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Autor Thema: Konto vom Insolvenzverwalter ausgehrt  (Gelesen 1676 mal)

ich2009

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Konto vom Insolvenzverwalter ausgehrt
« am: 06. November 2012, 22:30:07 »

Ich musste dieses Jahr Regelinsolvenz anmelden, die Ende Oktober eröffnet wurde. Jetzt hat mein Insolvenzverwalter mein Konto ausgekehrt u. auf das Anderkonto überwiesen.
Wie komme ich an mein Geld, um meine Miete, Strom etc. zu bezahlen? Ich bin total verzweifelt.
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InsOmania

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Re: Konto vom Insolvenzverwalter ausgehrt
« Antwort #1 am: 07. November 2012, 09:12:29 »

Guten Morgen,

vorausgesetzt, es handelt sich nicht um ein Geschäftskonto und auch nicht um ein P-Konto gilt:

ein Kontoguthaben fällt in jedem Fall zum Stichtag der Insolvenzeröffnung unter den Insolvenzbeschlag, ist also massezugehörig. Das gilt zunächst erst einmal auch dann, wenn das Guthaben aus unpfändbren Einkünften resultiert. Allerdings hat der Kunde gegenüber dem Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Freigabe dieser pfändungsfreien Beträge und kann dadurch auch Auszahlung von der Bank verlangen.

Es sei hier auf § 100 der Insolvenzordnung hingewiesen "Unterhalt aus der Masse", zu beantragen beim Insolvenzgericht.

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Feuerwald

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Re: Konto vom Insolvenzverwalter ausgehrt
« Antwort #2 am: 07. November 2012, 10:10:33 »

Es sei hier auf § 100 der Insolvenzordnung hingewiesen "Unterhalt aus der Masse", zu beantragen beim Insolvenzgericht.

- § 100 InsO eher nicht. Zudem wäre § 100 InsO nicht beim Insolvenzgericht zu beantragen. Hier greift aber ggf. § 36 Abs. 1 InsO i.V.m. § 850i ZPO. Dazu müsste man mehr wissen.

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InsOmania

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Re: Konto vom Insolvenzverwalter ausgehrt
« Antwort #3 am: 07. November 2012, 11:47:15 »

habe das in eigenem Interesse nochmal recherchiert. Feuerwald, danke, du hast Recht. Der Unterhalt aus der Masse bezieht sich auf Einkünfte, die oberhalb des unpfändbaren Einkommens liegen, quasi wenn man mehr beanspruchen will, als ohnehin unpfändbar ist. DArüber entscheidet dann die Gläubigerversammlung, die ja aber vom Gericht einzuberufen ist. Am Ende wendet sich der Schuldner mit dem Antrag dann doch an das Insolvenzgericht. ABER: Der Verwalter könnte hier auch zunächst ohne Zustimmung der Gläubigerversammlung und ohne Genehmigung des Gerichts den notwendigen Unterhalt gewähren, insofern bedarf es, wie von Feuerwald somit auch korrekt dargestellt, nicht zwangsläufig den Weg zum Gericht.

Um prüfen zu können, welche Variante nun die Richtige ist, § 100 oder § 850i ZPO; wäre erforderlich zu wissen, aus was sich das zur Masse gezogene Guthaben zusammensetzt.
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Beste Grüße
 

tomwr

Re: Konto vom Insolvenzverwalter ausgehrt
« Antwort #4 am: 08. November 2012, 21:42:44 »

§100 InsO wird ganz selten angewendet. Nämlich nur dann, wenn der Schuldner für den IV / für die Gläubiger arbeitet, also eine so zentrale Stellung hat, dass bestimmte werthaltige Leistungen nur in seiner Person erbracht werden können, er also unverzichtbar ist für die Unternehmensweiterführung. Dazu ist der Schuldner zunächst nicht verpflichtet, es kann kein Zwang angewendet werden. Im Übrigen bedarf es da der Zustimmung der Gläubiger.

§100 ist nicht für wohltätige Zwecke eingerichtet, wenn der Schuldner kein Geld hat sind ggf. Leistungen nach SGB II zu beantragen. Wobei natürlich am Anfang des Monats zunächst das unpfändbare Einkommen zu belassen ist, wie Feuerwald richtig eingewendet hat. Also der Schuldner muss die Möglichkeit haben, daraus die Miete zu bezahlen und den Rest des Monats davon zu leben. Handelt es sich dabei um Arbeitslohn ? In diesem Fall wäre es recht einfach.

Auch ein Gerichtsvollzieher darf am Monatsanfang dem Schuldner nicht die Taschen leer machen sondern muss ihm einen anteiligen Geldbetrag belassen, das rechnen die auf Heller und Pfennig aus. Einschlägig sind die §§850ff ZPO.

Ich frage mich immer, wieso die Schuldner von sowas überrascht sind. Die SB muss doch klare Hinweise gegeben haben, was passiert wenn das Verfahren eröffnet wird. Und man muss sich doch auch mal selbst informieren. Ich kann doch nicht einfach einen Zettel (oder Antrag) ausfüllen und mich nicht dafür interessieren, was jetzt als Nächstes passiert.
« Letzte Änderung: 08. November 2012, 21:46:37 von tomwr »
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