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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz mit oder ohne Anwalt?  (Gelesen 2953 mal)

blauer Schlumpf

  • Gast
Insolvenz mit oder ohne Anwalt?
« am: 16. August 2014, 13:21:30 »

Mein Mann hat die Regelinsolvenz beantragt. Es geht aber jetzt nicht um das Verfahren an sich sondern um die Frage, ob man das lieber doch ohne Anwalt durchzieht.

Denn soweit ich weiß, bekommt der Insolvenzverwalter doch Geld von meinem Mann, was ja noch zusätzlich zu den Schulden abgetragen werden muss. Wie hoch die Kosten sind, weiß ich nicht. Es käme wohl auf die Zahl der Gläubiger an.

Wir haben einen Anwalt seit ca. einem Jahr. Nach ungültiger Kündigung mit Hilfe des Anwalts (kostete ca. 1.000 Euro der Spaß), musste mein Mann weiter im Unternehmen bleiben, es wurde auf einen Verkauf gehofft und hingearbeitet. Erfolgslos. Mein Mann hat sich nur noch weiter verschuldet und ich habe weiter Geld verloren, weil ich ja unsere privaten Sachen zum Großteil irgendwie zahlen musste. Dazu ja noch die KV, die man ja selber zahlen muss, obwohl kein Einkommen durch die Firma da war.

Irgendwie wurde ständig von der Insolvenz abgeraten, das wäre der letzte Ausweg usw. Dann hat man noch mit Müh und Not gestreckt und den 01.07.2014 abgewartet, um sich vielleicht noch 1 Jahr zu sparen, was ja wieder Schulden angehäuft hat, nur um dann letztlich zu erfahren, nachdem der Anwalt dann Ende Juli für meinen Mann Zeit gefunden hatte, dass in seinem Fall ja die Schulden recht schnell abgetragen werden könnten und er vielleicht nach 2 Jahren bereits schuldenfrei sein könnt'.

Irgendwie bin ich doch recht unzufrieden mit der Beratung und frage mich, liegt es an uns? Ist das normal bei Anwälten, wenn es um Insolvenz geht? Jedenfalls mit den Telefonaten, die ja im Laufe des letzten Jahres geführt wurden und irgendwie immer sehr lange dauerten, wir am Schluss aber doch nie so richtig schlau gewesen sind, haben wir jetzt ne Rechnung von über 3.000 Euro an der Backe. Ausgestellt ist sie auf Eheleute X und X und ich solle auch mit unterschreiben. Als Begründung gibt er an, er könne es sonst nicht so günstig machen. Abgesehen davon, dass einfach nur der Betrag dasteht und keine detaillierteren Infos, wie sich die Kosten nun genau zusammensetzen.

Hinzu kommen dann wohl noch die Kosten, die mit der eigentlichen und endlich mal stattfindenden Einleitung der Insolvenz auf uns zukommen werden. Bisher hat er uns nach dem Gespräch den Eröffnungsantrag mitgegeben, den mein Mann ausgefüllt wieder an ihn zurückgegeben hat. Er hat es dann beim Gericht abgegeben. Ein Formular hat er noch vergessen, da auf der Gerichtsseite das wohl noch nicht aktuell war. Das musste mein Mann dann nachreichen und alles verzögert sich nochmal um 1 Woche.

Ich frage mich, ob das nicht noch arg teuer werden wird, wenn das über den Anwalt läuft. Er wurde uns von jemandem empfohlen, der eine Verbraucherinsolvenz mit ihm gemacht hat. Er ist ja Fachanwalt für sowas. Daher ist man auch erst mal vertrauensselig, doch langsam frage ich mich, ob man hier wieder nur veräppelt wird.

Den einen Wisch, den mein Mann nachreichen musste, hat er gefragt, ob man das beim Gericht auch einwerfen kann. Der Anwalt wollte es wohl lieber selber einreichen und so hat er's zu ihm gebracht. Das wäre halt nicht so gut, es dort einzuwerfen oder wie er das begründet hat. Er wäre ja sowieso öfter dort. Das hört sich auch alles immer schön an, ist aber in Wirklichkeit wahrscheinlich leicht verdientes Geld für den Anwalt.

Frage jetzt: Wenn das Verfahren eröffnet ist und der Insolvenzverwalter auf den Plan tritt, ist dann eine anwaltliche Betreuung noch sinnvoll? Wenn ich mir vorstelle, dass man da auch mal ruckzuck am Ende vielleicht 10.000 Euro alles in allem an den zahlen soll? Kann es schlecht einschätzen.

Die Auseinandersetzung mit der GbR steht ja noch an und der GbR-Partner meines Mannes ist mit allen Wassern gewaschen, sonst wäre der Anwalt ja gar nicht erst nötig gewesen. Doch wirklich genutzt hat er uns im Nachhinein gesehen sowieso nicht viel. Oder sieht man das hinterher immer nur so? Und die Abfindung, da kümmert sich ja der Insolvenzverwalter drum.

