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Autor Thema: Insolvenz und Erwerbstätigkeit - hat jemand da Erfahrungen?  (Gelesen 1794 mal)

Leopold Bloom

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Insolvenz und Erwerbstätigkeit - hat jemand da Erfahrungen?
« am: 27. Dezember 2009, 13:05:28 »

Ich habe erst kürzlich einen Insolvenzantrag gestellt.

Bis zum 4.01.2010 soll ich eine Vermögensaufstellung abgeben.
Ich beziehe Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Dann wird mir das Gericht wohl irgendwann einen Insolvenzverwalter zuordnen.

Jetzt tauchen in diversen Foren immer Einwände auf, das der IV nach Möglichkeit die Erwerbstätigkeit zu unterbinden versucht, indem er, um ein Bild zu verwenden,  das Saatgut zur Masse nimmt.

Wenn einem Landwirt das Saatgut weggenommen wird, dann ist es logischerweise aus mit der Landwirtschaft.

Die ganzen Mühen, die ich mir mache, bestehen lediglich darin, mein "Saatgut" vor dem Zugriff der Gläubiger zu retten.
Aber vielleicht ist alles vergeblich und verlorene Liebesmüh?

Dann würde ich mir meine Mühen umsonst machen und wäre besser dran, wenn ich mich gleich auf 6 Jahre Hartz IV einrichten würde.

Ein Angestelltenverhältnis hatte ich seit 25 Jahren nicht mehr und halte es auch aus Gründen meiner persönlichen Verhältnisse für ausgeschlossen, dass mich irgendjemand einstellen würde.

Hat da jemand tatsächlich Erfahrungen mit dem tatsächlichen Verhalten der IVs?
Was passiert tatsächlich mit Betriebsmitteln, die auf der einen Seite einen materiellen Wert darstellen und folglich zur Masse genommen werden könnten; aber auf der anderen Seite zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit erforderlich sind?

Gruß Leopold Bloom


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Feuerwald

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Re: Insolvenz und Erwerbstätigkeit - hat jemand da Erfahrungen?
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2009, 14:16:33 »


Im Idealfall

Gutachter wird im Eröffnungsverfahren den Wert der Masse (inkl. Betriebsmittel) ermitteln
Gutachter wird bereits im Eröffnungsverfahren erkennen lassen, ob der grundsätzlich dazu neigt, den Neuerwerb nach Eröffnung als IV gem. § 35 (2) InsO frei zu geben
Betriebsmittel können nach 811 (5) ZPO unpfändbar sein und verbleiben nach Freigabe beim Unternehmer
Betriebsmittel, die nicht unter 811 ZPO fallen,  können ggf. ratierlich aus der Masse gekauft werden

usw usw



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