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Autor Thema: kann IV Mieten zururueckholen, die von Dritten bezahlt wurden?  (Gelesen 2085 mal)

hope2014

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Moin,

aus aktuellem Anlass mal die Frage, ob der IV auch Mieten zurueckfordern kann, die von Dritten (zB. Jobcenter) direkt an den Vermieter gezahlt wurden, oder ob das unzulaessig ist?

Danke,

h.
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ThoFa

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Re: kann IV Mieten zururueckholen, die von Dritten bezahlt wurden?
« Antwort #1 am: 23. Juni 2014, 22:07:32 »

Hallo,

der Zusammenhang ist wichtig. Was meinen Sie mit zurückholen, nach welchem §?

MfG

ThoFa
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nix-mit-inkasso

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Re: kann IV Mieten zururueckholen, die von Dritten bezahlt wurden?
« Antwort #2 am: 29. Juni 2014, 07:29:19 »

Moin,

aus aktuellem Anlass mal die Frage, ob der IV auch Mieten zurueckfordern kann, die von Dritten (zB. Jobcenter) direkt an den Vermieter gezahlt wurden, oder ob das unzulaessig ist?

Danke,

h.


Das hieße ja, das der IV sich die gezahlte Miete beim Vermieter holen müßte. Stelle ich mir sehr schwierig vor. Und wenn das Jobcenter die Miete zahlt scheint mir das sehr unwahrscheinlich. Denn die ist zweckgebunden.

Aber wenn dem dann so wäre, müßte das Rechtlich ja gesichert sein. Nur habe ich selbst auch noch nicht von so einem Fall gehört.

Wenn das Jobcenter schon die Miete zahlt, dann gehe ich mal davon aus, das sowieso nicht genug "Masse" da ist.

Gruß
Nix mit Inkasso
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Henry Ford
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