Muss man dem Anwalt das mitteilen, dass man nun lieber selber mit dem Gericht in Kontakt treten möchte und ihn vielleicht bei Bedarf nochmal kontaktiert? Oder meldet man sich einfach nicht mehr und dann ist auch okay?

Ich bin sehr verunsichert und enttäuscht.

LG

blauer Schlumpf
Gespeichert
 

waldi

Re: Insolvenz mit oder ohne Anwalt?
« Antwort #1 am: 16. August 2014, 21:40:44 »

Naja, man hätte die Regelinsolvenz möglicherweise auch alleine, ohne Anwalt, beantragen können. Wie man sieht, vergisst ja auch ein gut bezahlter Fachmann hin & wieder mal was, warum dann nicht gleich selber machen.

Aus dem Text geht leider nicht explizit hervor, ob Ihr diesen Schrieb an Eheleute xy wirklich auch beide unterschrieben habt. Ich hoffe mal: nein. Denn die Ehefrau hat ja nunmal rein garnix mit der Regelinsolvenz des Mannes am Hut.

Da kann ich Eure Verunsicherung & Enttäuschung sehr gut verstehen.

Gespeichert
 

blauer Schlumpf

  • Gast
Re: Insolvenz mit oder ohne Anwalt?
« Antwort #2 am: 17. August 2014, 17:51:18 »

Ja, danke Waldi. Ist auch richtig, dass Fehler passieren können. Das mit dem Fomular war jetzt auch nicht so schlimm.

Bisher habe ich die Honorarforderung nicht mit unterschrieben. Dann kann ich auch nicht belangt werden?

Ich war halt oft mit zu den Gesprächen, um mitzuhören. Dann ging es eben auch um die Forderungen von mir und meiner Mutter, die ja noch offen stehen und das fraglich ist, ob das mit angemeldet werden muss oder nicht und dass es ja auch wieder zurückgezogen werden kann, damit das Ding schneller beendet wird. Doch das war ja vor allem Interesse meines Mannes, da kann er mir doch nicht noch eine Rechnung für anhängen?! Dann noch mit der fadenscheinige Begründung, dass er es sonst nicht so günstig machen könnt'. Da unterschreibt man noch vor lauter Angst, dass es sonst vielleicht noch teurer wird. Jedenfalls ist auch Vertrauen nicht mehr so.

Wie läuft das denn nun, wenn mein Mann sich in Zukunft selber drum kümmern möchte? Muss man dem Anwalt das Mandat entziehen oder läuft das so weiter? Denn jedes Mal, wenn das Gericht ihn mit Infos versorgt, muss er die ja an uns weiterleiten und bekommt wahrscheinlich immer Geld dafür, was für uns ja aber auch nicht so transparent ist und die beim Gericht helfen einem ja auch, wenn man selber da anruft.

Außerdem weiß ich auch nicht, wie das mit der Anwaltsrechnung da läuft? Kann man die zur Insolvenzmasse hinzufügen, quasi als weiterer Gläubiger (LOL)? Und das, was der Anwalt bei der Betreuung ab Antrag Insolvenz kostet? Man soll ja auch keine weiteren Schulden anhäufen in der Insolvenz oder wie? Also alle Gläubiger kriegen einen gewissen Satz gezahlt und der Anwalt wird ganz normal bezahlt als wäre keine Insolvenz im Gange? Den soll man also quasi vom Hartz IV bezahlen? Oder meine Mutter macht was locker, was ich aber nicht einseh'.

Man müsste wohl auch vor jedem Gespräch fragen, was das kostet oder danach, was das nun gekostet hat, um einen besseren Überblick zu haben. Gibt es sowas wie eine Preisliste beim Anwalt?

LG

blauer Schlumpf

Gespeichert
 

waldi

Re: Insolvenz mit oder ohne Anwalt?
« Antwort #3 am: 17. August 2014, 18:34:51 »

Zitat
Wie läuft das denn nun, wenn mein Mann sich in Zukunft selber drum kümmern möchte?

Da haben wir nun das hüpfende Komma, bzw. den springenden Punkt: Dein Mann!

Du berichtest hier von einem sehr komplexem Problem - Deines Mannes.
Nicht, dass es in den falschen Hals kommt, denn Dich betrifft es ja zumindest indirekt auch. Aber warum taucht Dein Mann nicht selbst hier auf?

Du bist zwar, wie Du schreibst, bei den Gesprächen etc. stets dabei, aber dennoch: Dein Mann wird eigene Gedankengänge haben. Dies ist Deinen Texten unschwer zu entnehmen.

Wenn ich nun z.B. sagen würde: Er soll fortan alles selbst in die Hand nehmen - wie würde ER hierauf reagieren?

Dir hier also einen Rat zu geben, heißt, dass Du dies dann Deinem Mann 'verkaufen' musst. Und bei allem guten Willen: auf diesem Dreiecksweg bleibt meist einiges an Inhalt auf der Strecke.

Und zum Thema 'Klartext': Eine Rechnung unterschreibt man nicht. Weder der Anwalt, noch Dein Mann, noch Du. WAS also habt Ihr unterschrieben? Oder sollt Ihr unterschreiben?

