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Autor Thema: Insolvenz  (Gelesen 1511 mal)

montag

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Insolvenz
« am: 05. August 2010, 10:56:53 »

Hallo,
mein Mann war 2007/2008 in der Gastronomie Selbstständig. Daraus hat sich jetzt aber im Nachhinein eine Schuldensumme von 8000€ ergeben (Stromnachzahlung, Steuerberater,BGN). Nun hat man ihm Nahegelegt in Insolvenz zu gehen, weil er Privat auch Raten zahlt und wir es uns nicht leisten können noch mehr Raten zu zahlen. Einkommen bei uns: Kindergelg, 400€ Job und ergänzendes ALG2.
Wir zahlen nun schon seit zwei Jahren bei zwei großen Versandhändlern Raten ab (damals haben wir unsere Wohnung eingerichtet) die Restsumme ist jetzt noch ca. 2400€. Am 16.08. haben wir einen Termin bei der Schuldnerberatung und sollen von jedem Gläubiger (privat und selbstständig) mitbringen,damit diese angeschrieben werden. Nun zu meinem Fragen:

1. Mein Mann möchte die Versandhäuser weiter, trotz Insolvenz abzahlen. Geht das, oder müssen wirklich alle Gläubiger angegeben werden? Was passiert wenn man Gläubiger verschweigt?

2. Wie siehts aus, wenn die Versandhäuser mit im Insolvenzverfahren drin sind, können diese dann Ihre Möbel bzw den LCD Fernseher wieder wegnehmen bzw pfänden? Nun der Fernseher hat 800€ gekostet und ist jetzt zwei Jahre alt. Über 2000€ haben wir schon beim Versandhandel abbezahlt......

3. Bis jetzt gab es weder eine EV noch eine Pfändung oder einen Besuch des GV. Außer einem Schufaeintrag und einen gerichtlichen Mahnbescheid (für den Strom)gibt es noch nichts. Muss die EV abgegeben werden bevor man ins Insolvenzverfahren geht? Muss der Gerichtsvollzieher rauskommen?


Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße
Gespeichert
 

paps

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Re: Insolvenz
« Antwort #1 am: 05. August 2010, 19:38:17 »

zu1) Das geht nicht, alle GL müssen aufgelistet und gleich behandelt werden.
        Falschangaben können zur Versagung der RSB führen.
        Möglich wäre, dass Sie mit dem Versandhaus klären, dass Sie in den Vertrag eintreten.
       
zu2) I.d.R. werden Möbel nur dann zurückgenommen, wenn auch nach 2 Jahren ein höherer Wert
        erzielbar ist. Sie sollten mal genau nachschauen, ob nicht durch die ratierliche Zahlung, ev. das eine
        oder andere Stück bereits gezahlt ist.
        Für einen 2 Jahre alten Flat der damals 800,- gekostet hat, lohnt eine Pfändung nicht.
        Ob das Versandhaus aber vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, kann man nicht beurteilen.

zu 3) Nein, eine Inso geht auch ohne vorherige EV.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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