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Autor Thema: KFZ der Neu-Ehefrau pfändbar?  (Gelesen 4516 mal)

Planlos

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KFZ der Neu-Ehefrau pfändbar?
« am: 03. Juni 2010, 15:43:11 »

Hallo liebe Wissenden,

hab hier schon viel über KFZ Pfändungen gelesen, aber noch keinen so verzwackten Fall dabei gefunden.

Mein Bruder steht vor der Verbraucherinsolvenz und hat im Mai 2010 geheiratet. Die Ex-Verlobte nun Ehefrau ist "unbescholten", mein Bruder hat die EV abgegeben. Sein Zeitvertrag lief aus, daher heute bei der Gerichtsvollzieherin erneute EV.
Auf die Ehefrau meines Bruders ist ein KFZ zugelassen (nicht viel Wert, aber manchen gehts ja ums Prinzip), Versicherungsnehmer ist mein Bruder. Dieses KFZ wurde VOR  der Eheschließung angeschafft. Um das Chaos kompliziert zu machen, gibt es keinen Kaufvertrag über dieses Auto sondern einen Kaufvertrag über einen Motor, weil der Händler keine Gewährleistung übernehmen wollte. Diesen Kaufvertrag hat aber meine Schwägerin unterschrieben und danach wie gesagt das an dem Motor hängende KFZ auf Ihren Namen angemeldet  :biggrin:

Mein Bruder hatte heute die EV vorausgefüllt, bei KFZ ein nein. Weiß der Teufel warum, fragt doch die GV "hat Ihre Frau ein Auto", da er nicht lügen wollte und sich nicht sicher war, ob sie diese Frage stellen darf, beantwortete er sie mit ja. Nun hat die GV dieses Auto in die EV mit hereingeschrieben mit einem Sternchen versehen und dort hingeschrieben Eigentum Ehefrau. Sie meinte auf Wunsch eines Gläubigers dürfte sie dieses Auto auch pfänden. Das kann doch nicht sein!!!???

Es wurde kein Ehevertrag geschlossen, keine gesonderte Vereinbarung getroffen, also sollte hier die Zugewinngemeinschaft gelten. Wie gesagt das Auto wurde vor der Hochzeit angeschafft!

Das wäre eine Katastrophe zumal das Auto von meiner Schwägerin noch abezahlt wird!

Die GV muss hier doch einfach falsch liegen, aber wenn sollte sie es doch besser wissen. Wie kann man hier nun vorgehen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist?



Mal weiter gesponnen, Ehefrau kauft sich nun einen Fernseher im Wert von 1500 Euro von ihrem Geld, könnte der gepfändet und verkauft werden und die Hälfte den Gläubigern des Ehemannes zufallen? In solch einem Falle, dürfte man sich ja nichts anschaffen die nächsten Jahre als "unbescholtene" Ehefrau...

Viele Grüße planlos
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malud

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Re: KFZ der Neu-Ehefrau pfändbar?
« Antwort #1 am: 03. Juni 2010, 16:12:25 »

Die Zwangsvollstreckung soll im Ergebnis nur in das schuldnereigene Vermögen möglich sein. Wenn das Kfz also nicht im Eigentum des Schuldners, sondern im Eigentum der Ehefrau des Schuldners steht, soll eine Pfändung auch nicht möglich sein. Wenn dennoch das Kfz gepfändet wird - das ist möglich, weil der Gerichtsvollzieher in der Regel nur den Gewahrsam aber nicht das Eigentum prüft - muss sich die Ehefrau gegen die Pfändung wehren. Das geht mit der sogenannten Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO). Im Rahmen dieser Drittwiderspruchsklage muss die Ehefrau beweisen, dass sie die Eigentümerin des Kfz ist. Eigentümer ist sie dann, wenn sie sich - und nicht z.B. der Schuldner - mit dem Verkäufer dinglich geeinigt hat. Indizien dafür sind u. a. der Kaufvertrag zwischen der Ehefrau und dem Verkäufer.

Wenn die Gerichtsvollzieher also meint, dass sie auch fremdes Eigentum pfänden kann, ist das zwar grundsätzlich möglich (siehe oben). Die Gerichtsvollzieherin darf das jedoch nicht, wenn das fremde Eigentum offensichtlich ist (z.B. bei Vorlage des Kaufvertrags). Was die Gerichtsvollzieherin aber vielleicht meint, ist es etwas anderes: Vielleicht vermutet sie, dass der Schuldner das Eigentum wegen der beabsichtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahme an die Ehefrau übertragen hat. Wenn das so wäre, könnte der Gläubiger nach dem sogenannten Anfechtungsgesetz vorgehen und doch in das fremde Eigentum vollstrecken.

Insgesamt: Nicht zu viele Sorgen machen. Wenn die Ehefrau vom Verkäufer Eigentum erworben hat und es noch irgendwelche beweiskräftige Unterlagen gibt, dürfte eigentlich nichts passieren.
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Planlos

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Re: KFZ der Neu-Ehefrau pfändbar?
« Antwort #2 am: 03. Juni 2010, 16:14:34 »

Hab jetzt noch weiter gesucht und dies hier gefunden:

§ 1362 BGB
Eigentumsvermutung(1) Zugunsten der Gläubiger des Mannes und der Gläubiger der Frau wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Diese Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz des Ehegatten befinden, der nicht Schuldner ist. Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind, stehen den beweglichen Sachen gleich.

Bleibt nur die Vollstreckungsgegenklage nach §771 ZPO und das wird in dem Falle ja wohl kaum durchführbar und finanzierbar sein.

Also haftet man, wenn man es so betrachtet, doch als neuer Ehepartner für die Schulden seinen Partners, zwar nicht mit seinem Einkommen, aber mit Vermögensgegenständen.
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malud

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Re: KFZ der Neu-Ehefrau pfändbar?
« Antwort #3 am: 03. Juni 2010, 16:18:31 »

§ 1362 BGB ist die richtige Vorschrift. Der Ehepartner haftet ganz klar nicht für die Schulden des Ehepartners. Aber: Man muss halt beweisen können, dass einem die Gegenstände selbst und nicht dem Schuldner gehören.
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