Wenn Ihr (noch) nichts unterschrieben habt, und die Rechnung ist bereits ausgestellt auf Eheleute, dann ist das so. Sofern Ihr dem nicht widersprecht - was ich dringend anraten würde.

Aber dafür müsste man erstmal richtig wissen, was in diesem Punkt wirklich Fakt ist.
Gespeichert
 

blauer Schlumpf

  • Gast
Re: Insolvenz mit oder ohne Anwalt?
« Antwort #4 am: 17. August 2014, 21:22:00 »

Ich hab' jetzt nochmal nachgesehen:

Es handelt sich um eine Honorarvereinbarung. Das ist ein Vertrag über die Tätigkeit des Anwalts. Beratung in Sachen Firma meines Mannes und Insolvenzeröffnungsverfahren.

Heißt also wohl, dass auch die Insolvenzeröffnung da bereits mit reingerechnet wurde. Heißt nach der Eröffnung ist das erledigt. Aber ohne Unterschrift ist der Vertrag nicht gültig. Mein Mann kann den Vertrag ja dann ohne meine Unterschrift zurückbringen und dann sehen wir ja, was passiert.

Unterschreiben tu' ich da nix.

Mich belastet dieses Problem ja, weil ich ja finanziell auch ausgenommen wurde und alles verloren habe, wir teilweise nicht mal eine Grundsicherung hatten und es eine wirklich üble Zeit war/ist. Also irgendwie spielt das alles zusammen. Und problematisch ist auch, dass ich relativ wenig selber machen kann, da es ja offiziell quasi die Angelegenheit meines Mannes ist. Fakt ist, dass wir natürlich weiterhin zusammenhalten wollen und wir uns als Bedarfsgemeinschaft gegen alles wehren müssen, was uns unnötig das Geld aus der Tasche zieht. Mein Mann ist halt auch sehr überlastet und ausgebrannt sodass ich auch etwas gefordert bin und z. B. Informationen besorgen kann usw.

Also es belastet mich auch sehr stark und ich möchte einfach auch mithelfen, dass alles ein noch halbwegs gutes Ende findet und er sich nicht wieder über den Tisch ziehen lässt. Vier Augen sehen mehr als zwei. Wenn mein Partner finanziell nix hat, wirkt sich das ja auf die Beziehung aus usw.

Naja, du weißt vielleicht, was ich meine. Es läuft ja jetzt seinen Gang, denk' ich. Und ich schiebe zwischendurch auch schon Panik, weil man schon so oft reingelegt wurde und es erst zu spät gemerkt hat. Das führt auch dazu, dass ich hinter jedem Baum einen Verbrecher vermute und ich etwas paranoid zu sein scheine.

Also jetzt erst die Eröffnung abwarten, dann die Auseinandersetzung der GbR, Insolvenzverwalter usw. Und dann hoffentlich bald Ruhe.

LG

blauer Schlumpf
Gespeichert
 

waldi

Re: Insolvenz mit oder ohne Anwalt?
« Antwort #5 am: 18. August 2014, 09:01:06 »

Hinter jedem Baum einen Verbrecher zu vermuten, lässt sich vielleicht dadurch vermeiden, indem man versucht, sich auf die rein sachliche Schiene zu beschränken.

'Mit allen Wassern gewaschen' zu sein - wie es wohl der GBR-Partner ist, dürfte rein kaufmännisch gesehen notwendige Voraussetzung sein zum erfolgreichen Führen eines solchen Unternehmens. Wenn Dein Mann in dieser Beziehung etwas unbedarfter ist, muss man dies nicht unbedingt dem Partner ankreiden.
Selbstständigkeit bedeutet ja, in jeder Beziehung selbstständig zu sein. Und das kann manchmal ganz schön an die Substanz gehen und auch mit entsprechenden Tiefschlägen verbunden sein.

Nun hoffe ich mal, dass Deine Mutter nicht weiterhin Geld bei Euch zuschießt, sondern vielleicht allenfalls materiell aushilft, sonst kriegt Ihr evtl. auch noch Probleme mit dem Jobcenter beim ALG-II.

Und wenn, wie es wohl aussieht, die Insolvenzeröffnung kurz vor der Türe steht, ja, dann ist ein entscheidender Schritt getan, der hoffentlich einiges an Ruhe und Besonnenheit in Eure Ehe zurückbringt.
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Maurice Garin

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Re: Insolvenz mit oder ohne Anwalt?
« Antwort #6 am: 18. August 2014, 11:27:48 »

Es handelt sich um eine Honorarvereinbarung. Das ist ein Vertrag über die Tätigkeit des Anwalts. Beratung in Sachen Firma meines Mannes und Insolvenzeröffnungsverfahren.

Wurde der Insolvenzantrag jetzt schon gestellt, oder nicht? Für mich liest sich das so, als ob der Anwalt den Antrag einreicht, wenn die Rechnung bezahlt ist, bzw., wenn Sie auch unterschrieben haben.

Ansonsten kann der Anwalt seine Honorarforderung zur Tabelle anmelden. Und darauf wird er keine Lust haben.
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