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Autor Thema: Insolvenzverfahren, Mitschulden bei Genossenchaft. Wiedereinzug???  (Gelesen 1435 mal)

nadinschen

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Hallo! Unser Privatinsolvenzverfahren wurde im November 09 eröffnet. Ein Jahr zuvor begann das aussergerichtliche Verfahren, und zu dem Zeitpunkt sind wir auch aus unserer Genossenschaft ausgezogen in eine neue größere Wohnung. Wir hätten zu dem Zeitpunkt eine Monatsmiete doppelt zahlen müssen, aber unser Anwalt hat gemeint wir sollten die Miete bei der Genossenschaft nicht zahlen da das mit den Genossenschaftsanteilen verrechnet werden würde. Trotzdem haben wir irgendwann den berühmten gelben Brief vom Gericht bekommen mit der Aufforderung die Miete zu begleichen. Nun die Forderung wurde in die Masse aufgenommen wie es ja normal ist.

Jetzt aber könnte es sich Rächen das wir die Miete nicht gezahlt haben. Eine ehemalige Nachbarin hat uns erzählt das just von dieser Genossenschaft ein Haus zur Miete frei geworden ist, und da unser 3. Kind unterwegs ist und diese Wohnung nun schon wieder zu klein werden würde wäre das eine Riesenchance dort einzuziehen. Die Miete wäre nicht höher als das was wir jetzt zahlen. Ich bin nur arg am Zweifeln ob es sich überhaupt lohnt sich zu bewerben da wir ja nicht grad mit weißer Weste da raus sind. Jetzt dürfen wir den Rückstand ja nicht mehr begleichen.

Hat jemand da Erfahrungen mit ? Würde ein Bürge helfen, bzw. ist einer erlaubt?

Wir hatten unsere Anteile dort zwar gekündigt vor der Verfahrenseröffnung aber die werden erst 2011 ausgezahlt. Könnten die noch als Anteile genutzt werden oder müssten wir die neu Einzahlen? Die Kaution von dieser Wohnung wäre dann ja auch weg.

Hoffe es war nicht zu wirr geschrieben, und mir kann vlt. jemand weiterhelfen.

LG Nadine
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paps

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Re: Insolvenzverfahren, Mitschulden bei Genossenchaft. Wiedereinzug???
« Antwort #1 am: 15. April 2010, 22:09:24 »

Wenn Sie es nicht versuchen, wissen Sie nicht wie die genossenschaft sich in solchen Fällen verhält.

Mit der Eröffnung dürften die in 2011 auszuzahlenden Anteile zu Masse gehören, Sie müssen also neu einzahlen.
Gleiches trifft für die Kaution zu, wenn der Mietvertrag in der Verfahrenszeit endet.

Ein Bürge wäre ratsam.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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