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2008, 18:57:13 »

Huhu Du,

du solltest das Konto freigeben lassen. Es ist in jedem Falle besser, wenn Dein Gehalt auch auf Dein Konto gebucht wird. Nun hast Du doch auch nichts mehr zu befürchten. Inso eröffnet und somit trudelt keine Pfändung mehr ein.

LG
MissTraut
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oldsusy

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Re: Inso beantragt - jetzt erneute Kontopfändung
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2008, 19:12:55 »

Huhu zurück,

ich gehe davon aus, dass das Konto meines Mannes durch die Bank in naher Zukunft eingefroren wird. Dann wäre es für den IV vielleicht gleich ein Abwasch, beide freizugeben, bzw. die Freigabe zu veranlassen!

Hatte eh nur vor, bis zur Inso-Eröffnung das Gehalt " umzuleiten "!

Kannst du mir vielleicht etwas zu dem Begriff Herausgabeanspruch sagen? Wer hat diesen Anspruch wem gegenüber bei Zahlung an Dritte?

Kann der IV evtl. Theater machen, weil mein Geld momentan nicht auf mein Konto geht? Ich werde es aus organisatorischen Gründen wohl nicht mehr schaffen, dass mein November-Gehalt schon wieder auf mein Konto geht!

LG
OldSusy
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